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Beiträge von HubeBube

  • Erfahrungen mit Glasfaser in 14621 Schönwalde-Glien (OpenInfra und DNSNet)

    • HubeBube
    • 15. Juni 2024 um 12:49
    Zitat von henniero

    Er meinte bestimmt nicht den Datendurchsatz sondern den Lichtpegel. Der muss in einem bestimmten Bereich liegen.

    Die Signalpegel sind normiert und müssen innerhalb bestimmter Bereiche und Wellenlängen liegen. Es wird zwischen AON, GPON und XGS-PON unterschieden.

    Auf den Produktseiten einer beliebigen 55x0 Fritze gibt es diese Angaben übersichtlich dargestellt: https://avm.de/produkte/fritz…chnische-daten/

  • Erfahrungen mit Glasfaser in 14621 Schönwalde-Glien (OpenInfra und DNSNet)

    • HubeBube
    • 15. Juni 2024 um 12:43
    Zitat von sunday

    Ein ONT (Optical Network Termination) ist die Bezeichnung für den Abschlusspunkt des Glasfasernetzes im Haus.

    Und gerade Neueinsteiger übernehmen das falsche Wording mangels besseren Wissens. Daher mein Zwischenruf.

    Ein ONT ist das (aktive) Endgerät nach dem Netzabschlusspunkt! Damit ist der ONT schon Bestandteil deines Heimnetzes. Die immer wieder falsch interpretierte Routerfreih* beginnt nämlich nicht hinter dem ONT, sondern bereits am (passiven) Netzabschlusspunkt. Das ist üblicherweise ein Gf-TA/Glasfaser-Dose, diese benötigt keinen Stromanschluss.

    Zu den Komponenten des Glasfasernetzes im Haus gibt es auch hier im Forum seit langem eine Übersicht/Begriffsklärung. Es ist ja nicht so, das jeder von uns in einem Haushalt mit Glasfaseranschluss geboren wurde: Deutsche Glasfaser: verbaute Hardware

  • Vorvertrag mit Deutsche Giganetz 1. Teil

    • HubeBube
    • 15. Juni 2024 um 09:46

    Selbstverständlich dürfen AGB sich verändern! Aus gutem Grund wird hier an mehreren Stellen Forum geraten die zur Zeit des Vorvertrages gültigen AGB, sowie die bei Vertragsschluss gültigen AGB aufzubewahren. Denn nur diese gelten für den jeweiligen Kunden.

    Viele Gf-Anbieter hatten vor den Coronajahren die 24-Monatsklausel in ihren AGB stehen und an einen Fall im Forum kann ich mich erinnern, dass der Provider nach überschreiten des Zeitraumes den Vertrag proaktiv wegen Nichterfüllung aufgelöst hat. Dies hatte dem Kunden nicht gefallen. Er hätte gerne länger gewartet und dafür einen funktionierenden Glasfaserzugang gehabt.

    Meines Erachtens fehlt es an Regularien, wie lange Kunde und Anbieter beim Gf-Ausbau aneinander gebunden sind. Sicherlich macht es einen Unterschied, ob in norddeutschem Sandboden oder Porphyr der Mittelgebirgen Leitungen verlegt werden. Die Notwendigkeit der Verlegung ist jedoch nicht neu und regional unterschiedliche Zeiträume aufgrund der Bodenbeschaffenheit sollten bekannt sein und vor allem berückschtigt/kommuniziert werden.

    Ich hatte schon einmal erwähnt, das ich persönlich einen Zeitraum zwischen zwei und fünf Jahren für valide halte.

    belegdol Ich wundere mich schon lange darüber, das Deutsche Giganetz die Gebiete erschließt, die Mitbewerber wie Deutsche Glasfaser nicht erschließen wollen/können. In Taunusstein ist es meines Wissens schon schief gegangen, im MTK ist mir der Stand in Kelkheim nicht bekannt. Oberselters (OT von Bad Camberg) und Niederselters wurden erfolgreich von Deutsche Glasfaser ausgebaut. Sicherlich hat die unklare finanzielle und damit verbundene personelle Lage von Deutsche Giganetz den Ausbau nicht gerade beschleunigt. Evtl. kannst Du ja mit Teltarif Kontakt aufnehmen, häufig beschleunigt das Vorgänge. Nach deinen Schilderungen ist das bei dir eine sehr ungewöhnliche Situation.

  • Modem (NT) demontieren und an anderer Stelle montieren

    • HubeBube
    • 14. Juni 2024 um 08:28

    belegdol FS.com bietet die Kabel mit mehreren Kabelmänteln an LSZH ist natürlich auch dabei. Die Auswahlmöglichkeit findet man allerdings nicht bei den Standardlängen, sondern bei den Maßgeschneiderten. Auch die Faserqualität kann man bestimmen.

