1Gbit/s LAN im Haus und korrekt am PE angeschlossen. Keine Probleme damit.
Beiträge von Schnurz
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Bei den anderen habe ich eher die Idee, da sitzt ein Programmierer und der macht, das es geht, usibility ist da unwichtig, das trifft dann auch den Level One Support.
Oder sie verhalten sich gesetzeskonform denn die notwendigen Informationen für den Betrieb müssen nach §73 TKG unaufgefordert nach Vertragsschluß zur Verfügung gestellt werden. Und das Vorgehen der Telekom mag einfach sein, ist aber nicht so ganz. Denn die Nutzung von TR369 ist nicht verpflichtend!
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Deshalb soll sich der Elektriker auch nur um Strom kümmern und nicht um Datenübertragungsnetze
Dummerweise gibt es da das Thema Potentialausgleich (VDE 0100). Das widerum betrifft den Elektriker massiv. Und alle andern haben daher die Griffel da rauszuhalten, denn der Eli trägt dafür die Verantwortung.
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Was "pfuschen" sich die Leute nur für einen Krempel als internes Netz zurecht. Wenn so ein Niederspannungsnetz installiert würde, hätte man die Hütte schon geräumt.
Nicht umsonst dürfen nur Elektriker solche Netze offiziell installieren. Selbst Programmierer, die einiges von IT verstehen , dürfen das nicht.
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Die beste Lösung ist Verlegekabel zu verenden, welches in Aufputzdosen aufgelegt ist
Und bitte Leerrohr! Am besten: FFKu®-Smart net der FRÄNKISCHE Rohrwerke . Und an den Endpunkten Netzwerkdosen (kann man auch Unterputz setzen): Telegärtner Netzwerkdosen
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sondern vom Vertrag zurücktreten als Widerruf
Was willst Du widerrufen, wenn es denn keinen gültigen Vertrag gibt?
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Die Lage hat sich für viele ISPs durch Einsatz von DS-Lite und CGNAT stark entspannt.
Und das wäre noch entspannter, wenn die Programmierer endlich bei jeder SW (auch Firmware) vollständigen IPv6 Support vorsehen würden. Und zwar für alle Geräte. Auch die, die es zwar möglicherweise technisch könnten aber nicht mehr richtig supported werden.
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Die ungekärte Frage ist nun, wie lange sind A und K an den Vorvertrag gebunden?
Dreieinhal Jahre. Woher ich das nehme?
Die Antwort auf alle Fragen lautet 42.
Und 42 dividiert durch 12 ist 3,5. Spaß beiseit. Genau das muss höstrichterlich geklärt werden. Aber sie haben ja hiermit von mir schon mal eine Urteilbegründung als Vorlage bekommen.

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so muss auf manches Einzelunternehmen grundsätzlich mal mit dem Verbraucherschutz eingedroschen werden bis die es verstanden haben
Nicht unbedingt eindreschen, aber eine höchstrichterliche Klarstellung wäre für alle Beteiligten hilfreich.
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Diese Frage bzw. die Antwort darauf findet sich weder im BGH Urteil, noch in dem des LG Bochum.
Das empfinde ich als das größte Problem. Weil nämlich diese Taktik der Netzerrichter geklärt werden muß.
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Der rechtliche Rahmen war vorher klar
Genau das ist ja die Frage: Ist eine Auftragseingangsbestätigung mit einer Auftragsbestätigung gleichzusetzen oder gibt es in diesen Fällen wirklich noch eine Auftragsbestätigung?
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Zum Rechtlichen: ich schrieb, dass das eine andere Baustelle, nicht, dass es abschließend geklärt ist. Hier möchte ich nur konzentriert Infos über die technische Umsetzung finden.
Das eine bedingt aber das andere!
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ICH weiß das schon lange.
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Danke, wir reden hier von etwa 10 Meter.
Das sollte noch ausreichen.
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