Ok, danke für die Erinnerung!
Die Mysteriums-ID findet sich also vermutlich als Bestandteil der PPPoE Line-ID wieder. Leider entspricht die hier veröffentlichte Line-ID: 1UND1.DEU.DGW.123456 nicht den Empfehlungen des Arbeitskreises S/PRI (https://ak-spri.de/spri/spri-spezifikationen-2-2/).
Zu, auch meiner, Überraschung hält sich Deutsche Glasfaser sehr dicht an die S/PRI Empfehlung zur Bildung der Home-ID, bei DG WE-ID/Anschlusskennung, genannt:
<PLZ><Straße>-<Hausnummer>-<laufende Nummer Anschluss>
z.B. 12345AKB-3--5-3
Wobei:
PLZ: ist klar die Postleitzahl
Straße: in drei Zeichen kodierter Straßenname
Hausnummer: im Prinzip klar, bei aus mehreren Parzellen zusammengesetzte Hausnummer (ja, das gibt es!) wird aus der Haunummer 3-5 ein 3--5 bei DG.
Laufende Nummer: auch klar, beginnend bei 1.
Lange Rede kurzer Sinn: Mit der WE-ID/Anschlusskennung ist der Anschluss eindeutig zuzuordnen. Diese ist auch dem Kunden bekannt. Falls die Mysteriums-ID benötigt wird, dann müssen das DG und 1&1 untereinander abstimmen. Der Kunde erhält (vermutlich) erst die Mysteriums-ID, wenn via PPPoE die Line-ID einzusehen ist, d.h. erst nach dem Wechsel.
Ob es geschickt ist, den Straßennamen und/oder Hausnummer in eine eindeutige Anschlusskennung einzukodieren, da kann man geteilter Meinung sein. Ich hätte es nicht in diesem Kontext gemacht, da sich Straßennamen auch mal ändern können und durch Nachverdichtung eine Änderung von Hausnummern nicht ungewöhnlich ist.