Du wirst es sicher schon gelesen haben. Das Blinken bedeutet, dass ein zu schwaches (oder gar kein) optisches Signal auf der Faser bis zum ONT anliegt: RE: Fibre Twist P2411 rote LED blinkt
Da kannst Du außer einer Störung melden, nichts weiter tun.
Ich kann dir nur raten, jeden Tag auf das Ticket mit der Störungsmeldung über das Portal eine Rückfrage zu stellen. Und bitte, die erste Zeile "Rückfrage zu Ticket #..." in der Antwort stehen lassen!
Als weiteres öffnest Du bzw. der Anschlussinhaber im DG Portal ein neues Ticket in der Rubrik Mahnung/Rechnung.
Darin schreibst Du:
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Ich beziehe mich auf die am xx.yy.zzzz gemeldete Störung/Totalausfall mit der Ticketnummer <Ticket# einsetzen>. Aufgrund des weiterhin andauernden Totalausfalles des Internetzuganges verlange ich für die gesamte Dauer des Totalausfalles vom erstmaligen Auftreten bis zur zukünftigen dauerhaften Entstörung, die mir nach TKG § 58 "Entstörung", Absatz 3 und Absatz 4 zustehende Zahlung einer Entschädigung.
Diese beläuft sich vom <Datum 3. Tag nach Störungsmeldung> bis heute auf X €.
Den Betrag verrechnen sie bitte mit der monatlichen Rechnung.
Mit freundlichen Grüßen,
Vorname Nachname
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Diesen Text aktualisiert Du jeden Tag auf die entsprechende Höhe des Betrages der Entschädigungszahlung in der oben erwähnten Rubrik Rechnung/Mahnung. Falls die angedroht wird, Du müsstest die Technikerpauschale bezahlen, falls die Störung von dir verursacht wurde, stimmst Du dem zu. Ich gehe davon aus, das Du nicht an den Gf-Kabeln manipuliert hast.
Es kann ggf. noch die Bitte kommen, nicht täglich eine Störung zu melden. Dies ignoriere in aller Seelenruhe. Die Berechnung der Entschädigungshöhe wird für dich und DG einfacher, wenn jeden Tag eine Meldung erfolgt.
Die Höhe der Entschädigung und deren Berechnung ist im TKG festgehalten: https://dejure.org/gesetze/TKG/58.html
Bei mir hat es drei Wochen gedauert, bis ein Techniker gekommen ist. Dieser äußerte sich mir gegenüber glaubhaft, das er den Auftrag zur Entstörung erst am gleichen Tages seines Erscheinens bei mir im Haus erhalten hat! Die Verzögerung hat daher ganz allein DG verschuldet.
Nachtrag: es zählt jeder Tag, von Montag bis Sonntag einschließlich und nicht nur die Arbeitstage!