Sprich könnten sie abzweigen draußen und bei uns rein?
Nur dann, wen die Zuführung des Netzbetreibrs noch genügend Fasern für die Versorgung einer weiteren WE zur verfügung stellt.
Sprich könnten sie abzweigen draußen und bei uns rein?
Nur dann, wen die Zuführung des Netzbetreibrs noch genügend Fasern für die Versorgung einer weiteren WE zur verfügung stellt.
Kompetenz bei den Planer ist extrem wichtig 😃 und die muss aus der Praxis stammen und nicht von der Uni.
Papperlapapp. Praktiker haben Berufserfahrung und sind dementsprechend teurer. Wofür schickt man die Leute denn auf die Uni?
Gehen tut so etwas schon. Wenn man will! Beispiel: dieses Video ab 2:30 KOORDINATION ist das Stichwort. Wenn man will.
Da fehlt einfach die Koordination. Wenn man die GF unterirdisch verlegt hat, hätte auch im Zuge dieser Baumaßnahme die Niederspannungsversorgung auf unterirdisch umgestellt werden sollen. Wäre ein Abwasch gewesen ...
Könnte ein passiver Splitter sein. Eine Faser rein und auf die Anschlüsse aufgesplittet. xPON eben. Also diese Teilnehmer alle auf einem Strang.
Eine 5590 Fiber im Keller und ich Wohnzimmer eine 4060.
Wer's braucht. Das kann man aber anders lösen. Aber so lange es funktioniert ...
Gehen die direkt von Oben in unsere Wohnung? Fragen über Fragen.
Das solltest Du direkt mit dem Anbieter klären. Der kennt die Möglichkeiten in seinem Netz (hoffentlich) am besten.
weil von den a.a.R.d.T. abgewichen wird, zu denen halt die geltenden Normen gehören. Wird dir also niemand so bauen.
Ehrlich. Und warum sieht man das dann immer wieder so?
2x2 Netzwerkdosen über Eck. Insgesamt 40 Anschlüsse im HWR aufgelegt plus 4x Glasfaser. Aber wenn man 25 Jahre Datennetze beruflich gemacht hat, verständlich.
Umbau 1999. Und ja: 3-er Kombi mit 2x2 RJ45 auf je ein Patchpanel und eine Koax-Dose auf SAT-Switch. Also 24 beschaltete RJ45 und noch 24 freie Anschlüsse auf den Patchpaneln für Erweiterungen Keller und Dachboden (Ausbaureserve).
Nun sind Industrienormen keine Gesetze,
Wenn sie vereinbart sind, dann ist das Vertragsbestandteil. Wer auf die Anwendung im Bauvertrag verzichtet, hat dann selber Schuld.
Wovon träumst du sonst so noch? Diese Art von Infrastruktur findest du nur in Wohnungen mit 25 €/qm Kalt-Miete oder 8000 €/qm Kauf. Selbst in neuen EFH musst du dem Elektriker extra 70-100 € für eine Dose zahlen, in den normalen Hauskaufpreise ist so etwas immer noch nicht enthalten.
Es reicht, wenn ausreichend dimensionierte Leerrohre und Leerdosen installiert wurden. Die Installation dauert etwas. Definitiv. Aber der Preis der Dosen-Einsätze ist nicht exorbitant hoch.
Wer beim Bau auf die Anwendung der DIN 18015 und EN50173 verzichtet, tja ...
Es kam bisher keine Briefpost, obwohl für "die nächsten Tage" angekündigt.
Es gibt Postdienstleister, die brauchen schon einmal eine Woche und mehr, um eine physische Zustellung durchzuführen.
Du solltest das Rohr natürlich nicht schwarz (oder in einer dunklen Farbe) streichen!
Am besten hochglanzpoliert ![]()
Edelstahlrohr? 15x1 bis 15x2 gibt es von diversen Anbietern zu unterschiedlichsten Preisen.
Die BNetzA muss sich an die Vorgaben im TKG halten...
Da hast Du volkommen Recht. Deshalb steht ja auch im Abs. 2, Satz 1 und 2 des §161 des TKG:
"Hat die Bundesnetzagentur das Vorliegen einer Unterversorgung und eines tatsächlichen Bedarfs gemäß
§ 160 festgestellt und keine geeignete Verpflichtungszusage nach Absatz 1 für bindend erklärt, verpflichtet
die Bundesnetzagentur nach Anhörung der in Betracht kommenden Unternehmen eines oder mehrere dieser
Unternehmen, Telekommunikationsdienste nach § 157 Absatz 2 und § 158 Absatz 1, einschließlich des hierfür
notwendigen Anschlusses an ein öffentliches Telekommunikationsnetz zu erbringen. Die Verpflichtung eines
oder mehrerer der in Betracht kommenden Unternehmen hat innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der
Monatsfrist zur Einreichung ausgleichsfreier Verpflichtungszusagen nach § 160 Absatz 2 zu erfolgen. ..."
Letztendlich hat die BNetzA nach/mit viel Medienrummel/Landtagsabgeordneten die DNS:NET verdonnert, die Grundstücke zu erschließen. Alle mussten die übliche Gebühr von 700 € für einen Erstanschluss (Glasfaser) zahlen.
Da liegt schon der erste Fehler der BNetzA: Man verpflichtet immer mindestens 2 Netzbetreiber. Warum? Weil die dann doppelte Kosten haben und sich dreimal überlegen ob sich das alle leisten können und wollen oder ob es nicht besser ist, das dann einer für OA für alle ausbaut.
Nur mal so gefragt: hast Du die BNetzA schon einmal bzg. §75 VwGO angesprochen?
Oder wo hab ich das überlesen?
Ja. Denn das INTEL Prüftool hätte dieses ja feststellen können. Meldet aber trotzdem, das es einen neueren Treiber gibt .. ![]()
Und was nützt es Dir, wenn das INTEL Tool sagt, es gibt einen neueren Treiber. Diesen dann dann aber nicht installiert, weil die Versionsnummer des Installierten dann doch mit der identisch ist, die INTEL selber installieren will?
Oooops
Der Reiter ist ja auch nur da, wenn der Anbieter TR-069/TR-369 unterstützt!
Das tut die Telekom ...
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