Und hier der Bericht bei Golem mit einer Stellungnahme der Telekom: https://www.golem.de/news/peering-v…192195.amp.html
Beiträge von HubeBube
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Hat sich damals ergeben, da die DG ja Geld für jede portierte Nummer haben wollte, da habe ich alle meine Nummern zu einen SIP Provider migriert.
Sehr gut und weise gehandelt!
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Haben mir ja die DG 1000 angeboten für 64,99 €, mir reicht aber die 400/200, wenn es da was gibt, dann wäre das ja nicht verkehrt.
Den 400/200 Tarif gibt es nicht mehr!
Bei unserem Bandbreitenbedarf würde sogar der aktuelle 100/50 ausreichen. Dieser kostet jedoch genau soviel wie der verbilligte Alttarif. Dennoch trage ich mich ganz stark mit dem Gedanken am Ende der MVLZ ein Downgrade auf den 100/50 Tarif durchzuführen, allerdings mit gleichzeitiger Rufnummernportierung weg von DG zu einem SIP-Provider. Unter dem Strich ist das zwar etwas teurer als die 39,99€, jedoch immer noch billiger als 49,99€ und ich bin damit der Herr über unsere Festnetznummern. Für uns hat die Telefonie über das "Festnetz" immer noch einen sehr hohen Stellenwert.
Ich rate daher jedem den kleinsten und geeignetsten Tarif für den Internetaccess zu buchen und Telefonie an einen SIP-Provider auszulagern. Ein Upgrade des Internetaccess ist während der Vertragslaufzeit immer möglich, jedoch ein Downgrade erst zu deren Ende! Auch habe ich die Möglichkeit bei einem SIP-Provider die Festnetznummer über das Smartphone zu nutzen, insofern hat diese Entbündelung der Dienste in meinen Augen nur Vorteile.
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Kurze Rückfrage an diejenigen hier die eine Vergünstigung von 10/15 € erhalten haben, was habt Ihr für ein Tarif, DG1000, DG500 oder einen alten Tarif wie DG400.
Alttarif 400/200, der auch als solcher mit dieser Bandbreite weiterhin läuft (39,99/Monat).
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die mittlere Last in der Spitzenzeit, und kompetente ISPs wie hier die Telekom haben verlässliche Daten zur tatsächlichen Nutzung.
Zwischen haben und verwenden ist auch ein Unterschied. Den Data Lake muss man auch befahren können...
Natürlich hast Du Recht, jedoch weiß ich aus meiner TK-Vergangenheit, dass kein Provider sein Netz zum Abfangen von Spitzen auslegt. Dies wäre sehr unwirtschaftlich. Allerdings kenne ich nicht mehr die Berechnungsgrundlagen für Bandbreitenerweiterungen.
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Wenn ich bei meiner 70+ Schwiegermutter auf die 7490 am o2 VDSL schaue, sehe ich deutlich mehr verügbare Bandbreite als in dem Uraltvertrag (o2 DSL S von Dezember 2017, Down 25 MBit/s - Up 5 MBit/s; wurde später ohne Mehrkosten von o2 verdoppelt) festgehalten wurde. Da o2/Telefonica sich von dem eigenen Netz getrennt hat und letztlich das Netz der Telekom seit einigen Jahren dahinter steckt, ist das Mehr an Bandbreite erklärbar.
Btw. es gibt nur 2 Netzwerkdevices bei ihr: Amazon Echo und ein SmartTV. Sonst nichts, auch kein Smartphone, Tablet oder Laptop/PC.
Nachtrag: gestreamt wird in der Regel auch nicht, selten einmal die ARD oder ZDF Mediathek genutzt.
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Ich kann euch nur raten beständig am Ball zu bleiben und auch darauf hinzuweisen, dass der Tiefbau bereits erledigt wurde!
Beständig deshalb, dass ihr den Anschluss zeitnah bekommt und nicht in die Nachtanschlussphase fällt, die kann nämlich Jahre dauern.
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kingpin42 Ich sehe die AI Technologien als die nächste Killerfunktion, die natürlich entsprechende Bandbreiten fressen werden. Aktuell finden die "offline AIs" noch einigen Anklang, das wird sich meiner Meinung nach in den nächsten Jahren ändern. Die stetig wachsende Zahl an IoT Geräten werden Online-Reddourcen hierfür nutzen (müssen).
Im Wesentlichen wird das eine Fortsetzung des Cloudcomputing werden oder wie SUN es einmal ausdrückte: The network is the computer.
