Beiträge von HubeBube
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Bei DG ist die explizite Bekanntgabe der Serial/Modem-ID nicht notwendig! Diese wird während der Aktivierung automatisch ausgelesen.
Bei der 5690 Pro hat die Akzeptanz im Netz von Deutsche Glasfaser länger gedauert, da der einzige Mitarbeiter, der die Geräteliste pflegt, nicht immer verfügbar ist. (Ironie-Tags habe ich vergessen)
Über die unterirdischen und fachlich absolut mangelhafte Qualifikation der Supportmitarbeiter sobald es über ein Reset hinausgeht, brauchen wir uns nicht weiter zu unterhalten. Das ist ein Fakt, leider.
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Die mindestens 60 Minuten Wartezeit sind der Leasetime geschuldet. Manchmal hast Du Glück und liegst im Zeitfenster Nähe dem Ablaufzeitpunkt. Im ungünstigsten Fall musst Du exakt 60 x 60 +1 Sekunden warten, im günstigsten Falle 1 Sekunde.
Da die Wartezeit zwar bestimmbar, der Aufwand dafür in meinen Augen nicht gerechtfertigt ist, erfolgt auch hier im Forum die Empfehlung mindestens 60 Minuten nach dem Entfernen des alten Endgerätes an der Faser zu warten, bevor das neue Endgerät (ONT/ONU/Gf-Router) angeschlossen wird.
Besonders freut mich jedoch, das DG das Provisionierungsverfahren für die Endgeräte in einer GPON-Topologie beibehalten hat: Deutsche Glasfaser: Umstellung NT/7590 auf 5530 Fiber
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Wie immer lohnt sich ein Blick auf die Seiten der Verbraucherzentrale und vor allem das aufmerksame Lesen.
Glasfaser: Häufige Fragen und Antworten zum Glasfaser-Anschluss | Verbraucherzentrale.deFAQ: Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Glasfaser-Anschluss.www.verbraucherzentrale.deGlasfaseranschluss - Wann beginnt die Vertragslaufzeit? | Verbraucherzentrale Rheinland-PfalzInformationen der Verbraucherzentrale rund um Glasfaserverträgewww.verbraucherzentrale-rlp.de -
In kurzen Worten: Ja, das ist möglich. Du benötigst lediglich einen SIP-Client auf dem Handy.
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Und hier der Bericht bei Golem mit einer Stellungnahme der Telekom: https://www.golem.de/news/peering-v…192195.amp.html
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Hat sich damals ergeben, da die DG ja Geld für jede portierte Nummer haben wollte, da habe ich alle meine Nummern zu einen SIP Provider migriert.
Sehr gut und weise gehandelt!
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Haben mir ja die DG 1000 angeboten für 64,99 €, mir reicht aber die 400/200, wenn es da was gibt, dann wäre das ja nicht verkehrt.
Den 400/200 Tarif gibt es nicht mehr!
Bei unserem Bandbreitenbedarf würde sogar der aktuelle 100/50 ausreichen. Dieser kostet jedoch genau soviel wie der verbilligte Alttarif. Dennoch trage ich mich ganz stark mit dem Gedanken am Ende der MVLZ ein Downgrade auf den 100/50 Tarif durchzuführen, allerdings mit gleichzeitiger Rufnummernportierung weg von DG zu einem SIP-Provider. Unter dem Strich ist das zwar etwas teurer als die 39,99€, jedoch immer noch billiger als 49,99€ und ich bin damit der Herr über unsere Festnetznummern. Für uns hat die Telefonie über das "Festnetz" immer noch einen sehr hohen Stellenwert.
Ich rate daher jedem den kleinsten und geeignetsten Tarif für den Internetaccess zu buchen und Telefonie an einen SIP-Provider auszulagern. Ein Upgrade des Internetaccess ist während der Vertragslaufzeit immer möglich, jedoch ein Downgrade erst zu deren Ende! Auch habe ich die Möglichkeit bei einem SIP-Provider die Festnetznummer über das Smartphone zu nutzen, insofern hat diese Entbündelung der Dienste in meinen Augen nur Vorteile.
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Kurze Rückfrage an diejenigen hier die eine Vergünstigung von 10/15 € erhalten haben, was habt Ihr für ein Tarif, DG1000, DG500 oder einen alten Tarif wie DG400.
Alttarif 400/200, der auch als solcher mit dieser Bandbreite weiterhin läuft (39,99/Monat).
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die mittlere Last in der Spitzenzeit, und kompetente ISPs wie hier die Telekom haben verlässliche Daten zur tatsächlichen Nutzung.
Zwischen haben und verwenden ist auch ein Unterschied. Den Data Lake muss man auch befahren können...
Natürlich hast Du Recht, jedoch weiß ich aus meiner TK-Vergangenheit, dass kein Provider sein Netz zum Abfangen von Spitzen auslegt. Dies wäre sehr unwirtschaftlich. Allerdings kenne ich nicht mehr die Berechnungsgrundlagen für Bandbreitenerweiterungen.
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Wenn ich bei meiner 70+ Schwiegermutter auf die 7490 am o2 VDSL schaue, sehe ich deutlich mehr verügbare Bandbreite als in dem Uraltvertrag (o2 DSL S von Dezember 2017, Down 25 MBit/s - Up 5 MBit/s; wurde später ohne Mehrkosten von o2 verdoppelt) festgehalten wurde. Da o2/Telefonica sich von dem eigenen Netz getrennt hat und letztlich das Netz der Telekom seit einigen Jahren dahinter steckt, ist das Mehr an Bandbreite erklärbar.
