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Beiträge von HubeBube

  • passive GF-TA Anschlussdose fehlt

    • HubeBube
    • 15. März 2024 um 22:57
    Zitat von frank_m

    Das ist ja besonders niedlich. Denke dir was Besonderes aus, z.B. fürs GPON Onboarding, und es gibt keine alternativen Geräte mehr am Markt - außer natürlich deine Bundlehardware.

    Das würde ich jetzt nicht überbewerten. Schließlich ist der Provider verpflichtet eine umfassende Schnittstellenbeschreibung zur Verfügung zu stellen. Da müssen deiner Argumentation folgend, auch eventuelle Sonderlocken preisgegeben werden. Im Zweifel verlagert sich dann die Diskussion weg von: "ich möchte Hardware XY betreiben" zu "der Provider hat keine korrekte Schnittstellenbeschreibung veröffentlicht". Unter dem Strich muss der Provider seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen, gleich welchen Paragraphen es im TKG betrifft.

  • Fiber Twist G2120B -- Fritzbox direkt an die Glasfaser

    • HubeBube
    • 13. März 2024 um 21:59

    Die "ONT-Installationskennung" oder "PLOAM-Passwort" ist nicht zu verwechseln mit der 12 (die ersten 4 Zeichen ASCII der Rest hexadezimal kodiert) oder 16 stelligen (alles hexadezimal kodiert) Serial!

    Das PLOAM-Passwort muss aus exakt 10 (für ASCII) oder 20 Zeichen (für hexadezimale Darstellung) bestehen, ohne das führendes Präfix 0x für hexadezimale Darstellungen. Verwendet der Provider z. B. nur 14 Zeichen, so muss das Passwort durch manuelles Anhängen von Nullen (0) aufgefüllt werden. Das Passwort ist im Default leer.

  • DG-Anschluss als VPN-Host

    • HubeBube
    • 12. März 2024 um 17:58

    Der Aufmacher war jedoch nicht, wie kann ich aus dem Ausland auf meinen Netflix-Account in Deutschland zugreifen oder meine iTunes-Geschenkkarte einlösen.

    Konkret ging es darum vor dem Arbeitgeber zu verbergen, von außerhalb Deutschlands zu arbeiten. Das kann je nach Arbeitgeber für den Arbeitnehmer sehr unangenehme Konsequenzen haben. Ich finde nichts verwerflich es daran, auf diesen Umstand hinzuweisen.

  • Fiber Twist G2120B -- Fritzbox direkt an die Glasfaser

    • HubeBube
    • 10. März 2024 um 20:16

    Nach dem Anbieter hätte ich nun auch gefragt, das haben meine Vorschreiber schon getan.

    Da dieser Fibertwist auch einen Ausgang für TV besitzt: wird dieser TV Anschluss genutzt und/oder ist er Vertragsbestandteil?

  • Telekom-Glasfaser für Altbau-REH - Planung im Vorfeld

    • HubeBube
    • 10. März 2024 um 20:00

    Keine Versicherung wird sich im Brandfall um Glasfaserkabel Gedanken machen. Einzige Ausnahme ist die, wenn ein Brandschaden am Glasfaserkabel gemeldet wird. Sollte es im Flur selbst brennen spielt das Gf-Kabel keine Rolle. In der der Theorie ja, in der Praxis müsste jedoch ein konkreter Verdacht bezüglich des Glasfaserkabels bestehen.

    Lest euch mal die Garagenverordnung durch, da wisst ihr genau was in in einer Garage aufbewahrt werden darf. Ich kenne keinen Fall in dem ein Verstoß gegen die Garagenverordnung einen Verlust oder Unwirksamkeit der Brandversicherung bedeutet hat.

  • ein allgemeiner unbekannter Fehler

    • HubeBube
    • 10. März 2024 um 19:51

    Ich habe ab und an diese und Fehlermeldungen unter Android mit Chrome als Browser.

  • DG-Anschluss als VPN-Host

    • HubeBube
    • 9. März 2024 um 16:11

    Noch dazu besteht die Möglichkeit der Abmahnung und evtl. liefert dies sogar den Grund für eine fristlose Kündigung.

  • Tips für neuen GF-Anschluss

    • HubeBube
    • 9. März 2024 um 11:35

    Nehmt eine Glasfaserfritzbox direkt an der Faser in Betrieb, schaltet das WLAN ab, konnektiert einen devolo Repeater 5400 über einen 1Gbs Port und benutzt dessen WLAN in Verbindung mit einem iPhone SE2 und aktuellem iOS. VPN Tunnel zum Arbeitgeber muss aktiv sein!