    Letztlich ist es eine Entscheidung des Preises und nicht des Lieferanten/Herstellers.

  • Anschluss/ Verteilung Glasfaser im Haus (bestehendes CAT5 Kabel)

    • HubeBube
    • 11. Juni 2024 um 18:31

    Bis jetzt steht es noch nicht einmal fest, ob es sich um ein EFH oder MFH handelt, dementsprechend bin ich mit entsprechenden Äußerungen und Annahmen über vorhandene Infrastrukturen sehr vorsichtig!

  • Anschluss/ Verteilung Glasfaser im Haus (bestehendes CAT5 Kabel)

    • HubeBube
    • 11. Juni 2024 um 16:41

    Da hast Du mich nicht richtig verstanden. Wird an der abgebildeten TAE-Dose ein Telefon (oder ein anderes Gerät) in die mittlere Buchse gesteckt, dann kommt kein Signal an den Pins 5 und 6 an.

    Ob das ein eigener Telefonanschluss oder evtl. ein Anschluss im Zusammenhang mit einem Aufzugnotruf eines MFH mit Aufzug ist, vermag ich nicht zu sagen. Auskunft darüber kann nur MarvBihl geben.


    Davon abgesehen erscheint mir der aus der Provider-FAQ zitierte Text nicht gesetzeskonform und damit unrechtmäßig zu sein. Im TKG ist festgeschrieben, das das Providernetz am passiven Netzanschlusspunkt endet, dieser Punkt ist stromlos und dessen Position ist mit dem Teilnehmer zu vereinbaren. Darüber hinaus darf der Provider die Nutzung des providereigenen ONTs nicht erzwingen.

  • Anschluss/ Verteilung Glasfaser im Haus (bestehendes CAT5 Kabel)

    • HubeBube
    • 11. Juni 2024 um 16:02

    Auf Pin 1 und 2 liegt La bzw. Lb. Dies wird für die konventionelle Telefonie benötigt und versorgt das an dieser TAE-Dose angeschlossene Telefon.

    Zwei Adern des Netzwerkkabels sind an Pin 5 und 6 angeschlossen. Darüber wird ein weiteres Telefon versorgt, allerdings nur dann, wenn an der abgebildeten Dose kein Telefon in "F" eingesteckt ist.

    Verwendest Du das Netzwerkkabel für die Verbindung zwischen ONT und Router, kann das andere Telefon (wo auch immer dieses ist) nicht mehr verwendet werden! Ob das gut oder schlecht ist, können wir hier nicht bewerten.

  • Vorvertrag mit Deutsche Giganetz 1. Teil

    • HubeBube
    • 11. Juni 2024 um 12:25

    Auf diese Frage hat wohl nur jemand eine verlässliche Antwort, der diesen Vorgang bei Deutsche Giganetz schon hinter sich gebracht hat.

    Zumindest bei Deutsche Glasfaser kann ich berichten, das bei Kundenrückgewinnungsmaßnahmen oder Kundenbindungsmaßnahmen immer Neuverträge (24 Monate MVLZ) abgeschlossen werden, die vertragliche zugesicherten Bandbreiten sind jedoch diejenigen aus den Bestandsverträgen.

  • 1und1 mit NICHT-AVM Modem

    • HubeBube
    • 11. Juni 2024 um 07:06
    Zitat von mbo77

    Ich denke, da liegst du falsch. Wie wäre es z.B. mit § 443 BGB?
    AVM gewährt eine Garantie. Gewährleistung gibt es nur vom Händler.

    Yep, in diesem Kontext hast Du und Schnurz Recht. Mea culpa.

  • 1und1 mit NICHT-AVM Modem

    • HubeBube
    • 10. Juni 2024 um 22:14
    Zitat von Schnurz

    Ganz so schlimm ist das nicht. Das Problem verlagert sich vom Schuldrecht des BGB auf die Garantie des Herstellers, die ja auch nicht gerade kurz ist.

    Im deutschen Rechtssystem gibt es die Begrifflichkeit "Garantie" nicht, lediglich Gewährleistung. Die beträgt 24 Monate bei Neuware. Zugegebenermaßen bietet AVM eine Gewährleistung von 60 Monaten. Das ändert freilich nichts daran, das der Kunde sich nach 24 Monaten selbst um ein defektes Gerät kümmern muss, obwohl die Mietzahungen weiter vom Provider verlangt werden.

    Allerdings ist 1&1 so kulant gegen Abschluss eines Vertrages mit einer MVLZ von abermals 24 Monaten die Hardware auszutauschen.

