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  1. Glasfaserforum.de - Das Informations- und Hilfeforum rund um das Glasfaser-Internet.
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Beiträge von pufferueberlauf

  • Unsere Grüne Glasfaser UGG GmbH Telefonica O2

    • pufferueberlauf
    • 11. Februar 2025 um 08:32

    Mach doch mal einen packetlosstest:

    Um festzustellen ob und in welcher Richtung Pakete verloren gehen ist die folgende Seite hilfreich:
    Packet Loss Test – Testen Sie Ihre Verbindungsqualität

    Bitte die folgenden Einstellungen vornehmen:
    Paketgrößen: 142 und 158 Bytes (Schieber ganz nach links)
    Frequenz: 20 Pings/Sekunde
    Dauer: 180 Sekunden (Schieber ganz nach links)
    Akzeptable Verzögerung: 99 Millisekunden (eigentlich egal, betrifft nur die graphische Ausgabe)
    [...]
    Verwenden: Deutschland-Servers

    Dann den gruenen "Test starten" Button klicken und 3 Minuten abwarten (und zu keinem anderen Browsertab wechseln), danach bitte einen Screenshot der Resultatsbox machen und posten.

  • Greenfiber - Erfahrungen?

    • pufferueberlauf
    • 11. Februar 2025 um 08:11

    Ich wette da existiert eine Reihe von Hops bis zum ersten IP-Hop der antwortet, die halt entweder auf L-Basis arbeiten, und/oder der Endkundentraffic ist auf der "internen" Strecke so getunnelt, dass die Hops unsichtbar sind...

    Ist, meine ich bei der UGG aehnlich, recht hohe Latenzen bis zum ersten kundensichtbaren Hop...

  • LC/APC LWL passt nicht an die LC/APC Buchse mit internem Shutter am Hausübergabepunkt

    • pufferueberlauf
    • 10. Februar 2025 um 11:21
    Zitat von hetti72

    Für mich ist ganz klar das öffnen eines nicht abgeschlossenen HÜP und das einstecken eines Kabels keine unerlaubte Manipulation.

    Wenn keine zusätzliche Gf-TA existiert, wir über ein EFH sprechen, und im "HÜP" eine Buchse existiert, bin ich Deiner Meinung... wenn nicht würde ich erstmal versuchen den ISP/Netzbetreiber dazu zu bringen einen zugänglichen passiven Netzabschluss zu montieren...

  • Routing-Probleme IPv4(!) Deutsche Glasfaser (connection resets)

    • pufferueberlauf
    • 10. Februar 2025 um 06:58

    Na ja, bei inzwischen >> 4 Milliarden mit dem Internet verbundenen Geraeten sollte klar sein, dass Deine Definition eines vollwertigen Internetanschlusses fuer viele schlicht unerfuellbar ist. Ich persoenlich wuerde einen vollwertigen Internetanschluss eher so definieren, dass das Internet per IPv6 UND IPv4 erreichbar ist (zumindest solange es noch reine IPv4 Inseln gibt), und dass jeder Anschluss per IPv6 UND/ODER IPv4 von aussen erreichbar ist.

    Was unabhaengig davon ist, dass DualStack mit oeffentlicher IPv4 Adresse und oeffentlichem IPv6 Praefix fuer Endkunden die schoenste Loesung ist. Und ich wuerde auch dazu neigen die Altefnativen mit genattetem IPv4 nicht unqualifiziert als DualStack zu beschreiben... (wobei IMHO ::1 schon recht hat, der Begriff ds-lite wird wohl oefters falsch verwendet).

  • Telekom DSL Überbrückungstarif - Auswirkung auf die Vertragslaufzeit?

    • pufferueberlauf
    • 8. Februar 2025 um 11:45

    Wobei hier die Frage ist an wann der Auftrag bestaetigt wurde, da der Vertrag erst mit Auftragsbestaetigung beginnt. Die spannendere Frage ist IMHO wie lange mann an einen Vorvertrag gebunden ist... wenn mann den jederzeit stornieren kann, sehe ich kein Problem wenn ein ISP den eigentlichen Auftrag erst mit Schaltung bestaetigt, aber wenn Kunden dauerhaft durch Vorvertraege gebunden sind, dann sieht das IMHO anders aus.

