Beiträge von HubeBube
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sn0 es gibt aber auch sicher gelbes OM2. Ist dann 50/125 und dann bringt auch der Adapter nichts, oder?
Die Mantelfarben sind schon festgelegt, allerdings ist es nicht verboten Sonderanfertigungen/Sonderfarben zu verwenden.
OM1 und OM2 haben als Mantelfarben im Standard "Stadtwerkeorange". Der Link mit den gelben OM2 Kabeln ist so ein Fall von Phantasiefarbe.
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Gibt es natürlich bei FS.com oder beim Grinsegesicht (Ausnahmsweise zu einem guten Preis): https://bit.ly/4gptkeo [Anzeige]
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Auch mein Beitrag hilft nicht weiter, jedoch würde ich auch kein TP-Link Gerät einsetzen wollen: https://www.golem.de/news/gefahr-fu…412-191856.html
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Langsam kommt Bewegung in den Markt und Open Access erscheint etwas greifbarer. Nachdem der BREKO Vorlagen für Rahmenverträge erstellt hat, ist BUGLAS nachgezogen und vielleicht noch ein Schritt weiter: https://www.teltarif.de/buglas-1und1-g…news/97402.html
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Adapter von [U]PC Buchse auf APC Stecker sind nicht gerade gängig. Üblicherweise nutzt man einen [U]PC Adapter Buchse - Buchse und ein Glasfaserkabel mit [U]PC Stecker - APC Stecker.
Optisch kann man SC und LC Bauformen gut erkennen: https://avm.de/service/wissen…l-benotige-ich/
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Interessant finde ich in dem Zusammenhang auch die Konstellation, dass typischerweise zwei Wochen nach Auftragseingangsbestätigung der Auftrag bestätigt werden sollte.
Das halte ich für nicht wirklich haltbar.Das stimme ich zu. In dieser Sache hat die VZ eine etwas sehr naive Vorstellung von der Dauer der Arbeiten zur Erstellung einer komplett neuen TK-Infrastruktur.
Allerdings täte es in meinen Augen Not eine zeitliche Obergrenze zu definieren, wie lange man an der Auftragseingangsbestätigung gebunden ist. Aktuell fände ich 3-4 Jahre angemessen. Leider gibt es diese Grenze jedoch gegenwärtig nicht.
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Moderne Schriftarten sehen manchmal ganz nett aus. Aber die gute alte Courier ist dann doch geeigneter, die Zeichen klar zu unterscheiden.
Folgenden Font benutze ich für Dokus von Einzeilern oder Quelltexten. Damit ist jegliche Verwechslungsgefahr ausgeschlossen:
Consolas unter Windows, als freier Font Inconsolata (https://en.m.wikipedia.org/wiki/Inconsolata) und die Mac-Jünger können Consolas ebenfalls verwenden:
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Ja, das ist hier im Forum an unzähligen Stellen zu finden. Eine Suche im Forum hätte diesen Thread überflüssig gemacht...
Die Miete musst Du nun natürlich bis zum Ende der MVLZ weiter bezahlen und den Router im Anschluss zurückgeben, das sollte dir auch gesagt worden sein.
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Da habe ich immer Schreib- bzw. Erkennungsfehler im Generalverdacht: O und 0, 1 und l, I und l, 8 und B, ...
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Technisch nutzbar ist und berechnet wird der Anschluß erst ab der Aktivierung. Daher beginnt die Zählung der "Wechslermonate" erst ab Aktivierung. Ich denke (d.h. ich weiß es nicht) so wird DG ebenfalls rechnen!
Letztlich kann der Kunde ja erst nach der Aktivierung des Anschlusses feststellen, ob ein Wechsel in einen anderen Tarif für ihn sinnvoll erscheint.
05/2025 ist nach meiner Rechnung der Monat, in dem Du den Tarifwechsel nach Wechselgarantie vornehmen musst. Mein Tipp: in den kleinsten, für dich zumutbaren Tarif wechseln. Während der Laufzeit kannst Du immer nach "oben" wechseln, jedoch nach "unten" nur am Ende der Laufzeit!
Der Vertrag kommt nach Auftragsbestätigung zu Stande, Du müsstest dann bereits im April 2025 die Kündigung aussprechen, denn:
ZitatDas Vertragsverhältnis ist mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der Mindestvertragslaufzeit kündbar.