    Und bevor mir nachgesagt wird, ich betreibe Providerbashing: Ich war lange Jahre zufriedener 1&1 Kunde!

  • 1und1 mit NICHT-AVM Modem

    • HubeBube
    • 10. Juni 2024 um 22:07
    Zitat von Phino

    Treffer

    Das war innerhalb einer Sekunde von Google Lens ermittelt worden...

  • 1und1 mit NICHT-AVM Modem

    • HubeBube
    • 10. Juni 2024 um 15:40
    Zitat von DLMttH

    Der Verweis darauf, dass nur AVM-Router unterstützt werden, ist kein Routerzwang im eigentlichen Sinne. Du kannst an den egal wo erworbenen ONT egal welche Hardware anschließen.

    1&1 liefert schon seit langer, langer Zeit Hardware von AVM als Mietrouter. Manchmal mehr und manchmal weniger softwaretechnisch eingeschränkt, jedoch immer qualitativ hochwertige Hardware mit langjährigen Updates. Eben AVM.

    Zitat von DLMttH

    - Die 1&1-Router sind keine Mietgeräte, sondern Mietkauf. Nach zwei Jahren kannst du die Miete glaub ich kündigen und dann gehört das Gerät dir.

    Doch sind sie. Du bezahlst über die gesamte Vertragslaufzeit die Miete.

    Allerdings, das ist das Unangenehme, geht die Hardware nach 24 Monaten in das Eigentum des Kunden über. Hört sich ja erst einmal gut an, jedoch laufen die Mietzahlungen weiter, ohne das 1&1 bei Hardwaredefekten in Haftung zu nehmen ist.

    Aus diesem Grund empfehle ich gerne routermiete.de. Dort gibt es zwar nur einen AVM DSL Router (ohne Branding) für 12 oder 24 Monaten zu mieten. Dafür ist der Mietpreis günstiger und nach Ablauf des Mietvertrages, vorausgesetzt man verlängert, erhält man erneut ein Neugerät.

  • 1und1 mit NICHT-AVM Modem

    • HubeBube
    • 10. Juni 2024 um 15:20

    Cala Sa Marjal / Mallorca ?

  • 1und1 mit NICHT-AVM Modem

    • HubeBube
    • 10. Juni 2024 um 13:59
    Zitat von Phino

    MHH du hast Glasfaseranschluss noch nicht ganz durchdrungen. ;) der ONT ist immer dabei.

    Ist er nicht bei allen Providern. Gerade 1&1 liefert im Standardfall keinen ONT, da ein Gf-TA montiert wird.

    Es gibt eine Ausnahme in der 1&1 einen ONT stellt: Entweder macht der Kunde glaubhaft, dass er einen 1&1 Homeserver an dem bestehenden DSL-Anschluss verwendet und am GF-Anschluss weiterverwenden wird/möchte oder (und das trifft hier ja evtl. zu) der Kunde wechselt von einem 1&1 DSL-Anschluss zu einem 1&1 Glasfaser-Anschluss. Nur in diesen beiden Fällen erhält der Kunde auf Nachfrage einen ONT, der bisher kostenfrei ist.

    Folgende Hardware wird mit 1&1 Branding geliefert: Sercomm Glasfaser Modem FG1000B.11 / GPON oder Genexis FiberTwist G2110C / GPON.

    Ersteres Modell findet u.a. auch bei Vodafone Glasfaseranschlüssen Verwendung.

    Weitere Infos hier:

    1&1 Glasfaser-Anschluss einrichten
    So richten Sie Ihren 1&1 Glasfaser-Anschluss ein, damit Sie ab dem Schaltungstag komfortabel surfen und telefonieren können.
    hilfe-center.1und1.de

    https://hilfe-center.1und1.de/dsl-handbuch - hier am Ende von "Alternative Anschlüsse (z. B. Glasfaser)" nachsehen.

  • Erfahrungen mit Glasfaser in 14621 Schönwalde-Glien (OpenInfra und DNSNet)

    • HubeBube
    • 10. Juni 2024 um 07:19

    Da galoppieren die Verbraucherzentrale weit vor...

    Nur als Beispiel: Bei Deutsche Glasfaser erhälst Du eine Auftragseingangsbestätigung. Die Auftragsbestätigung erhälst Du erst nach Anschluss der Bauarbeiten, also wenn die Inbetriebnahme kurz bevor steht.

    Die Auftragseingangsbestätigung hat einen vertraglichen Charakter. Damit wird die frühzeitige Absicht erklärt ein Geschäftsverhältnis einzugehen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Daher ist das so etwas wie ein Vorvertrag.

    Meines Wissens gibt es hier keine zeitliche Regelung.