Schaue ich mich beispielsweise in dem Bereich der Fotografie um, so ist der Trend zum Abomodell und weg von perpetual Lizenzen nicht mehr aufzuhalten. Spätestens wenn der Sprung von Desktop-Apps zu Tablet/Mobile-Device Apps vollzogen wird, wird Bandbreite benötigt, da das Mobile-Device nur noch Sicht- und Eingabegerät ist. Bei MS 365 wird es so ähnlich werden und ChromeOS legt ebenfalls beständig zu.
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Zugegeben, der Titel ist etwas reißerisch. Dennoch berichtete Golem, dass eine Studie von EY und Telekom zu dem Ergebnis kommt, (Super-) Vectoring sei bei mittlerem Downloadraten in 4-5 und bei geringem Bedarf in 8-10 Jahren nicht mehr ausreichend. https://www.golem.de/news/telekom-e…192161.amp.html
Das ist die erste Studie, von der ich Kenntnis habe, die das Ende der Fahnenstange bei Datenübertragung via CuDA konkret zeitlich benennt.
Direkt zur Studie geht es hier: https://www.telekom.com/resource/blob/…studie-data.pdf
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Ich gehe davon aus, das dies in #1 bereits in anderen Worte beschrieben wurde.
Allerdings finde ich es außergewöhnlich, dass ein vorher eingeblasenes Glasfaserkabel wieder entfernt wurde, das ergibt für mich keinen Sinn.
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Das ist keine Frage, die von der BNetzA (die RegTP gibt es schon lange nicht mehr) beantwortet wird und die Provider erzählen das, was Du hören möchtest...
Es gibt bei den Absichtserklärungen (manchmal Vorvertrag genannt) keine zeitlichen Beschränkungen, sogar die Verbraucherzentrale ist da mittlerweile etwas vorsichtiger in ihren Äußerungen geworden.
Glasfaseranschluss: Das müssen Sie zu Abläufen und Verträgen wissen | Verbraucherzentrale.deDerzeit wird das Glasfasernetz in vielen Städten und Gemeinden ausgebaut. Viele Telekommunikationsanbieter versuchen schon vor dem eigentlichen Ausbau, mit…www.verbraucherzentrale.deZitatWorin liegt der Unterschied zwischen Auftragseingangsbestätigung und Auftragsbestätigung?
Eine Auftragseingangsbestätigung bedeutet lediglich, dass Ihr Vertragswunsch beim Anbieter eingegangen ist, dieser aber noch keine verbindliche Vertragszusage macht. Sie sind jedoch an Ihren Vertragswunsch gebunden, auch wenn der Anbieter diesen für einen endgültigen Vertragsschluss noch annehmen muss. Das bedeutet, dass Sie an Ihren Vertragswunsch auch vor Annahme des Anbieters gebunden sind.Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn Sie eine Auftragsbestätigung des Anbieters bekommen haben. Der Anbieter muss Ihnen die Bestätigung innerhalb eines bestimmten zeitlichen Rahmens zuschicken. Angemessen ist aus Sicht der Verbraucherzentrale ein Zeitraum von maximal 2 Wochen, nachdem Sie Ihre Bestellung aufgegeben haben. Danach sind Sie in der Regel nicht mehr an Ihr abgegebenes Angebot gebunden. Hat der Anbieter das Angebot zuvor angenommen, steht Ihnen noch ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu.
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Ja, ist das wirklich so? Auf welches Urteil beziehst Du dich?
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Wenn Koaxialkabel oder Telefondraht durch das vorhandene Rohr geht, werfe ich Lösungen von devolo in den Ring: https://www.devolo.de/technologien/g…aus-giga-bridge
Ist ein Netzwerkkabel vorhanden, sieht die Situation wieder ganz anders aus. Auch ich schließe mich dem Wunsch nach einem Foto des bestehenden Kabels im Leerrohr inkl. Anschlüssen an.
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Du siehst doch auch in der FB welche Geräte welche IP-Adresse haben und sicherlich hat die Kamera ein Webinterface über dass man deren IPv6 Adresse herausfindet.
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Für DG sollte natives IPv4 verwendet werden.
Das FRITZ!OS ist sehr intelligent in Bezug auf die (automatische) Auswahl des Verbindungstypus, lies dir mal die Hilfe zu der Einstellung natives IPv4 verwenden durch.
Evtl. ist die Verwendung des IPv4 DNS ein Bug, da Google natürlich auch DNS via IPv6 anbietet.
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Nun ist Deutsche Glasfaser ja nicht neu im Geschäft, sondern zählt schon zu den Etablierten. Ganz abgesehen davon, rangiert DG unter den Top 3 der FTTH ausbauenden und anbietenden Unternehmen.
