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Beiträge von HubeBube

  • Fritzbox 7581 an Pyur ONT Modem

    • HubeBube
    • 30. Mai 2026 um 22:04

    Doppelposting: RE: Anleitung: Glasfaseranschluss mit Fritzbox und Glasfaser-Modem

  • Maximale Vertragsdauer auf zwei Jahre begrenzt, inkl. Ausbau

    • HubeBube
    • 30. Mai 2026 um 11:37

    Da wäre ich eher zu der Originalfrage zurück gegangen: What do you get when you multiply six by nine?

    Und wähle die 6. Also doch 6 Jahre warten?

  • Maximale Vertragsdauer auf zwei Jahre begrenzt, inkl. Ausbau

    • HubeBube
    • 30. Mai 2026 um 11:03

    Auf diese Möglichkeit der Provider wies ich bereits früher hin. Werden Verträge, die aufgrund des Datums der Auftragsbestätigung unter das BGH Urteil von Januar 2026 fallen, zurückdatiert, dann können Vergünstigungen entfallen.

    Btw. ein Vorvertrag fällt per se nicht unter das TKG. Es ist eine etwas abstrakte, dennoch zielgerichtete Konstruktion. Hier mein Versuch das im Gf-Kontext darzulegen:

    1. Anbieter A möchte Immobilien mit Glasfaser erschließen. Hierzu muss eine Infrastruktur neu geschaffen werden. A benötigt aus wirtschaftlichen Gründen verbindliche Zusagen etwaiger Gf-Kunden.
    2. Kunde K möchte einen Gf-Anschluss von A nutzen.
    3. A und K schließen eine gegenseitige Absichtserklärung. Wenn A den Anschluss bereitstellt, verpflichtet sich K einen Gf-Anschluss von A zu buchen. Diese Beauftragung ist der eigentliche Vertrag über die Lieferung von TK-Dienstleistungen und fällt unter das TKG.

    Das ist doch grundsätzlich eine Win-Win-Situation. Die ungekärte Frage ist nun, wie lange sind A und K an den Vorvertrag gebunden? Gibt es eine in Jahren bemessene Maximallaufzeit des Vorvertrag es?

  • Maximale Vertragsdauer auf zwei Jahre begrenzt, inkl. Ausbau

    • HubeBube
    • 30. Mai 2026 um 08:37
    Zitat von BlackMage2

    geben die denn nichts raus was als Auftragsbestätigung tituliert ist?

    Natürlich, sonst käme ja kein Vertragsschluss zu Stande.

    Bei mir war es so, dass zunächst eine Auftragseingangsbestätigung während der Nachfragebündelung, also noch bevor die Entscheidung getroffen wird ob überhaupt gebaut wird, postalisch einging.

    Die Auftragsbestätigung kam dann ca. 2 Wochen vor der Anschlussaktivierung, ebenfalls postalisch.

    Die Auftragseingangsbestätigung ist nun nicht einfach so eine Mitteilung, sondern stellt meines Erachtens einen Vorvertrag dar. Du verpflichtest dich zum Vertragsschluss, wenn die Voraussetzung "Glasfaser im Haus" erfüllt ist. Hier sehe ich die Gf-Provider in der Pflicht dem Kunden nahe zu bringen, warum ein solcher Vorvertrag notwendig ist und wie dieser bestandslos werden kann.

    Meine Kritik ist nun die: es gibt keinen Anhaltspunkt wie lange dieser Vorvertrag im Falle Glasfaseranschluss Bestand haben darf. 1 Jahr ist sicher zu knapp, 10 Jahre jedoch zu viel (bei eigenwirtschaftlichem Ausbau). 4 Jahre halte ich für angemessen. Meines Wissens gibt es kein Gerichtsurteil oder irgendeine jurisische Abhandlung, die sich mit diesem Fall befasst hat.

  • Maximale Vertragsdauer auf zwei Jahre begrenzt, inkl. Ausbau

    • HubeBube
    • 29. Mai 2026 um 21:48

    Sehe ich ebenso, allerdings verstehe ich auch die Herausforderung in dieser Sache: wie mache ich dem zukünftigen Teilnehmer einen Vorvertrag schmackhaft, um in den Genuss eines Glasfaseranschlusses zu kommen, wenn eine bestimmte Quote bei eigenwirtschaftlichem Ausbau erreicht werden muss?

    Hier rächt sich die Kurzsichtigkeit der konservativen und neoliberalen Bundesregierung bei der Privatisierung der Deutschen Bundespost. Keiner der Verantwortlichen hatte damals die Notwendigkeit des Aufbaus einer neuen Netzinfrastruktur, parallel zur CuDA, im Blickfeld. Wäre dies in Erwägung gezogen worden, gäbe es die aktuellen Ausbaustopps meiner Meinung gar nicht, sondern ein Wettbewerb auf Ebene der Dienste und nicht der Glasfaserinfrastruktur selbst.