    Ich habe durchaus Verstaendnis fuer die ISP Seite und dem Umstand, dass die Planbarkeit da nicht so super hoch ist, aber ich bin sicher mann kann dafuer Loesungen finden die fuer beide Seiten fair und akzeptabel sind...

    Ach ja, viele Kunden die mit ihrem ISP zufrieden sind, machen gar keine Anstalten zu wechseln, selbst wenn Mitbewerber guenstiger und oder mehr Kapazitaet bieten, daher wird der Nutzen der MVLZ meiner Meinung nach deutlich ueberschaetzt... das ist eigentlich nur fuer ISPs relevant die vorhaben ihre Kunden schlecht zu behandeln ;) ...

  • Kein GF-TA bei der Deutschen Glasfaser

    • pufferueberlauf
    • 6. Februar 2025 um 22:35

    Also der Text des TKG ist da IMHO nicht so praezise.... Ein "passiver Netzabschlusspunkt" ist gefordert, dass kann ein Gf-TA hinter einem HÜP sein, aber z.B. in einem EFH koennen HÜP und TA zusammenfallen... (TA: Teilnehmeranschluss, HÜP: Hausübergabepunkt).

    Von Glasfaser-Dose steht im TKG nichts, auch wenn das die naheliegendste Umsetzung sein duerfte, aber z.B. ein am HÜP-direkt angespleisstes Kabel mit Stecker waere IMHO zwar nicht sonderlich kunstvoll, aber auch nicht direkt im Widerspruch zum Gesetzestext. (Aber technisch keine gute oder elegante Loesung, da ist eine Dose vorzuziehen).

  • PYUR: Erfahrung mit eigener FritzBox statt ONT

    • pufferueberlauf
    • 5. Februar 2025 um 15:51
    Zitat von HubeBube

    Ich bin in einem 64er Segment und bemerke keinerlei negativen Auswirkungen.

    Das ist auch voll OK, aber wenn Du Ueberlastsymptome bemerkst und 64 Teilnehmer im Segment hast ist es gut moeglich, dass die Ueberlast im Zugangsnetzselber liegt, teilst Du Dir das Segment mit z.B. nur einem anderen ONT, muesste die Ueberlast Upstream des PON-Baumes entstehen. Das kann schon diagnostischen Wert haben, aber perfekt ist das in der Tat nicht (und ein ISP hat bessere Diagnosemoeglichkeiten).

    Zitat von HubeBube

    Und ja DG arbeitet nicht mit optischen Splittern im Street Cabinet, sondern hat auch im GPON quasi eine AON Infrastruktur/Topologie.

    Im bisherigen System ja, die Ankuendigungen fuer die Zukunft waren IMHO Splitter im Feld...

  • PYUR: Erfahrung mit eigener FritzBox statt ONT

    • pufferueberlauf
    • 5. Februar 2025 um 13:11
    Zitat von HubeBube

    Was für einen Mehrwert bringen diese Informationen? Es ist schön diese zu kennen, was fange ich jedoch damit an?

    Na ja, gerade die DG hat Segment mit bis zu 32 und solche mit bis zu 64 Anschluessen, bei letzteren kann es leichter zu Ueberlastung kommen. Schoen wenn mann sehen kann ob im eigenem Segment 64 oder nur 1 ONT aktiv ist.

    ABER solange alles normal laeuft ist die Information kaum interessant, und wenn es hakt hift die Information gerade mal bei der Diagnose, beheben kann so etwas dann nur der ISP.

  • PYUR: Erfahrung mit eigener FritzBox statt ONT

    • pufferueberlauf
    • 5. Februar 2025 um 13:07
    Zitat von Luigi93

    Merkst du einen Unterschied in der Geschwindigkeit?

    Was pyur macht weiss ich nicht aber die Telekom schaltet brutto i.d.R. ca 20%-25% ueber der vertraglichen Maximalrate, so dass netto ca. 10-15% mehr ankommt als vertraglich festgelegt. Das ist ein Unterschied den mann wohl messen kann, der aber bei normaler Nutzung kaum auffaellt... wenn jetzt ein grosser download on 60 oder 54 Minuten fertig ist, duerfte so direkt fuer die meisten Nutzer nicht spuerbar sein...