Das geschilderte Phänomen des spät auf den Zug aufspringen existiert schon lange, deutlich vor der Corona/COVID-19 Pandemie und ist zutiefst menschlich.
Warum sucht das DG Marketing Multiplikatoren vor Ort, um die Scheu vor dem neuen Glasfaserinternetzugang zu nehmen? (rhetorische Frage).
Suche ich im Netz, dann finde ich vernichtende Beurteilungen über den Kundendienst, die ich gut nachvollziehen kann und seit "meinem" Kabelbruch außerhalb des Gebäudes selbst feststellen musste, das operative Exzellenz eine für DG unbekannte Begrifflichkeit darstellt. Wäre ich ein potentieller Neukunde im Fördergebiet würde ich daher maximal abwarten um andere erst mal den Karren in den Dreck fahren zu lassen, bevor ich mich an das Steuer begebe. Insofern verstehe ich deinen Frust 8KBluRay, verstehe die zu überzeugenden Kunden ebenso.
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Jetzt habe ich doch noch einen kleinen Bug entdeckt: Die Box scheint Probleme mit den DNS Servern zu haben. Nach der Verbindung wurden die Server der DG gezogen, jetzt geht die Box über Alternativanbieter:
Aktuell finden Umbauarbeiten im Netz von DG statt. Völlig untypisch gab es in den letzten 5 Tagen zweimal einen DNS-Timeout. Allerdings hat die Fritze wieder die "alten" IPv6 und IPv4 Adressen erhalten.
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Aus PLZ 63110 (Rodgau-Weißkirchen) kann ich berichten,
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Hausverkabelung nur bei Abschluss eines Vertrages.Im PLZ-Bereich 65 werden seit März 2024 auch MFH durch Deutsche Glasfaser (bzw. einem Sub) kostenlos mit einer Inhouseverkabelung Glasfaserverkabelung ausgestattet. Auch hier muss lediglich ein Vertrag mit einem Endnutzer vorliegen.
Im Gegensatz zur Deutschen Telekom gibt es keine Etagenverteiler, sondern alle benötigten Glasfaserkabel werden von dem HÜP abgehend direkt in die Wohnung verlegt.
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Was geschehen wird ist folgendes: neben dem HÜP wird der ONT installiert und nach dessen Aktivierung wird dir der monatliche Betrag in Rechnung gestellt, gleich ob Du den Anschluss nutzt oder nicht. Du bist Vertragspartner von bn:t und nicht dein Vermieter.
Ich sehe hier nicht wie Du konfrontativ dein Problem lösen kannst. Versuche auf dem kooperativen Weg über das bereits angesprochene Glasfaserbereitstellungsentgelt mit deinem Vermieter eine Einigung zu erreichen.
Welche Arbeiten sind denn Gegenstand des Elektrikerauftrages? Die Inhouse-Glasfaserverkabelung oder lediglich LAN/RJ-45 Verkabelung? Falls es letzteres sein sollte, dann würde ich in den sauren Apfel beißen und dem Elektriker keinen Auftrag erteilen und die, für dich nutzlosen, monatlichen Kosten an bn:t als "lessons learned" akzeptieren: Ein Mieter muss mit dem Vermieter ein Abkommen bezüglich des Glasfaseranschlusses (in der Wohnung) schriftlich, mit Unterschriften von Mieter und Vermieter, fixieren.
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Grundsätzlich ist es so, dass alle in D tätigen Provider beliebige, den EU Regularien folgende, Endgeräte provisionieren müssen. So ist es im TKG geregelt. Daher ist im Sinne und befolgen des TKG gar kein Cloning notwendig.
Anbieter mit GPON-Topologie und PPPoE als "Einwahl" benötigen lediglich die Serial (bei AVM Modem-ID genannt) und das war es schon. Ob die Serial durch den Kunden einer Hotline mitgeteilt wird oder ein Provisionierungsportal zur Selbstprovisionierung durch den Kunden vorgeschaltet ist, bleibt dem Provider überlassen.
Noch einmal: Cloning ist nur bei Providern notwendig, die sich nicht an geltendes Gesetz halten. Auch nur Gf-Fritzen und Provider-ONTs zu provisionieren kommt dem TKG nicht nach!
Mein Verweis auf hack-gpon war lediglich als erste Übersicht über die marktüblichen SFP (mit und ohne Plus) Module zu verstehen. Jeder ONT und jedes Modul besitzt eine eigene Serial/Modem-ID.