Phino Bei mir ist es anders herum. Glasfaser aktiv seit 2021. 1&1 behauptet der Ausbau wird bald beginnen
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Nachtrag: das Gleiche behauptet auch Vodafone.
Phino Bei mir ist es anders herum. Glasfaser aktiv seit 2021. 1&1 behauptet der Ausbau wird bald beginnen
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Nachtrag: das Gleiche behauptet auch Vodafone.
Na, zwischen der Hardware (on board NIC?) und der App der BNetzA gibt es noch etliche Schichten, die solches Verhalten auslösen können.
Gibt es eine Linux Live Distri, die die App beinhaltet? Eine Linuxvariante gibt es ja: https://breitbandmessung.de/desktop-app
Und die Treiber sind wirklich aktuell? Da scheint es wohl gerade bei den Realtek 2,5 Gbps NICs immer wieder Fixes zu geben: https://www.realtek.com/Download/List?cate_id=584
Nicht ohne Grund werden die Intel NICs für Multigigabit empfohlen.
ich bin Wohnungseigentümerin (das hatte ich jetzt blöderweise nicht erwähnt) und wir hatten von der Hausverwaltung ein Schreiben bekommen, dass eine kostenlose Glasfaser-Gebäudeverkabelung erfolgt, wenn die Anwohner im Rahmen der Vorvermarktung ihr Interesse bekunden und entsprechende Produkte bestellt werden. Das habe ich getan.
Als Miteigentümer einer WEG (das nehme ich mal an) hast Du natürlich bessere Karten, ein Mieter kann nämlich keinen Glasfaseranschluss verlangen. Dies ist ausdrücklich dem Eigentümer vorbehalten.
Da der Gf-Anschluss (sofern nicht schon ein HFC Kabelfernsehanschluss besteht) eine priorisierte Maßnahme darstellt, darf dieses Verlangen von den Miteigentümern nicht bzw. nur in Ausnahmefällen abgelehnt werden. So weit dazu. Näheres findest Du im Wohnungseigentumsgesetz, dies solltest Du als Eigentümer auch auf dem Nachtisch liegen haben. So weit dazu.
In einer Eigentümergemeinschaft gibt es üblicherweise immer einen Verwalter. Und nur dieser ist geschäftsfähig für und im Auftrag der Gemeinschaft, sprich nur der Verwalter kann die Beauftragung zum Ausbau an und in der Immobilie durchführen. Es sollte geklärt sein, ob bereits eine GEE erteilt wurde. Üblicherweise findet kein Ausbau ohne diese Erklärung mehr statt.
Und nun aus dem Nähkästchen: Du kannst zwischen Unterschrift auf der GEE und Beginn der Arbeiten gut und gerne einen Zeitraum von knapp 12 Monaten ansetzen. Bis die Glasfaser in die Wohnungen verlegt ist, können durchaus noch einmal 12 Monate hinzukommen. Nach meiner Beobachtung ist dies jedoch eher die zeitliche Untergrenze, meistens dauert es länger. Und ja, die Gf-Ausbauer könnten ihre Kommunikation deutlich verbessern. Es ist nicht unüblich, dass eine mehrmonatige "Sendepause" eingelegt wird.
Und noch etwas: Nach wie vor ist ein tatsächlich stattfindender Überbau (in der Straße) durch einen Mitbewerber selten. D. b. auf einen Mitbeweber zu warten ist wie die Wassertonne am Haus mit einem Sieb bei Regen füllen zu wollen: sinnlos.
Bei uns baute die Deutsche Glasfaser aus. In einem Ortsteil hatte man diesem Unternehmen nicht getraut und wollte abwarten bis die Deutsche Telekom einen GF-Ausbau dort vornimmt. DG beendete den Ausbau 2021/2022. Bis heute gibt es keine Planung von der deutschen Telekom zu überbauen. Der abgehängte Ortsteil hatte dennoch Glück. Im Verfahren des Nachanschlusses begannen dort Mitte 2024 die Arbeiten und sind seit wenigen Monaten beendet. Nach wie vor ist es mit einem hohen Risiko belegt einen schon abgeschlossenen Vertrag oder Interessensbekundung einseitig auflösen zu wollen. Die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch, dass kein anderer ausbaut und man daher gar keinen Gf-Anschluss erhält oder erst Jahre später im Rahmen des Nachanschlusses.