    Und weg ist der Buffetbloat: https://www.waveform.com/tools/bufferbl…b4-dae7fa0ff08a

    Ja, das ist Satire!

  • Tips für neuen GF-Anschluss

    • HubeBube
    • 9. März 2024 um 07:55

    Der große Unterschied zwischen einer 4060 und einem Modell der 7xyz-Reihe ist der, das gerade die 4060 kein Modem besitzt, jedoch beispielsweise eine 7590.

    Gerade der Wechsel zwischen Modem und WAN-Port verändert einiges in den virtuellen Interfacen der FRITZ!Box. In der Vergangenheit gab es hierbei schwer einzukreisende und zu fassende Probleme.

    Der beste Weg diesen bei einer FB mit Modemteil aus dem Weg zu gehen ist das zurücksetzen auf Werkseinstellungen und ausschließlich manuelles Einrichten. Das Telefonbuch kann man ebenfalls importieren, das schadet nicht. Jedoch keine Sicherungen ohne Not zurückspielen! Die Erfahrung müsste ich ebenfalls in den 7er Versionen des FRITZ!OS machen.

    Mag sein, das ab 7.80 der Wechsel besser/problemloser wird.

  • Vermieter sperrt sich auf einmal

    • HubeBube
    • 8. März 2024 um 13:53
    Zitat von Schnurz

    Das gilt so fast immer bei der Telekom. Auch bei kupferbasierten Anschlüssen. Du kannst bestellen, aber es ist nicht gesagt, das du die beworbene Leistung (maximum Datenrate) auch bekommst.

    Da ging es nicht um den Datendurchsatz, sondern um den feinen Unterschied zwischen: Anschluss bestellen und Anschluss erhalten.

  • Vermieter sperrt sich auf einmal

    • HubeBube
    • 7. März 2024 um 21:53

    Ich möchte kein Öl ins Feuer gießen!

    Da ich hier über den folgenden irreführenden Absatz gestolpert bin:

    Zitat

    Auch Mieter können Glasfaser bekommen

    Jeder Mieter kann einen Glasfaseranschluss bestellen. Solange dem Vermieter keine Kosten entstehen, kann dieser seine Zustimmung nicht verweigern. Die Telekom wird die Baumaßnahme mit dem Eigentümer abstimmen. Gleiches gilt für Eigentümer in Mehrparteienhäusern: Auch sie können einen Glasfaseranschluss beantragen.

    Glaubt bitte den Versprechungen der Werbebroschüren und dem Marketinggeschrei nicht ungeprüft. Auch die 3 kg Packung „Weiße Riese“ hat nicht für 1000 Meter Wäsche ausgereicht (

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    ).

    Legt man die Worte der Telekom-Broschüre auf die Goldwaage, dann stimmt es sogar: Jeder Mieter kann bestellen - jedoch nicht durchsetzen!

    Ein Link, der für Klärung sorgt: https://www.lewento.de/mediathek/beit…sfaseranschluss

  • Vermieter sperrt sich auf einmal

    • HubeBube
    • 6. März 2024 um 22:36
    Zitat von Gummistiefel83

    Zumal die alte Dame damals glaube ich nicht wusste was es bedeutet im allgemeinen....erstmal toll gratis Glasfaser warum soll ich da nein sagen...jetzt überlegt sie ob überhaupt und wenn ja dann müssen das ja alle Parteien bekommen. Von 6 wollen aber nur wir also Schlitze machen wozu...dazu kommt noch das nur 2 Leitungen wohl nur da sind und der Techniker schon sagte ...gehen eh nur 2 WHG .... wahrscheinlich Standart verlegt worden.

    Keinem Mieter kann ein Vermieter einen Glasfaseranschluss aufzwingen. Insofern ist der Gedanke der alten Dame müßig.

    Ist diese im Besitz aller Wohnungen? Falls ja liegt sicher auch keine Wohnungseigentümergemeinschaft vor. Dies spielt jedoch nur eine untergeordnete Rolle. Von der Telekom ist mir bekannt, dass in MFHs auch dann ausgebaut wird, wenn nicht alle Eigentümer/Mieter einen Gf-Anschluss wünschen. Dann werden ebenfalls nur die angeschlossen die wollen. Die anderen werden dann bei Nachanschlüssen zur Kasse gebeten, der Erstausbau ist kostenlos. Ich bezweifle, das ein 1:6 Verhältnis vom Anbieter für einen Ausbau als ausreichend angesehen wird. Bessere Chancen bestünden ab 3:6.