  • Maximale Vertragsdauer auf zwei Jahre begrenzt, inkl. Ausbau

    • HubeBube
    • 29. Mai 2026 um 21:26

    Diese Frage bzw. die Antwort darauf findet sich weder im BGH Urteil, noch in dem des LG Bochum.

  • Maximale Vertragsdauer auf zwei Jahre begrenzt, inkl. Ausbau

    • HubeBube
    • 29. Mai 2026 um 20:14

    Nein, kann man nicht und auch doch.

    Das was wir als Präzedenzfall bezeichnen kennt das Rechtssystem in Deutschland nicht. Andernfalls wäre es unnötig ein LG mit diesem Fall zu beschäftigen.

    Da allerdings das BGH bereits in dieser Sache Recht gesprochen hat und Ober-sticht-Unter gilt, weil Grundsätzliches zur Auslegung des TKG festgelegt wurde, kann man das BGH Verfahrenin einer Art und Weise schon als Präzedenzfall bezeichnen.

  • Maximale Vertragsdauer auf zwei Jahre begrenzt, inkl. Ausbau

    • HubeBube
    • 29. Mai 2026 um 18:48
    Zitat von Sven

    Dann wäre jetzt wieder die Frage, was die Auftragsbestätigung konkret ist bei der DG?

    Nach wie vor das Datum auf dem Schreiben welches mit Auftragsbestätigung tituliert ist oder in dem inhaltlich explizit die Annahme des Auftrages erklärt wird. Auch das LG Bochum hat nichts anderes festgestellt.

    Zitat aus dem Golem-Artikel:

    Zitat

    ...nicht mehr behaupten, dass die vertragliche Mindestlaufzeit erst mit der technischen Freischaltung oder der Aktivierung des Anschlusses beginne. Für den Start der Vertragslaufzeit ist stattdessen der rechtliche Vertragsschluss entscheidend. Dieser erfolgt in der Regel, sobald Verbraucher die Auftragsbestätigung erhalten...

  • NetCologne auf dem Netz der Deutsche Glasfaser

    • HubeBube
    • 29. Mai 2026 um 08:53
    Zitat von taddaeus

    Einen Tag nach Schaltung habe ich dann beim VOIP die Migration (Portierung nach Kündigung) angestossen. Dabei kam es dann zu der unangenehmen Überraschung dass Netcologne (anders als von mir beauftragt) alle drei Rufnummern übernommen hat. Somit liegen meine übrigen beiden Nummern nun im "Pool der unzugewiesenen Nummern" wie ich in einem Gespräch mit dem Portierungsteam von Netcologne herausbekommen habe. Ein aktueller Portierungsauftrag läuft noch, aber ich bin da noch etwas pessimistisch dass das nun so einfach klappt mir der Portierung...

    Du kannst innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsablauf deine "Festnetznummern" noch auf einen anderen Anbieter portieren lassen. Dies ist keine Kulanz der Netzbetreiber, sondern eine gesetzliche Regelung im TKG, der die Betreiber nachkommen müssen. Bleib daher am Ball.

    Nicht nur ich empfehle eine Entkopplung der Festnetznummer von dem Anbieter des Internetaccess. Diese Diversifizierung verhindert nämlich genau diese beschriebenen Portierungsprobleme. Im Wesentlichen ist das die gute alte Unix-Philosophie, vor allem: Mache nur eine Sache und mache sie gut.

    • Der Internetanbieter soll sich nur um Internetaccess kümmern.
    • Der Telefonieanbieter hat nur Telefonie zu realisieren.
    • Der E-Mail Anbieter hat sich ausschließlich um sichere und zuverlässige E-Mail-Kommunikation zu kümmern.
    • Der Streaminganbieter nur um zuverlässiges Streaming.

    Natürlich wollen die Provider dich fest an sich binden und Wechsel unangenehm machen. Es lohnt sich jedoch diesen etwas unangenehmeren Weg zu gehen. Die Aufwände hast Du nur einmal, danach bist Du dein eigener Herr.

  • Unsere Grüne Glasfaser UGG GmbH Telefonica O2

    • HubeBube
    • 29. Mai 2026 um 08:32

    Das kommt heraus, wenn hoheitliche Infrastrukturen (dazu zählen u.a. Straße, Schiene) dem freien Spiel der Marktwirtschaft überlassen werden: Es wird versagt. Schreitet dann der Gesetzgeber ein, wird nicht nur von Unternehmerseite laut aufgeschrien, sondern auch von den Kleinbürgerlichen bzw. deren Vereinigungen (z.B. Haus&Grund): https://www.heise.de/news/Disput-um…g-11299923.html

    Wie war es denn noch gleich: Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

  • Deutsche Glasfaser - Wechsel zu 1&1 - meine persönlichen Erfahrungen

    • HubeBube
    • 28. Mai 2026 um 10:07

    Kannst Du mal bitte eine Profilaktualisierung versuchen? Dies bricht bei mir mit einer Fehlermeldung ab. Falls dies bei dir erfolgreich sein sollte, dann bitte testweise das Profil des Anbieters voip2gsm ausprobieren. Dies sollte gefunden werden. Auch hier gibt es bei mir eine Fehlermeldung.

