Wer beim Bau auf die Anwendung der DIN 18015 und EN50173 verzichtet, tja ...
...macht sich als ausführender Baubetrieb regresspflichtig, weil von den a.a.R.d.T. abgewichen wird, zu denen halt die geltenden Normen gehören. Wird dir also niemand so bauen. Obendrein bekommst du ohne DIN 18015 schlichtweg keine Baugenehmigung.
DIN 18015‐2:2021‐10: aktuelle Norm-Anforderungen f. Elektrik
Welche neuen Anforderungen stellt die aktuelle DIN 18015-1:2021-10 an die Mindestausstattung von Elektroinstallationen in Wohngebäuden? Infos dazu hier.
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