    Sollte man es ernst meinen mit einer Auflösung, rate ich in diesem Fall dringend dazu sich einen Rechtsbeistand anzuvertrauen und nicht auf Ratschläge in Foren zu hören.

  • Vorvertrag mit Deutsche Giganetz 1. Teil

    • HubeBube
    • 9. Juni 2024 um 11:21

    Siehe #9

  • Erfahrungen mit Glasfaser in 14621 Schönwalde-Glien (OpenInfra und DNSNet)

    • HubeBube
    • 9. Juni 2024 um 11:16

    Und auch hier sei wieder für alle Leser erwähnt, das es üblich ist, das sich ein Anbieter bei einem drohenden Doppelausbau zurückzieht. Daher ist es angeraten mit allen Anbietern, die einen Ausbau versprechen, einen entsprechenden Vertrag abzuschließen!

  • Deutsche Glasfaser Störung/Fritzbox-Einrichtung

    • HubeBube
    • 9. Juni 2024 um 11:06

    Die Aussicht auf das Triggern eines gesonderten Prozesses war auch meine Idee. Nach knapp 3 Wochen kam dann der Techniker, der mir glaubhaft versicherte die Störungsmeldung erst am Einsatztag erhalten zu haben.

    Ich hoffe die Kunden der TK-Provider haben den Schneid die Entschädigung nach TKG einzufordern. Kurzfristig erwarte ich jedoch keine Änderung. Mittelfristig sollte dies jedoch einen Effekt auf den Service haben. Sofern die zu zahlenden Entschädigungen gesondert in den Geschäftsberichten ausgewiesen und nicht "versteckt" werden.

    Ich sehe nur eine Wirkung, wenn in Foren darüber berichtet wurde wie und warum Entschädigung in welcher Höhe gezahlt wurde. Das lässt sich nicht verstecken.

    So nebenbei: Meine aktuelle Monatsrechnung von Deutsche Glasfaser weist einen Betrag in Höhe von -99€ auf. Da dauert es noch ein paar Monate, bis tatsächlich Geld von mir nach Borken fließt.

  • Erfahrungen mit Glasfaser in 14621 Schönwalde-Glien (OpenInfra und DNSNet)

    • HubeBube
    • 8. Juni 2024 um 09:09

    Da hast du leider nun eine ziemlich ungünstige Konstellation erwirkt.

    Deine Festnetznummer wird erst zum Ende der Vertragsaufzeit des Telekomvertrages zu DNS.net portiert.

    Durch die Rücknahme der Kündigung des Telekomvertrages gibt es nun auch keine Rufnummernportierung mehr. Je nach Vertriebsgeschick des Telekom-Mitarbeiters wurde nicht bloß die Kündigung zurückgezogen, sondern ein Neuvertrag mit 24 Monaten Mindestlaufzeit abgeschlossen. Schau noch einmal genau in die Vertragsunterlagen bzw. in die letzte Telekomrechnung!

    Von daher ist das Schreiben wegen nicht durchführbarer Portierung durch DNS.net völlig korrekt.

    Grundsätzlich ablehnen kann ein TK-Unternehmen die Nummernportierung nicht! Allerdings müssen die Formalangaben (Vertragsnummer, Telefonnummer, Name und Anschrift des Inhabers) exakt angegeben werden. Auch die geringste Abweichung führt zur Undurchführbarkeit der Portierung. Das hast Du ja selbst erfahren. Ist alles korrekt und die Telekom weigert sich trotzdem (das ist jedoch unwahrscheinlich) kannst Du den Beschwerdeweg gehen. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat für diesen Fall auf ihrer Webseite ein Online-Formular geschaltet.

  • Erfahrungen mit Glasfaser in 14621 Schönwalde-Glien (OpenInfra und DNSNet)

    • HubeBube
    • 7. Juni 2024 um 17:35

    Die Portierung einer Festnetznummer findet üblicherweise erst statt, wenn

    1. der aufnehmende Anbieter mit der Portierung beauftragt wurde
    2. der TK-Vertrag mit dem abgebenden Anbieter endet

    Eine Anrecht auf vorzeitige Nummernportierung gibt es nur im Mobilfunk, nicht jedoch im Festnetz.

    Wie schon ab und an erwähnt ist es vorteilhaft eine zweite, billige FRITZ!Box (z.B. 7412) nur für die Telefonie am DSL-Altanschluss zu verwenden und den vorhandenen Router an dem neuen Glasfaseranschluss zu betreiben. So hat man den Vorteil immer unter der bekannten Festnetznummer erreichbar zu sein. Alttechnologie wie ISDN lasse ich bezüglich des Routers hier außen vor.

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