Irgendwie muß die DG meinen Anschluß ja aktivieren und mich darüber informieren. Fragt sich nur, ob sie dafür einen Techniker schicken oder "Bescheid" geben
Der Anschluss als solches wird ja nicht aktiviert, sondern dem Endgerät erlaubt an der Kommunikation im GPON teilzunehmen. Das Endgerät ist immer direkt an der Glasfaser angeschlossen. In deinem Falle ist das der Provider-ONT, der üblicherweise von einem Techniker bei der Montage im Gf-Netz von DG provisioniert wird. Ab mitgeteiltem Startzeitpunkt wird das Endgerät (hier der Provider-ONT) von Deutsche Glasfaser remote freigeschaltet. Üblicherweise in der Form, das die LAN-LED beginnt grün zu leuchten/blinken.
Dein Router "hinter" dem ONT ist schon kein Endgerät mehr und benötigt daher keine Aktivierung durch den Anbieter Deutsche Glasfaser. Du musst ihn lediglich gemäß deines PDF konfigurieren.
Yep, im GPON erfolgt die Provisionierung anhand der GPON-Serial/PLOAM/Modem-ID/weitere Synonyme sind ebenfalls gebräuchlich. Da wurden höchstwahrscheinlich die installierten Geräte beim Kunden nicht erfasst und eine Nacherfassung ist nun fällig. Allerdings hätte man diese Nacherfassung ebenfalls bei der Aktivierung durch einen Techniker durchführen können. Wenn der Kundenrouter (Endgerät) direkt an der Faser hängt, muss dem Provider die oben erwähnte Nummer mitgeteilt werden. Bei einem Router hinter dem ONT (Endgerät) spielt das alles keine Rolle.
lwl_neuling Das TKG verpflichtet den Netzbetreiber dir einen passiven Netzabschluss zur Verfügung zu stellen. Unabhängig davon, ob Du den Provider-ONT nutzt oder ein anderes aktives Endgerät. Der passive Netzabschluss befindet sich, bildlich gesprochen, vor dem ONT/Gf-Router. So weit zur Gesetzeslage, die auch die BNetzA bestätigt. Die Verbraucherzentrale NRW strengt gerade ein Verfahren gegen Vodafone diesbezüglich an, da Vodafone sich immer wieder weigert diesen passiven Netzabschluss zur Verfügung zu stellen. Dies ist die Gesetzeslage.
Dennoch empfehle ich immer zunächst einmal den Provider-ONT in Betrieb zu nehmen, da gerade in der Anfangszeit des Netzausbaus immer wieder Störungen auftreten können. Da ist es einfacher, wenn man die Providerhardware nutzt. Nach wenigen Wochen des stabilen Betriebes kann man vom Provider die Provisionierung des kundeneigenen Endgerätes verlangen. Dafür notwendige Zugangsdaten hat er zur Verfügung zu stellen.
Wenn es jedoch ein Bestandsnetz ist, spricht nichts dagegen gleich bei Beauftragung hinzuweisen, dass man beabsichtigt ein kundeneigenes Endgerät nach § 73 Telekommunikationsgesetz (TKG) anstatt des Provider-ONTs ab Beginn des Leistungszeitraumes zu nutzen. Die Zugangsdaten seien dir mitzuteilen und die technischen Voraussetzungen für den Betrieb providerseitig zu schaffen.
Noch kann man Eingaben an die Fraktionen im Bundestag diesbezüglich vornehmen, die sie an die Fachausschüsse weiterreichen. Diese Möglichkeit sollte man nutzen.
