Dass das nur ein Jurist machen sollte, versteht sich wohl von selber. Aber es sollte möglich sein.
Beiträge von Schnurz
-
-
Wenn die BNetzA sich nicht regt oder anderer Meinung ist, dann geschieht auch nichts.
Ich denke, im ersten Fall kann man auch denen mit dem §75 der VwGO ein wenig helfen.
-
Die Regelung zur Endgerätefreiheit findet man ja im § 73 Abs. 1 TKG
Die Bussgeldvorschrifften §228 TKG regeln aber nur Verstöße gegen
14. entgegen § 73 Absatz 3 Satz 1 den Anschluss einer Telekommunikationsendeinrichtung verweigert,
15. entgegen § 73 Absatz 3 Satz 3 die Zugangsdaten oder eine Information nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellBedingen sich ja. Wie willst Du ein Endgerät in Betrieb nehmen, wenn Dir der Netzbetreiber nicht alle notwendigen Anforderungen und Daten mittteilt? Z.B. nicht sagen kann (oder will), wie genau er ein GPON ONT Provisioniert?
-
Strafbewehrt

Wunderbar, dann hält sich die DG auch bestimmt dran. Absoluter Blödsinn, die ghosten mich schon seit Jahren. Es sei denn, du hast einen guten Anwalt für mich, ansonsten ist die Antwort wirklich komplett nutzlos. Strafbewehrt bedeutet gar nichts.
Es steht jedem frei Ordnungswidrigkeitenanzeige zu erstatten.
-
Na ja. Wenigstens die Glasfaser Anschlußdose ist wohl fest an der Wand montiert ...

-
Schade, dass man die Vorvermarktungsquote nicht einsehen kann!
Was nützt Dir das? Es gibt Orte, bei denen der potentielle Netzbetreiber seit über 11 Monaten in der Prüfungsphase ist, ob die Quote erreicht wurde ...
-
Soll ich mir selbst ein Modem besorgen?
Die Telekom baut Ihr Netz gemäß den Regeln des §73 TKG Abs. 1 mit einem passiven Abschluß. Die aktive Komponente oder auch ONT genannt liegt in der Verantwortung des Kunden. Dieser muss sich das entsprechende Gerät am Markt selber beschaffen. Zum Beispiel auch ein Glasfasermodem 2 der Telekom, das am LAN 2,5 GBit/s bietet.
-
wenn ich die fritz!box anschließe passiert natürlich nix.
Wann schließt Du die FB an? Warte nach einschalten der Spannungsversorgung am Genexis etwa 30 Minuten, das alle Prozesse/Abgleiche im Hintergrund ablaufen können. Dann erst den Router anschließen und eine Einrichtung der Verbindung probieren.
-
-
-
Und ja, verpflichtet sind sie.
Und sogar strafbewehrt.
-
Dann schreibt ja niemand mehr einen Kommentar ...

Ja . Hätte man können ...
-
-
Auch wenn das "Open Access" aktuell bei den meisten Anbietern eher ein leeres Versprechen ist
Wiso ist das ein leeres Versprechen? Sicher ist das Netz für andere Anbieter offen.
Man muss sich nur über die Konditionen einig werden. Und zu verschenken haben die Erbauer der Netze nichts. Wenn jemand über deren Netz anbieten will, dann muss er eben zahlen. Und wenn ihm der aufgerufene Preis zu hoch ist und man sich nicht einigen kann, dann kommt keine Zusammenarbeit zustande. -
-
-
-
An der markierten Stelle wird die Speedpipe (orange?) mit dem Faserbündel in den HÜP eingeführt. Da das hier noch nicht geschehen ist, ist dieses Teil im raw-Zustand. Die GF-Montage mit spleißen der notwendigen Pigtail steht noch aus.
-
Aufgrund des Preisvorteils durch das im Preis inbegiffene Modul haben wir jetzt direkt bei Sewikom bestellt.
Da fehlt dann meistens das "andere" Modul. Also die GPON kommt ohne AON und umgekehrt. Ist für den Betrieb nicht wichtig. Aber wenn man das Gerät weiter verkaufen will, schränkt sich der potentielle Kundenkreis doch ein.
-
Kein Mitleid, wer nicht will, der hat schon.
Die Frage stellt sich wohle eher, wer da nicht will. Der Bauherr oder der potentielle Netzbetreiber.