    Wegen der im HÜP vorhandenen Fasern brauchst Du dir keine Gedanken zu machen. Sollten zu wenige von außen kommen, dann kann ein neues Glasfaserkabel eingeblasen werden. Hierfür muss nicht mehr gegraben werden. Allerdings wird vorher das alte Kabel entfernt.

  • Vermieter sperrt sich auf einmal

    • HubeBube
    • 6. März 2024 um 22:11

    Woher leitet ihr das ab?

    Grundsätzlich kann in einem MFH nur ein Eigentümer einen Glasfaseranschluss verlangen, jedoch kein Mieter. Im geltenden TKG ist mir keine Stelle bekannt, aus der eine Verpflichtung für einen Glasfaseranschluss, bei einem vorhandenen, alternativen TK-Zugang, für den Vermieter abgeleitet werden kann. Ich lasse mich gerne eines besseren belehren.

    Nachtrag, hier habe ich die Verlinkung zum WEG aus einem artverwandten Thread: RE: Kann Vermieter Ausbau verweigern?

  • Vermieter sperrt sich auf einmal

    • HubeBube
    • 6. März 2024 um 21:02

    Schwierige Situation bei dir und das Verhältnis Mieter zu Vermieter scheint auch nicht (mehr) das Beste zu sein.

    Am Besten ist es sich in ruhiger und entspannter Atmosphäre zu unterhalten. Schließlich nutzt ein Glasfaserkabel im Haus nicht viel und ein gut verlegter 15x30 mm weiß lackierter Stahlblechkabelkanal ist relativ unauffällig. So teuer wird da auch die Montage durch einen Fachbetrieb nicht.

    Einen rechtlichen Anspruch auf einen Glasfaseranschluss in deiner Wohnung hast Du nicht, gleich ob ein Glasfaserkabel in der Immobilie vorhanden ist oder nicht. Jedenfalls dann nicht, wenn ein Telefonanschluss oder ein Kabel-TV Anschluss vorhanden ist, der mindestens 10 Mbit/s hergibt.

  • Richtige Platzierung von HÜP und LWL-Konverter

    • HubeBube
    • 6. März 2024 um 20:51

    Es gibt zwar keinen Zwangs-ONT bei der Deutschen Telekom, jedoch einen Provider-ONT/kundeneigenes Endegerät: das Glasfaser-Modem 2 und in der Tat muss man dieses nicht verwenden.

    Hoffentlich behälst Du Recht bezüglich der Mottenkiste.

  • Richtige Platzierung von HÜP und LWL-Konverter

    • HubeBube
    • 6. März 2024 um 19:46

    Nun sind die zur Drohkulisse erhobenen Störungen bzw. deren eventuelles auftreten auch nicht überzubewerten. Häufiger als im VDSL ist es jedenfalls nicht. Immer daran denken: Es geht um Störungen ab dem passiven Netzabschlusspunkt. Ob Licht am kundeneigenen Endgerät ankommt, kann jeder mit einer Handykamera ohne IR-Filter feststellen. Störungen der Dienste im Providernetz sind völlig unabhängig von einem Zwangs-ONT oder einem kundeneigenen Glasfaserrouter. Da man nicht der einzige Kunde ist, werden sich auch andere bei der Hotline melden.

    Und nochmals: Inbetriebnahme nur mit Provider-Hardware vornehmen. Das schont Nerven! Gerade in neu ausgebauten Gebieten läuft die Technik anfangs nicht stabil, das ist so und muss bis zu einem gewissen Grad hingenommen werden. "Anfangs" kann wenige Wochen bis hin zu 6 Monaten sein, je nachdem wie umfangreich vor Ort der Tiefbau tätig ist.

  • Endgerätewahlfreiheit - aktueller Bericht

    • HubeBube
    • 6. März 2024 um 14:29

    Da eine Stellungnahme der Deutschen Telekom nun erst veröffentlicht wurde: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/…icationFile&v=2
    kann bis zum 22. März 2024 dazu Stellung genommen werden. Es wird also wohl bis Sommer dauern, bis eine Entscheidung betreffend der Zulässigkeit des Zwangs-ONTs verkündet wird. Bis dahin gilt das bestehende TKG in dem seit 2016 der passive Netzabschlusspunkt ein passiver, also stromlos, ist.


    Bundesnetzagentur - Schnittstelle Netzabschluss

  • Richtige Platzierung von HÜP und LWL-Konverter

    • HubeBube
    • 6. März 2024 um 14:16

    Der Provider muss einen, dem Teilnehmer zugänglichen, passiven Netzabschluss zu Verfügung stellen, so ist das im Telekommunikationsgesetz (TKG) vorgeschrieben.

