Das Schreiben vom 5.12.22 hat keinen Titel aber folgenden Inhalt, was für mich nach einer AB klingt:
Das sehe ich ebenfalls so.
Da hast man sich zu sehr auf seine ungültige AGB-Klausel verlassen...
Das Schreiben vom 5.12.22 hat keinen Titel aber folgenden Inhalt, was für mich nach einer AB klingt:
Das sehe ich ebenfalls so.
Da hast man sich zu sehr auf seine ungültige AGB-Klausel verlassen...
Ich sehe dieses Urteil als vollkommen weltfremd an.
Es wurde nur die Ungültigkeit der Klausel in den AGB erklärt, mehr nicht. Hätte nicht in den AGB gestanden, das die MVLZ erst ab Aktivierung läuft, dann hätte es die Klage nicht gegeben.
Ich bin mir darüber hinaus nicht sicher ob Deutsche Giganetz das so schluckt, es wird ja auch auf ein Anderslautenden Entscheid des OLG Düsseldorf verwiesen. Diesen habe ich jedoch nicht vorliegen.
Schön in dem 73 Seiten Dokument ist zu lesen, wie die Argumente der Provider pro Zwangs-ONT zerpflückt, ja schon fast seziert werden.
Im Sinne des Providers gesprochen: Er hat alles richtig gemacht.
Du bist an den zukünftigen Vertragsschluss gebunden und die MVLZ läuft erst ab Auftragsannahme oder Aktivierung, je nachdem welches von den letztgenannten zuerst eintritt.
Ach du je. Hat schon mal jemand erfolgreich Kompensation erhalten?
Mehrere Forenteilnehmer!
Allerdings musst Du die Entschädigung verlangen, von selbst kommt der Provider nicht auf dich zu.
Und bevor die Zerfaserung eintritt, den Thread/die Historie ist hier zu finden: RE: Endgerätewahlfreiheit - aktueller Bericht
Die Bundesnetzagentur hat eine Entscheidung getroffen, endlich!
Deine Aussage ist schlichtweg falsch! Ich empfehle dir das Urteil, erhältlich auf der Website der Verbraucherzentrale, zu lesen.
In diesem Thread wurde das schon thematisiert: RE: Maximale Vertragsdauer auf zwei Jahre begrenzt, inkl. Ausbau
Das hängt ganz davon ab, ob Du bereits eine Auftragsbestätigung erhalten hast. Falls ja, läuft deine MVLZ ab dem auf der Auftragsbestätigung befindlichen Datum. Hast Du keine Auftragsbestätigung, dann wird wohl ersatzweise das Aktivierungsdatum herangezogen.
Ich verstehe ehrlich gesagt die ganze Aufregung nicht. Sinn und Zweck eines Glasfaseranschlusses brauchen wir wohl nicht mehr zu diskutieren. Sicherlich ist es ärgerlich, wenn es keine Information des Providers gibt, wann der Anschluss gebaut bzw. aktiviert wird. Letztlich möchte man jedoch den Anschluss haben und auch nutzen.
Das Wichtigste in meinen Augen war die Feststellung der Ungültigkeit in den AGB von Deutsche Giganetz, dass die MVLZ erst ab Aktivierung des Anschlusses gilt. Dies steht im Widerspruch zu den Inhalten des TKGs bezüglich der Maximaldauer der MVLZ. Allerdings hat das Gericht ja auch Revision zugelassen, mal sehen was nun geschieht.
So klar war es wohl Deutsche Giganetz nicht, da dort in den AGB der Vertragsbeginn (Beginn MVLZ) ab Aktivierung des Anschlusses bestimmt war. Diese Klausel ist ungültig.
Vertragsbeginn ist die Auftragsbestätigung. Die Bindung des Kunden durch die Absichtserklärung zur Auftragserteilung ist durch die Auftragseingangsbestätigung realisiert. Leider, wie du ja ebenfalls bemängelst, gibt es keine Regeln oder Vorgaben zur Maximaldauer dieser Absichtserklärung.
Genau diese Frage wird auch in der Urteilsbegründung nicht beantwortet. Lediglich dass die Laufzeit ab Vertragsschluss beginnt und nicht erst ab Anschlussaktivierung.