  • PYUR: Erfahrung mit eigener FritzBox statt ONT

    • pufferueberlauf
    • 5. Februar 2025 um 13:04

    Habe selber kein FTTH (der Ausbau ist halt noch nicht vorbeigekommen) daher kann ich nicht aus Erfahrung sprechen, aber ich meine die Fritzboxen zeigen auch an, wieviele ONTs in einem Segment aktiv sind. Das ist IMHO eine interessante Information, aber ob mann deshalb einen neuen Fiber-Router kaufen will muss jeder/jede selber entscheiden.

  • PYUR: Erfahrung mit eigener FritzBox statt ONT

    • pufferueberlauf
    • 5. Februar 2025 um 09:39

    Mmh, IMHO ist da viel halbgare Information im Umlauf zum Thema Latenzen verschiedener Zugangstechnologien...

    ADSL mit Interleaving (also ohne Fastpath Option) hatte oft Latenzen im Bereich 20-40ms (je nach tiefe des eingestellten Interleavings) alleine auf dem Zugangslink und daher ruehrt IMHO der schlechte Ruf der DSL-Latenz.

    Allerdings hat z.B. die Telekom bei VDSL2 von (hohem) Interleaving auf G.INP Retransmissionen gewechselt und da liegt die reine L2-Zugangslatenz im niedrigen einstelligen Millisekundenbereich (die Latenz zum ersten L3/IP-Hop kann durchaus hoeher liegen, bei mir z.B. ~10 Millisekunden, allerdings wohne ich auch ca. 250 km Luftlinie von meinem PoP entfernt).

    Bei GPON/XGS-PON gibt es durch den Request/Grant-Mechanismus auch Zugangslatenzen die ueblicherweise auch im niedrigen einstelligen Millisekundenbereich liegen.

    DOCSIS/Kabel liegt auch im niedrigen einstelligen Millisekundenbereich allerdings meist etwas ueber den Werten fuer PON oder VDSL2.

    Aktives Ethernet ueber Glasfaser (AON) kann tatsaechlich niedriger liegen (theoretisch IMHO auch unter 1 Millisekunde), aber AON ist relativ selten und nur weil das theoretisch moeglich ist, heisst das nicht, dass es in der Realitaet auch so hinkommen muss.

    Ich vermute mal der groesste Teil des Pings den wir als Endnutzer zum ersten IP-Hop sehen kommt gar nicht vom Zugangslink selber, sondern vom Netz zwischen Zugangslink und erstem IP-Hop.

    Dein Genexis FiberTwist G2120B ist ein GPON Geraet... womit fuer Dich der AON Fall irrelevant ist, und die Beobachtung, dass die Latenz bei DSL und GPON aehnlich ist, passt eigentlich zur Theorie, allerdings giklt die nur wenn der Netzpfad ansonsten gleich ist und da bin ich nicht sicher ob der fuer Pyur-GPON und ???-DSL identisch war.

  • PYUR: Erfahrung mit eigener FritzBox statt ONT

    • pufferueberlauf
    • 5. Februar 2025 um 09:05

    Ich moechte einen generellen Kommentar zum Ping abgeben und was mann erwarten kann, wenn mann den Netzwerkpfad um einen lokalen Hop verringert:

    Der Ping zu einem Ethernetgeraet im selben L2-Segment liegt i.d.R bei < 1 Millisekunde, und dafuer muss die Gegenstelle mehr Arbeit verrichten als fuer das einfache Weiterleiten eines Packetes, d.h. die theoretisch zu erwartende Latenzveringerung liegt deutlich unter 1 Millisekunde, das wird schwer zu messen sein (Windows Ping.exe rundet z.B. auf ganze Millisekunden).

  • Deutsche Glasfaser: Plötzlich keine IPv6-Adresse mehr

    • pufferueberlauf
    • 5. Februar 2025 um 06:57

    Wuerde mich zusaetzlich an die Bundesnetzagentur wenden, mit einer Frage was ein ISP in so einer Situation machen darf und wie lange eine Reparatur dauern darf...

    Die DG macht das bestimmt nicht vorsaetzlich, aber haelt es offensichtlich auch nicht fuer notwendig die Konfigurationsaenderung die das ausgeloest zu haben scheint erst mal zurueckzunehmen...

  • Internetanschluss ohne öffentliche IP

    • pufferueberlauf
    • 4. Februar 2025 um 11:07
    Zitat von ConiKost

    IPv4 ist CGNAT, IPv6 wird serverseitig für eingehende Zugriffe gesperrt.

    Mmmh, mal als Frage gibt es Anbieter die im Mobilfunk den IPv6-Zugriff von aussen nicht sperren, bzw. auf Kundenwunsch entsperren?