    Unabhängig davon empfehlen wir hier immer, einen neuen Anschluss mit dem Provider- (in machen Fällen auch Zwangs-) ONT in Betrieb zu nehmen. Läuft alles mehrere Wochen zur Zufriedenheit, dann kann man ein kundeneigenes Endgerät (anderer ONT oder Glasfaserrouter) nach belieben in Betrieb nehmen.

    Auch wenn es, vor allem mich, nervt:

    Zitat

    TKG §73 Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen

    Absatz 1
    Der Zugang zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen an festen Standorten ist an einer mit dem Endnutzer zu vereinbarenden, geeigneten Stelle zu installieren. Dieser Zugang ist ein passiver Netzabschlusspunkt; das öffentliche Telekommunikationsnetz endet am passiven Netzabschlusspunkt...

    Absatz 3
    ...Sie können dem Endnutzer Telekommunikationsendeinrichtungen überlassen, dürfen aber deren Anschluss und Nutzung nicht zwingend vorschreiben. Notwendige Zugangsdaten und Informationen für den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen und die Nutzung der Telekommunikationsdienste haben sie dem Endnutzer in Textform unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen.

    Ein ONT ist IMMER aktiv, also kein Netzabschluss, sondern aus Blickrichtung Provider dahinter verortet!

    Interessant, aus Kundensicht, ist auch dies:

    Zitat

    TKG §69 Abwehr- und Schadensersatzansprüche

    Absatz 1
    Ein Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der gegen dieses Gesetz, eine aufgrund dieses Gesetzes erlassene Rechtsverordnung, eine aufgrund dieses Gesetzes in einer Zuteilung auferlegte Verpflichtung oder eine Verfügung der Bundesnetzagentur verstößt, ist dem Betroffenen zur Unterlassung verpflichtet. Der Unterlassungsanspruch besteht bereits dann, wenn eine Zuwiderhandlung droht. Betroffen ist, wer als Endnutzer oder Wettbewerber durch den Verstoß beeinträchtigt ist...

    Weigert der Provider sich dir einen passiven Netzabschluss zur Verfügung zu stellen und/oder zwingt dieser dich den Provider-/Zwangs-ONT zu benutzen, verstößt dieser gegen TKG §73 und ist dir gegenüber zur Unterlassung verpflichtet.

    Freilich ist der Verweis auf das geltende TKG einer der letzten Schritte, die man gehen sollte. Dennoch, man steht als Kunde nicht machtlos den Providern gegenüber!

    Um auf die Deutsche Telekom zurückzukommen, diese macht in dieser Sache alles richtig: Der Kunde erhält eine Gf-TA/Glasfaserdose (passiver Netzabschluss) und kann dort ein Endgerät seiner Wahl anschließen. Darüber hinaus steht sie auch zu der Endgerätewahlfreiheit und lehnt die angestrebte Allgemeinverfügung ab: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/…icationFile&v=2

  • Alternative für DTAG SPF Modul da regelmäßige Link downs an MikroTik router

    • HubeBube
    • 6. März 2024 um 10:35

    Wie auch immer es nach D gelangt, die Auslieferung erfolgt nicht aus China:

    E-CrossStu GmbH
    Mainzer Landstr. 69
    60329 Frankfurt
    Handelsregister-Nummer HRB 127522
    Amtsgericht 60313 Frankfurt am Main
    Ab 24.05.2022 wegen Sitzverlegung

    Versandetikett:
    Company: E-CrossStu GmbH
    Adress: Felix-Dahn-Str. 4, 70597 Stuttgart
    Mail: E-CrossSt@web.de
    Amtsgericht Stuttgart HRB 776123
    Ab 16.09.2021 Geschäftsführer: He, Yating, Shenzhen / China, *18.12.1992
    Ersteintrag HRB 10.11.2020

  • DG Anschluss FB 7590 Einrichtung

    • HubeBube
    • 4. März 2024 um 17:47
    Zitat von heinwi

    Bestellt war Classic Anschluss 400/200

    Änderst Du den Traffic Schaper nicht, dann ist er auf eine Ratio von 1000:1000 eingestellt, Du benötigst jedoch 400:200. Also ist das in dem "Deutsche Glasfaser" Internetaccess-Profil falsch hinterlegt und kann in Lastsituationen sehr abträglich und ärgerlich sein. Dann jedoch bitte nicht mit Speedtests oder unqualifizierten Anschuldigungen dem Provider gegenüber ankommen.

    Wie das geändert wird erfährst Du hier: https://avm.de/service/wissen…uss-einrichten/

    Unter Internetzugang eines anderen Anbieters einrichten, Punkt 5

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