Beiträge von Schnurz
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eine Bandbreite von mehr als den vielerorts möglichen 250 Mbits übersteigt
Nominal 250 MBit/s. D.h. nämlich nicht, das diese Datenraten auch tatsächlich an der TAE-Dose zur Verfügung stehen. Da spielen nämlich noch etliche physikalische Parameter mit hinein. Selbst 100er Anschlüsse erreichen die angegebenen max. Datenraten nicht. Und daher ist die Krücke xDSL auch eher ungeeignet und maximal als Übergangstechnologie zu betrachten.
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Kann man den Anschluss nicht einfach noch mal beauftragen? Diesmal mit Hausnummer?
Das würde ich unter den bekannten Umständen nur mit einer amtlichen Bestätigung der Adresse mit der Hausnummer zum zugehörigen Flurstück tun.
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Ich glaube, er spricht nicht von deinem Haus.
Schon klar. Ich wollte nur aufzeigen das man auch schon zu damaligen Zeit der Jahrtausendwende, wenn man sich mit der Thematik beschäftigt hatte, eine entsprechend moderne Verkabelung im Gebäude installieren konnte. Ich habe das 1999 verbaut und das Gebäude des TO ist wohl aus 2000.
Das einzige, was es wohl damals nicht gab, jedenfalls ist es mir nirgendwo untergekommen, sind Leerrohre mit Innenverkleidung, wie es sie heute gibt. Die sind hilfreich, wenn man GF-Kabel mit montierten Steckern hindurchziehen möchte, da sich diese Stecker dann nicht so schnell verhaken können.
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Stattdessen finden sich TAE-Telefondosen, ISDN-Dosen, TV-Anschlussdosen, SAT-Anschlüsse, Lautsprecherbuchsen und eine entsprechende Verkabelung
TAE? Nein. ISDN? Nein. Alles RJ45 LAN in Sternverkabelung seit 1999. Und ja. Auch die Speaker gibt es ...
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"Früher" hat noch keiner vorhergesehen, dass mal eine Ethernetverkabelung notwendig wird oder gar Glasfaserverkabelung.
Na ja. Das hängt wohl eher damit zusammen, ob der Bauherr, Architekt und/oder Elektroplaner überhaupt Ahnung von der Materie hatten und sich auch mit den einschlägigen Normen befasst haben.
Ich habe in 1999 ein Gebäude aus 1963 gekauft und renoviert/umgebaut. Im Gespräch mit einer Architektin habe ich dann meine Elektroplanung erklärt und die gute Frau ist fast vom Glauben abgefallen, weil sie dieses überhaupt nicht auf ihrem Schirm hatte. Bei mir gibt es in jedem Raum, ausser Gäste-WC und Bad, jeweils mindestens eine 3er Kombination mit je 2 mal Doppel-LAN Dose 8-adrig voll beschaltet und einer Koax-Dose mit TV, Radio und F-Anschluß. Alle in Sternverkabelung mit einzelnem Leerrohr pro Dose.
Es geht also schon. Und ich empfehle dieses Jedem auch noch heute so zu tun.
Wenn das, evtl. vorhandene, Leerrohr groß genug ist, könnte möglicherweise ein solches Produkt, zusätzliche UP-Dose einbauen, Dir das Problem lösen. Dazu bräuchtest Du natürlich einen Elektriker, der sich damit auskennt. Dann müsste das Koax-Kabel zurückgezogen werden und mit dem GF-Verbund (Leerrohr groß genug?) zusammen wieder eingezogen werden.
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Was für eine "Sparverkabelung". Für Multimediaverteiler gibt es doch entsprechende Halterungen für den Anschluß von Keystone-Modulen
Und wenn man ausreichend dimensonierte Leerrohre in der Bauphase verwendet hat, sollte es auch möglich sein je 2 LAN-Kabel vom Patchfeld in die Räume zur jeweiligen Dose zu verlegen um doppelte Anschlüsse zu haben.
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Wobei ich nicht weiß ob ich da das ähnliche Platzproblem im Verteilerkasten bekomme.
Ist das eine Multimedia-Verteilung oder im "normlen" Verteilerkasten? Wenn Multimediaverteilung, dann zeige uns doch bitte auch noch einige Fotos der Verkabelung im Verteiler bzw. die verwendeten LAN-Dosen in den Räumen.