  • Switch statt ONT nutzen.

    • pufferueberlauf
    • 4. Februar 2025 um 10:13

    Ich vermute das ist ein Fall in dem Heise oder der Verbraucherschutz ein besserer Ansprechpartner ist als die Bundesnetzagentur, die offensichtlich plant sich hier zum jagen tragen zu lassen.

    ABER net services (die Firma hinter einigen lokalen ISPs unter anderem Deinem?*) macht hier gar nicht klar was denn die Montage des passiven Netzabschlusses kostet um den es hier geht. Nett von denen einen (kostenpflichtigen) ONT Installationsservice anzubieten, aber das erzwingen zu wollen erscheint mir problematisch... und IMHO ist das auch problematisch wenn es in der AGB stehen sollte, aber ich bin kein Jurist.


    *) Sag' doch mal wie die sich bei Dir nennen?

  • Internetanschluss ohne öffentliche IP

    • pufferueberlauf
    • 3. Februar 2025 um 21:13
    Zitat von Phino

    aber nur IPv6 ist auch schwierig für DIenste.

    Ist die einzige realistische Option...

  • Internetanschluss ohne öffentliche IP

    • pufferueberlauf
    • 3. Februar 2025 um 19:24
    Zitat von HubeBube

    Der Gesetzgeber sollte sich von technischen Definitionen fern halten. IPv6 zu verlangen ist so lange gut, bis es etwas besseres gibt und dann soll ein Gesetz angefasst werden?

    Ja, dann soll das Gesetz angefasst werden, es gejt hier nicht um perfekt, sondern um gut genug... die Wahrscheinlichkeit etwas besseren ist in relevanter Zeit IMHO eher gering, 128 bit sind eine Menge "Holz".

    Zitat von HubeBube

    Eher kann ich mir ein allgemeineren Wortlaut vorstellen: Der Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzwerkes hat sicherzustellen, dass auf die Infrastruktur des Teilnehmer auf dessen explizit geäußerten Wunsch von ortsabhängigen und ortsunabhängigen Geräten aus anderen Infrastrukturen zugegriffen werden kann.

    Das ist jetzt auf die Schnelle geschrieben und natürlich nicht in aller Tiefe durchdacht!

    Solange das keine Ausfluechte zulaesst und Stand heute effektiv IPv6 bedeutet ist das OK... (gerne zusaetzlich oeffentliche IPv4).

  • Internetanschluss ohne öffentliche IP

    • pufferueberlauf
    • 3. Februar 2025 um 19:22
    Zitat von Phino

    Lies dir den Text noch mal durch. Da steht über all "sollte".

    Was heißt juristisch sollen?

    "Sollen" steht nur in den Erwaegungsgruenden, im Artikel 3 ist das glasklar formuliert... die Erwaegungsgruende sind IMHO Interpretationshilfe fuer Gerichte.

    Zitat von Phino

    Dies sehe ich so, wenn die Pflicht zur öffentlichen IP es nicht ins TKG geschafft hat, wird es schwierig.

    Nein, eine EU Verordnung hat mehr Gewicht als das TKG, allerdings nur vor Gericht, nicht vor der BNetzA...

  • Internetanschluss ohne öffentliche IP

    • pufferueberlauf
    • 3. Februar 2025 um 13:58
    Zitat von hetti72

    Wenn mir der Anbieter nur IPv4 via CGNAT zur Verfügung stellt, verstößt er IMHO gegen diese Verordnung.

    Das mag sein, aber solange Du nicht bereit bist selber dagegen zu klagen ist die Auslegung der BNetzA relevanter und die scheint dazu zu neigen ISPs in dieser Hinsicht nur Dinge abzuverlangen die ins System des ISPs passen, d.h. wenn der ISP tatsächlich nur CG-NAT IPv4 ohne jegliches IPv6 anbietet befürchte ich wird die BNetzA nichts fuer die tun wollen.

    Zitat von frank_m

    Das sehe ich genauso. Leider wurde im TKG diese Formulierung mit dem "Dienste bereitstellen" nicht übernommen.