Ebenso wird nicht geklärt wie lange ein Kunde an den Vorvertrag gebunden ist, der häufig als Auftragseingangsbestätigung tituliert wird.
Ist evtl. ein PiHole oder vergleichbar im Heimnetz im Einsatz? Dann müsste jedoch in der FB eine entsprechende Einstellung bei der Namensauflösung zu sehen sein.
Ich glaube es selbst nicht. Habe um 12 Uhr einen Anruf vom Techniker bekommen, der kam wie vereinbart um 13:15 und nun läuft alles wieder einwandfrei nach genau 48 Stunden.
Perfekt!
So erwartet man das auch als Kunde, ich hätte einen via Expressversand zugestellten Austausch-ONT als Self-Service ebenfalls als akzeptable Vorgehensweise empfunden. So ist es noch besser. Leider kenne ich eine ganz andere Vorgehensweise bei DG bei eindeutig feststellbaren Defekten der Provider-Infrastruktur.
Nein, ob DNS oder IP ist prinzipiell wurst (mittlerweile).
AVM hat 2.europe.pool.ntp.org im FRITZ!OS hinterlegt, es ist allerdings auch so, dass NTP (also die FB in diesem Falle) immer den nächstgelegenen Server kontaktiert, sofern ein spezieller NTP-Server nicht fest eingetragen wurde.
Und Niederlande bzw. Portugal sind sicher nicht die der FB nächstgelegenen NTP-Server...
Evtl. wäre es sinnvoll sich mal die DHCP Messages im Wireshark anzusehen, ob dort tatsächlich diese NTP-Server mitgeteilt werden -> DHCP Option 42
Read DHCP options received by the client – Ingmar Verheij
Sarkasmus hin oder her, das Bildchen "Screenshot_20250117_222506_Chrome.jpg" zeigt den Online-Monitor mit einer CGNAT IPv4 und auch mit den ansprechbaren DNS-Servern von DG!
Und ehrlich gesagt irritieren mich die abgefragten Zeitserver!
Name: ntppool2.time.nl
Address: 94.198.159.16
*** 152.67.73.149 wurde von <mein DNS> nicht gefunden: Non-existent domain.
Name: as44222.vserver.site
Address: 194.50.19.117
*** 5.20.0.20 wurde von <mein DNS> nicht gefunden: Non-existent domain.
Was macht das Meiste an Bandbreite in einem "normalen" Haushalt aus. Streaming.
Jedenfalls mein ein Jahr alter Philips OLED hat nur 100 MBit.
Gerade Philips ist da kein gutes Beispiel, da Du nach 25 Monaten ein neues Gerät benötigst![]()
Sofern an dem Anschluss schon viel getestet wurde, kann es durchaus sein, dass ein Portreset durchgeführt werden muss. Dieser Portreset (und evtl weitere Bereinigung) läuft bei DG unter dem Stichwort "Camel Sync". Ich habe keine Idee, woher diese Begrifflichkeit stammt, es wäre noch eine Idee meinerseits den Support um die Durchührung dieses "Camel Sync" zu bitten.
Ja, in den Deco X50-5G die SIM-Karte einstecken... Das ist ein Router wie eine Fritzbox. Der Deco spannt dann das WLAN auf.
Checkt jedoch vorher die LTE/5G Abdeckung bei euch, nicht das es an dieser Stelle einen Engpass gibt. Telekom, Vodafone und O2 haben auf ihren Mobilfunkseiten einen Verfügbarkeitscheck in Form einer Landkarte. 1&1 natürlich ebenfalls. Damit sind alle Mobilfunkinfrastrukturbetreiber schon aufgezählt und Du musst lediglich herausfinden welche Infrastruktur Mega SIM benutzt.
Wichtig ist zunächst einmal, dass Du deinen Vertrag auf "kundeneigenen Router" umstellen lässt, andernfalls musst Du dich mit VLAN-Konfiguration am WAN-Interface des Cloud Gateways befassen und was noch wichtiger ist: Du erhältst die Passwörter für die SIP-Konfiguration nicht.
Freilich musst Du trotzdem die Kosten für den Mietrouter bis zum Ende der MVLZ tragen.
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