Die Kündigung innerhalb der MVLZ ist nur dann auszusprechen, wenn Du auch wirklich kündigen möchtest! Grundsätzlich würde ich diese jedoch von dem aufnehmenden Provider durchführen lassen, sonst kann es sein, dass Du ohne die bekannte[n] Festnetztelefon(nummer[n]) und ohne Glasfaserinternet dastehst. Im 25. Monat kannst Du mit Monatsfrist kündigen.
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1&1 ist sehr dynamisch bei den Preisen, die dazu noch abhängig von der Region sind. Das war schon bei VDSL so.
Erwägt man einen Wechsel, ist es besser 2 Monate zu beobachten und auch in die Vergleichsportale (check24 und Verivox) hineinzuschauen. Im Gf-Umfeld gibt es noch nicht so viel Auswahl wie bei VDSL, wenn es diese jedoch gibt, sollte man das erste wirklich passende Angebot nehmen. Meine Erfahrung ist diese, dass ein vormals passendes Angebot im zeitlichen Verlauf unattraktiver wird.
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Ich habe da auch schon mal darüber nachgedacht. Wie verhält es sich dann mit Wechselgarantie und Übernahme der Gebühren in den ersten 12 Monaten
Wenn Du im (nicht früher, später oder zum) 12. Monat von der Wechselgarantie Gebrauch machst ändert sich nichts. Die MVLZ bei der Erstbuchung beträgt 24 Monate.
Ich würde jedoch grundsätzlich erst zum Ablauf des 25. Monats den Vertrag mit Deutsche Glasfaser kündigen (ca. 6 Monate vor Ablauf des 25. Monats) und mich ernsthaft mit dem Angebot des Rückholmanagements (kommt wenige Wochen nach der Kündigung) befassen.
Im Gegensatz zu dem Kundensupport funktioniert das Rückholmanagement.
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Lag es nun an einem nicht näher spezifizierten Branding oder doch an dem im GPON notwendigen onboarding durch Mitteilung der Modem-ID?
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Decken sich diese Probleme u.U. hiermit:
Störungen und Wartungen - Deutsche GlasfaserSeien Sie stets über aktuelle Störungen und Wartungen informiert. Falls Sie eine Störung melden wollen, nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf!www.deutsche-glasfaser.deZitatAlles anzeigenStörung Internet: Alle Regionen
Betroffen: Geschäftskunden
Betroffenes Gebiet: Alle RegionenStörungsbeginn: 12.12.2024, 08:00 Uhr
Erwartete Lösungszeit: unbekanntIn allen Regionen verzeichnen wir eine Störung des Glasfasernetzes. Deshalb kann es derzeit bei dem Internetdienst zu Beeinträchtigungen kommen.
Unsere Teams und Dienstleister sind im Einsatz und ermitteln aktuell die Ursache der Störung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen Ihr Team von Deutsche GlasfaserDamit könnte erklärt werden, warum auf dein Ticket nicht geantwortet wird: Es liegt eine übergeordnete Störung vor. Grundsätzlich ist es jedoch ungehörig auf Kundenanfragen nicht zu reagieren.
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Willkommen im Forum!
Hast Du einen Mietrouter von DG oder läuft dein Vertrag als "kundeneigener Router"? Im ersten Fall benötigst Du VLAN-IDs (die DG im Mietrouter konfiguriert hat) und Du bist nicht im Besitz der Telefoniedaten (SIP) .
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Ich möchte dich nicht noch mehr in Rage bringen, muss jedoch nachfragen, ob das Schreiben Auftragseingangsbestätigung oder Auftragsbestätigung als Betreff hat.
Ersteres löst nämlich nicht die Vertragslaufzeit aus, auch wenn es die Verbraucherzentrale gerne so hätte.
Und hier im Glasfaserforum brauchst Du niemanden vor DG zu warnen, es gibt hier auch tatsächlich zufriedene Kunden.
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Danke. Ich dachte das wäre die eindeutige Anschlusskennung des Providers.
Ich habe die PON-ID mit der in der Fritze angezeigten ONU ID verwechselt. Die ONU ID wird dynamisch vergeben, d.h. bei jedem Reboot des Endgerätes/ONT/ONU kann sich diese ID ändern.
Die PON-ID hingegen ist eine Portnummer des OLT. Insofern hast Du schon Recht, das es eine eindeutige Anschlusskennung ist.