Hallo ich sehe das Thema erst jetzt hier und frage mich gerade, was das für mich bedeutet?
Wende Dich an die Verbraucherzentrale und oder einen Rechtsanwalt... ansonsten schau Dir genau an was Du da unterzeichnet hast. Wenn es ein Internetzugangsdienstvertrag nach TKG 56 (1), also im wesentlichen "Internetzugang per FTTH mit X Mbps", ist und es wurde Dir eine Auftragsbestaetigung zugesendet und der ISP hat irgendwie den Laufzeitbeginn des Dienstvertrages zeitlich unbestimmt an die technische Aktivierung gekoppelt und sich auch nicht festgelegt ob ueberhaupt ausgebaut wird, wenn die Situation also sehr nahe an der Situation war fuer die das Urteil ergangen ist, dann duerftest auch Du 24 Monate nach Eingang der Auftragsbestaetigung kuendigen duerfen.
Die Zusage den Anschluss kostenlos zu bauen müssten die trotzdem erfüllen, oder?
Unklar... die haben sich ja sicher vorbehalten bei Dir gar nicht auszubauen, oder?