  • Wechsel von Telekom zu 1&1 - Techniker-Termin laut 1&1 nötig?

    • HubeBube
    • 27. Mai 2026 um 22:27

    Wie schon in #6 vermutet. Es ist eine Nacherfassung und Prüfung, ob die aufgedruckte Glasfaser-ID tatsächlich der im System hinterlegten entspricht. Etwas anderes kann ich aus deiner Beschreibung nicht ableiten.

  • Deutsche Glasfaser - Wechsel zu 1&1 - meine persönlichen Erfahrungen

    • HubeBube
    • 27. Mai 2026 um 22:06

    Das ist ja sehr interessant! Wie lautet denn dein Eintrag unter Firmware-Aktualisierung bei Datenserver? Bei mir steht dort: profile.gigaset.net/device

    Firmware: 42.263 (422630000000 / V42.00)

  • EON Glasfaser

    • HubeBube
    • 27. Mai 2026 um 17:42

    Das steht ja auch hier an repräsentativer Stelle: https://fritz.com/apps/knowledge…uss-einrichten/

  • EON Glasfaser

    • HubeBube
    • 27. Mai 2026 um 15:51

    Du bist sicher, dass Du EON TV anstatt E.ON TV nutzen möchtest?

    https://eon.tv/ vs. https://eon-highspeed.com/tv-zusatzoptionen/

    Letzteres läuft auf FireTV ab 6.x

  • Deutsche Glasfaser - Wechsel zu 1&1 - meine persönlichen Erfahrungen

    • HubeBube
    • 27. Mai 2026 um 10:25
    Zitat von BravoZulu

    gestern war bei mir die Umstellung von Deutsche Glasfaser Classic 400/200 auf 1&1 600/300.

    ...

    VOIP läuft über eine Gigaset C430A GO. Bei der war auch ein Werksreset fällig, nachdem sie keine Verbindung zu 1&1 aufbauen konnte.

    Das ist ja ein C430 Handset an einer GO Box 100, richtig? Diese Kombination habe ich auch so in Betrieb.

    Nun meine Frage benutzt Du den/die SIP-Server von 1&1 direkt in der GO Box 100 oder hast Du dort die Fritze in den Einstellungen hinterlegt? Mich verwundert etwas die Aussage bezüglich des Assistenten. Da Gigaset alle Konnektivität zu den GO Box 100 Profilen gekappt hat, bin ich nun etwas überrascht. Hast Du nach dem Werksreset der Gigaset-HW noch die Anbieterprofile im Zugriff gehabt?

  • Telekom im Haus an verschiedene Verbraucher weiterleiten

    • HubeBube
    • 26. Mai 2026 um 20:20

    Btw. einen ähnlichen Thread hatten wir bereits: Innenhausverkabelung FITH in einem MFH

  • Router im Altbau Keller - Glasfaser zur Überbrückung

    • HubeBube
    • 26. Mai 2026 um 19:59
    Zitat von likeabird

    Ich dachte die Leitungslänge von der Übergabestelle zum ONT soll kurz, maximal 2 Meter sein?

    Das hat keine signaltechnischen Gründe, sondern organisatorische. Die Strecke zwischen HÜP bzw. Gf-TA und deinem ONT ist problemlos mit einem Gf-Patchkabel verlängerbar.

  • Telekom im Haus an verschiedene Verbraucher weiterleiten

    • HubeBube
    • 26. Mai 2026 um 19:24

    Achtung bei dem Gastnetz der Fritze. Dieses ist auf wenige Protokolle beschränkt!

  • Glasfaser-NordWest versaut den Ausbau in dem es nur Tarife mit niedriger Bandbreite anbietet (bis 1Gbit)

    • HubeBube
    • 26. Mai 2026 um 08:54

    Inkrementelle Backups sind nun auch nicht gerade eine Erfindungen der letzten Jahre ;)

    Interessant wird es dann, wenn es nur ein Fullbackup gibt (das Initiale) und weitere Fullbackups aus den Inkrementen synthetisiert werden. Manche Hersteller nennen das dann "synthetic full". Das zuverlässig zu realisieren vor allem in Verbindung mit Deduplication ist dann schon die höhere Kunst.

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