Interessant zu lesen ist auch die Erweiterung des "Bußgeldparagraphen" 228. Es werden die Abschnitte a bis d eingeführt, leider habe ich in dem bisherigen Entwurf keine Bußgelder bei Verstoß gegen die Endgerätewahlfreiheit gefunden.
Ähnlich geht auch mit einem SFP (ohne Plus) Modul in einem Router. Hier noch einmal die (alte) Anleitung mit dem Zyxel Modul in einem Ubiquity Edge Router: https://jaseg.de/blog/telekom-gpon-sfp/
Thomas1978 meine 75 jährige Mutter wird das bestimmt so lösen...
Deshalb sprach ich in #21 von einer Herausforderung. Die mir bekannten Lösungen sind nicht tauglich für den Standardanwender. D.h. eine schon: FRITZ!Box direkt an der Faser, ohne Nutzung des externen ONT.
Darüber hinaus kann ich nur davor warnen einen Switch zwischen ONT und Router zu betreiben. Einzige Ausnahme: Der ONT und Router befinden sich als einzige aktive Komponenten in einem eigenen VLAN.
Dann sage mir bitte, wie Du das realisieren möchtest. Die einzige Ethernet-Schnittstelle (des ONT) ist gleichzeitig der WAN-Anschluss des Routers.
Mit OpenWrt, MikroTik/RouterOS und evtl. Ubiquiti könnte man sich da noch etwas selbst hinfrickeln. Mit einem Mietrouter des Providers oder einer FRITZ!Box von der Stange sehe ich auch mit einem eigenen ONT keine Möglichkeit dessen Webinterface zu erreichen.
Die Herausforderung ist dier Zugriff auf das Webinterface des ONT, wenn ein Mietrouter oder eine Fritze angeschlossen ist. Das dürfte der Standardfall sein.
Das Datenblatt sagt etwas anderes:
XGMII -> 10 Gigabit Media Independent Interface
Und ganz abgesehen davon ging es um die Cages/Slots und nicht die Module.
Für die Mitleser: Diese Variabilität der Module macht es herausfordernd die passenden SFP (ohne Plus) und SFP+ (mit Plus) Module zu den Slots/Cages im Router zu finden. Meistens schweigt sich nämlich einer von beiden bezüglich des "Plus" aus. Dummerweise haben SFP und SFP+ den gleichen Formfaktor, sind daher identisch in den Abmessungen.
Einfach ist es bei der 55x0er-Serie bei AVM/FRITZ!: das ist ein SFP+ (mit Plus) Slot, da ein XGS-PON Modul für diese Reihe erhältlich ist.
Um es kurz zu machen: Modul und Cage müssen zusammen passen (oder via Software zueinander passend konfiguriert werden können), andernfalls gibt es Probleme.
Grundsätzlich gilt das in RE: Neues Mietshaus: Telekom ONT installiert - Fritz!Box 5690 Pro? geschriebene.
Sofern Ubiquiti die gleiche Bauweise wie bei der UDM verwendet, werden nur 1 oder 10 Gbps Slots verbaut und keine Multigigabit-kompatiblen.
Hat jemand eine Quelle oder Verweis, wie die elektrische Schnittstelle bei einem Multigigabit-Cage im Vergleich zu 1 oder 10 Gbps ausgelegt ist?
In diesem Thread wird das Thema so weit abschließend behandelt, bis Links zu den Specs der Multigigabitmodule gepostet werden: RE: Welches G-PON Modul für TP Link VX800v
Die AVM Module sind für einen SFP+ (mit Plus) Slot entwickelt worden. Die elektrischen Spezifikationen reichen bis 10 Gbps. Ein SFP (ohne Plus) Slot ist nur bis 1Gbps auf der elektrischen Schnittstelle spezifiziert.
Das wird genau der Auslöser für deine Probleme gewesen sein. Kannst Du den Port fest auf 10 Gbps einstellen? Auch damit sollte ein Internetaccess möglich sein.
Das steht in #1.
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