    Jein:

    Zitat

    Eine Verordnung der Europäischen Union, kurz EU-Verordnung (amtliche Kurzform Verordnung (EU)), ist ein Rechtsakt der Europäischen Union mit allgemeiner Gültigkeit und unmittelbarer Wirksamkeit in den Mitgliedstaaten. Die Verordnungen sind Teil des Sekundärrechts der Union. Sie unterscheiden sich von Richtlinien hauptsächlich dadurch, dass letztere erst von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgewandelt werden müssen. EU-Verordnungen haben gegenüber den nationalen Gesetzen der Mitgliedstaaten einen Anwendungsvorrang.

    das TKG kann wohl eine Verordnung verschärfen, aber die Verordnung gilt, nur muss mann dass selber durchfechten oder die BNetzA davon überzeugen da eine Interpretation festzulegen...

    Nebenbei, ich bin ein bisschen enttäuscht, dass die EU/BRD/BNetzA nicht längst IPv6 zur Pflichtaufgabe fuer ISPs gemacht hat.

  • Internetanschluss ohne öffentliche IP

    • pufferueberlauf
    • 3. Februar 2025 um 11:14

    L_2015310DE.01000101.xml

    Erwägungsgründe:

    Zitat

    (6)

    Endnutzer sollten das Recht haben, über ihren Internetzugangsdienst ohne Diskriminierung Informationen und Inhalte abzurufen und zu verbreiten und Anwendungen und Dienste zu nutzen und bereitzustellen. Die Ausübung dieses Rechts sollte unbeschadet des Unionsrechts und des mit dem Unionsrecht im Einklang stehenden nationalen Rechts zur Regelung der Rechtmäßigkeit von Inhalten, Anwendungen oder Diensten erfolgen. Mit dieser Verordnung wird nicht angestrebt, die Rechtmäßigkeit von Inhalten, Anwendungen oder Diensten oder der damit verbundenen Verfahren, Anforderungen und Sicherheitsmechanismen zu regeln. Diese Angelegenheiten fallen somit weiterhin unter das Unionsrecht oder unter im Einklang mit dem Unionsrecht stehendes nationales Recht.

    (7)

    Zur Ausübung ihrer Rechte auf Zugang zu und Verbreitung von Informationen und Inhalten sowie auf Nutzung und Bereitstellung von Anwendungen und Diensten ihrer Wahl sollte es den Endnutzern freistehen, mit den Internetzugangsanbietern Tarife mit bestimmten Datenvolumen und bestimmten Geschwindigkeiten des Internetzugangsdienstes zu vereinbaren. Diese Vereinbarungen sowie die Geschäftsgepflogenheiten der Internetzugangsanbieter sollten die Ausübung dieser Rechte nicht beschränken und somit auch nicht die Bestimmungen dieser Verordnung über die Gewährleistung des Zugangs zum offenen Internet umgehen. Die nationalen Regulierungsbehörden und die anderen zuständigen Behörden sollten befugt sein, gegen Vereinbarungen oder Geschäftsgepflogenheiten vorzugehen, die aufgrund ihrer Tragweite zu Situationen führen, in denen die Auswahlmöglichkeit der Endnutzer in der Praxis wesentlich eingeschränkt wird. Daher sollte bei der Bewertung von Vereinbarungen und Geschäftsgepflogenheiten unter anderem der jeweiligen Marktposition der betreffenden Internetzugangsanbieter und Anbieter von Inhalten, Anwendungen und Diensten Rechnung getragen werden. Die nationalen Regulierungsbehörden und die anderen zuständigen Behörden sollten im Rahmen ihrer Überwachungs- und Durchsetzungsfunktion verpflichtet sein, einzugreifen, wenn Vereinbarungen oder Geschäftsgepflogenheiten dazu führen würden, dass dieses Recht der Endnutzer in seinem Kern untergraben würde.

    Zitat

    Artikel 3

    Gewährleistung des Zugangs zum offenen Internet

    (1) Endnutzer haben das Recht, über ihren Internetzugangsdienst, unabhängig vom Standort des Endnutzers oder des Anbieters und unabhängig von Standort, Ursprung oder Bestimmungsort der Informationen, Inhalte, Anwendungen oder Dienste, Informationen und Inhalte abzurufen und zu verbreiten, Anwendungen und Dienste zu nutzen und bereitzustellen und Endgeräte ihrer Wahl zu nutzen.

    Ob daraus strikt folgt, dass eine öffentliche Adresse bereitgestellt werden muss ist nicht ganz klar, aber die BNetzA stellt sich auf den Standpunkt, dass wenn ein ISP das machen kann er das machen sollte...

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