Und wenn sie dem bei der Hausbegehung nicht zustimmen?
Dann kann ich ja nicht mehr vom Vertrag zurücktreten und muss das Aufgraben zulassen.
Wieso sollte das nicht gehen? Die Hausbegehung hat gerade den Sinn das konkrete Ausbauvorhaben auf Durchführbarkeit zu prüfen! Daher ist es wichtig gleich dem Hausbegeher klar zu machen, das Du auf ein von dir unterschriebenes Begehungsprotokoll, in dem die Positionen von HÜP, Gf-TA und (O)NT beschrieben und fotografisch festgehalten sind bestehst.
Die Hausbegehung – so läuft alles ab | Deutsche Glasfaser
Wird das Protokoll nicht von dir unterschrieben, dann ist der Ausbau in letzter Konsequenz bei dir nicht durchführbar und der eigentliche Vertrag, der erst mit der Annahmebestätigung durch DG zu Stande kommt (vorher ist das lediglich eine verbindliche vorvertragliche Absichtserklärung - belegt mit der Eingangsbestätigung), kommt wegen einer Nicht-Durchführbarkeit auch nicht zu Stande.
Die Hausbegehung ist zeitlich der letzte Moment den Ausbau abzubrechen.
Damit komme ich auch wieder auf den Link in #7 zurück.Bei uns gab es bei dem Verschließen der handgeschwächten Gräben auf Privatgrund sehr wenig Beschwerden. Dort wo es Beschwerden gab und nachgebessert wurde, ich drücke es vorsichtig aus, war der Eigentümer nicht ganz unschuldig.
Dort wo den Akkordarbeitern freundlich gegenüber getreten wurde, im damals heißen Sommer Getränke zur Verfügung gestellt wurden (ein Kasten Wasser kostet ja so gut wie nichts), es sogar manchmal noch einen Kaffe gab, waren die Arbeiter froh und haben manchmal auch deutlich mehr gemacht, als deren Aufgabe war. Das sind auch Menschen wie Du und ich, häufig gibt es eine Sprachbarriere (ich spreche auch kein Spanisch). Ein Google Translator auf dem Handy ist an dieser Stelle ganz nützlich.