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Und nebenbei gesagt, sieht das dort verwendete Kabel auch nicht wirklich tauglich für hohe Datenraten aus. Siehe auch hier.
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Der 19" Schrank im Keller mit Patchpanels, Router, 19" TK-Anlage, SAT-Switch, NAS, UPS versorgt das ganze EFH. WLAN mit einm kabelgebundenen AP Zentral montiert.
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Solche Ethernetkabel, wenn sie denn ausreichend kurz sind erlauben 1, 2.5, 5 oder mit viel Glueck sogar 10 Gbps
Bei vernünftiger Kabelqualität (S/FTP, PIMF) mit entsprechend guten Anschlußdosen und Schirmung gehen bestimmt 10GBit/s. In einem EFH erreichen bei guter Planung auch die Inhouse-Kabelstrecken kaum die 90 Meter Länge. Also eher unkritisch.
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ist das nicht Standard? Baujahr ist 2000.
Sollte es nach DIN18015 sein. Aber wenn ein Bauherr, was leider vielfach vorkommt, auf die Anwendung dieser DIN verzichtet, dann eben nicht.
Viele Elektroplaner und Architekten verzichten aus Unwissenheit oder auf "Einsparwillen" des Bauherren auf die Anwendung der Norm und bringen dann den Eigentümer oder Mieter später in eine arge Bedrängnis. Aber das vielfach gehört Argument ist dann "geht doch alles drahtlos" ...
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allerdings mittlerweile eher mit knapp 8-10 realistischen Mbit/s. Die 2er und 6er Adressen wurden schon recht erfolgreich ausgemerzt.
Was es hier aber auch noch viel gibt, sind schwache 50er Adressen, also zumindest in der Realität, laut Buchbarkeit sieht's deutlich besser aus.
Die TKMV verlangt 15 MBit/s / 5 Mbit/s. Alles darunter ist schon einmal unzulässig. Und DSL mühsam aufzurüsten, anstatt gleich FTTH zu implementieren ist nur ein absoluter Notbehelf.
Der Gesetzgeber sollte ab jetzt eine automatische Steigerungsrate von additiv 50% pro Jahr festlegen, so dass jedem Netzbetreiber klar sein muß, er kommt um FTTH nicht herum.
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Es kann doch nicht sein, dass der subventionierte Ausbau auf derart alte Daten basieren.
Doch. Und auch noch nicht einmal korrekte ...
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Über das Forum sollte es besser gehen. Aber Achtung! das ist ein "Kunden helfen Kunden" Forum und daher werden die ersten Antworten immer erst einmal von den anderen Forumsteilnehmern kommen. Aber auch offizielle Telekom-MA sind dort aktiv und könnten dazu Informationen geben.
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Na ja. Irgendwas mit Tele ... eben.
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schlechte Kommunikation der Telekommunikationsanbieter
Evtl. setzen die mehr auf Telepathie statt auf Kommunikation ...

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Die Darstellungen beziehen sich aber immer auf EFH und den Router neben dem HüP Gf-TA im Keller. bei einem MFH ermöglicht diese Bauart ohene weiter Maßnahmen aber den Zugriff von anderen Mietern auf dies Anschlüsse, was ja normalerweise nicht gewünscht ist. Daher sollte in einem MFH immer eine Gf-Leitung vom HüP in die jeweiligen WE der Mieter geführt werden (Sternverkabelung nach DIN 50173 / NE4). Die GF-Netzebene 4 (NE4) ist bei der Telekom auch immer im Eigentum der Telekom und dort dürfen auch nur Techniker der Telekom oder von ihr Beauftragte Hand anlegen.
Wie dieses von anderen Netzbetreibern gehandhabt wird, muß jeweils mit diesem geklärt werden.
Einen Anhaltspunkt gibt aber der §73 des TKG im Abs. 1. Dort lauten Satz 1 und 2: "Der Zugang zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen an festen Standorten ist an einer mit dem Endnutzer
zu vereinbarenden, geeigneten Stelle zu installieren. Dieser Zugang ist ein passiver Netzabschlusspunkt; ..."Beides scheint hier nicht wirklich erfüllt zu sein. Leider ist die Mißachtung dieser Regelung in §228 des TKG nicht strafbewehrt.
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