Die Deutsche Giganetz darf dich ja nicht ewig an einen Vertrag aus der Nachfragebündelung binden.
Es gibt leider keine gesetzliche Regelung für den Fall, das keine Auftragsbestätigung zugestellt wurde! D. h. im Falle einer Auftragseingangsbestätigung wird eine Zwei-Jahres-Frist nicht ausgelöst.