Btw. es gibt nur 2 Netzwerkdevices bei ihr: Amazon Echo und ein SmartTV. Sonst nichts, auch kein Smartphone, Tablet oder Laptop/PC.
Nachtrag: gestreamt wird in der Regel auch nicht, selten einmal die ARD oder ZDF Mediathek genutzt.
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Ich kann euch nur raten beständig am Ball zu bleiben und auch darauf hinzuweisen, dass der Tiefbau bereits erledigt wurde!
Beständig deshalb, dass ihr den Anschluss zeitnah bekommt und nicht in die Nachtanschlussphase fällt, die kann nämlich Jahre dauern.
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kingpin42 Ich sehe die AI Technologien als die nächste Killerfunktion, die natürlich entsprechende Bandbreiten fressen werden. Aktuell finden die "offline AIs" noch einigen Anklang, das wird sich meiner Meinung nach in den nächsten Jahren ändern. Die stetig wachsende Zahl an IoT Geräten werden Online-Reddourcen hierfür nutzen (müssen).
Im Wesentlichen wird das eine Fortsetzung des Cloudcomputing werden oder wie SUN es einmal ausdrückte: The network is the computer.
Schaue ich mich beispielsweise in dem Bereich der Fotografie um, so ist der Trend zum Abomodell und weg von perpetual Lizenzen nicht mehr aufzuhalten. Spätestens wenn der Sprung von Desktop-Apps zu Tablet/Mobile-Device Apps vollzogen wird, wird Bandbreite benötigt, da das Mobile-Device nur noch Sicht- und Eingabegerät ist. Bei MS 365 wird es so ähnlich werden und ChromeOS legt ebenfalls beständig zu.
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Zugegeben, der Titel ist etwas reißerisch. Dennoch berichtete Golem, dass eine Studie von EY und Telekom zu dem Ergebnis kommt, (Super-) Vectoring sei bei mittlerem Downloadraten in 4-5 und bei geringem Bedarf in 8-10 Jahren nicht mehr ausreichend. https://www.golem.de/news/telekom-e…192161.amp.html
Das ist die erste Studie, von der ich Kenntnis habe, die das Ende der Fahnenstange bei Datenübertragung via CuDA konkret zeitlich benennt.
Direkt zur Studie geht es hier: https://www.telekom.com/resource/blob/…studie-data.pdf
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Ich gehe davon aus, das dies in #1 bereits in anderen Worte beschrieben wurde.
Allerdings finde ich es außergewöhnlich, dass ein vorher eingeblasenes Glasfaserkabel wieder entfernt wurde, das ergibt für mich keinen Sinn.
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Das ist keine Frage, die von der BNetzA (die RegTP gibt es schon lange nicht mehr) beantwortet wird und die Provider erzählen das, was Du hören möchtest...
Es gibt bei den Absichtserklärungen (manchmal Vorvertrag genannt) keine zeitlichen Beschränkungen, sogar die Verbraucherzentrale ist da mittlerweile etwas vorsichtiger in ihren Äußerungen geworden.
Glasfaseranschluss: Das müssen Sie zu Abläufen und Verträgen wissen | Verbraucherzentrale.deDerzeit wird das Glasfasernetz in vielen Städten und Gemeinden ausgebaut. Viele Telekommunikationsanbieter versuchen schon vor dem eigentlichen Ausbau, mit…www.verbraucherzentrale.deZitatWorin liegt der Unterschied zwischen Auftragseingangsbestätigung und Auftragsbestätigung?
Eine Auftragseingangsbestätigung bedeutet lediglich, dass Ihr Vertragswunsch beim Anbieter eingegangen ist, dieser aber noch keine verbindliche Vertragszusage macht. Sie sind jedoch an Ihren Vertragswunsch gebunden, auch wenn der Anbieter diesen für einen endgültigen Vertragsschluss noch annehmen muss. Das bedeutet, dass Sie an Ihren Vertragswunsch auch vor Annahme des Anbieters gebunden sind.Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn Sie eine Auftragsbestätigung des Anbieters bekommen haben. Der Anbieter muss Ihnen die Bestätigung innerhalb eines bestimmten zeitlichen Rahmens zuschicken. Angemessen ist aus Sicht der Verbraucherzentrale ein Zeitraum von maximal 2 Wochen, nachdem Sie Ihre Bestellung aufgegeben haben. Danach sind Sie in der Regel nicht mehr an Ihr abgegebenes Angebot gebunden. Hat der Anbieter das Angebot zuvor angenommen, steht Ihnen noch ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu.
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Ja, ist das wirklich so? Auf welches Urteil beziehst Du dich?
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Wenn Koaxialkabel oder Telefondraht durch das vorhandene Rohr geht, werfe ich Lösungen von devolo in den Ring: https://www.devolo.de/technologien/g…aus-giga-bridge
Ist ein Netzwerkkabel vorhanden, sieht die Situation wieder ganz anders aus. Auch ich schließe mich dem Wunsch nach einem Foto des bestehenden Kabels im Leerrohr inkl. Anschlüssen an.
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Du siehst doch auch in der FB welche Geräte welche IP-Adresse haben und sicherlich hat die Kamera ein Webinterface über dass man deren IPv6 Adresse herausfindet.