Zwischen Auftragseingangsbestätigung und Auftragsbestätigung lagen 18 Monate
Und hier muss auch eine klare Regelung kommen, ob die Auftragseingangsbestätigung eine rechtliche Bindung impliziert und wenn ja, wie lange diese gültig ist.
Zwischen Auftragseingangsbestätigung und Auftragsbestätigung lagen 18 Monate
Und hier muss auch eine klare Regelung kommen, ob die Auftragseingangsbestätigung eine rechtliche Bindung impliziert und wenn ja, wie lange diese gültig ist.
Passiv war nicht explizit bestellt
Laut §73 TKG aber vorgeschrieben: Abs. 1 "Der Zugang zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen an festen Standorten ist an einer mit dem Endnutzer zu vereinbarenden, geeigneten Stelle zu installieren. Dieser Zugang ist ein passiver Netzabschlusspunkt; das öffentliche Telekommunikationsnetz endet am passiven Netzabschlusspunkt. Für Mobilfunknetze ist die Luftschnittstelle grundsätzlich der Netzabschlusspunkt."
Passiver Anschluß in Absprache mit dem Nutzer montiert? Sieht mir nicht danach aus ...
Habe direkt ein neues Ticket aufgemacht. Das kann ja spaßig werden …
ACHTUNG! Neue Ticketnummer ist neuer Fall, neue Laufzeit der Fristen! Immer das geschlossene Ticket adressieren und wieder öffenen bzw Bezug dazu nehmen. Und alles Dokumentieren!
Normalerweise ist der Provider nach TKG verpflichtet ALLE notwendigen Daten zum korrekten Betrieb zu nennen. Dazu könnte ja mal ein Sheet mit der ganzen Auflistung der notwendigen Parameter für Kundeneigenen versus Mietrouter hilfreich sein.
wie man den Reiter "Anbieter Dienste" wieder von Hand sichtbar macht, damit kein Werksreset notwendig ist.
Diese Frage habe ich AVM auch schon vor über 2 Jahren gestelt.
Aus meiner Sicht müsste man doch den Vertragswunsch nun widerrufen können. Hat da jemand Erfahrungen?
Genau das ist massiv strittig. Die ISP beharren wohl darauf, das der Endverbraucher an dieses Vertragsangebot gebunden ist. Dabei gibt es auch keine Regelung, wie lange das gelten soll. Und genau das macht es so unkalkulierbar für den Kunden.
Mir ist keine höchstrichterliche Entscheidung zu dieser Thematik bekannt.
Du solltest mal beim Verbraucherschutz dazu nachfragen.
Aber rein technisch betrachtet: Ja. Zwei Anschlüsse kosten während der MVLZ doppelt Geld. Arbeitest Du im Homeoffice, kannst Du die Kosten für einen Anschluß erst einmal als beruflich bedingte Werbungskosten steuerlich absetzen und zum Ende der MVLZ den Vertrag beenden. Dann hast Du später immerhin zwei GF-Anschlüsse zum ausweichen oder Backup zur Verfügung.
Ich habe eine Fritz!Box 7590 im Netz der Deutschen Glasfaser.
Gemietet oder eine eigene Box?
Z.B dieses Produkt: LogiLink FB2LC20 Glasfaser LWL Anschlusskabel 20 m Weiß
M. A. n. ist die Schranktür mit einem Schloß gegen "öffentlichen Zugriff" gesichert, wenn ich das richtig sehe. In der Regel verfügt nur die Hausverwaltung und/oder ein vertraglich technisches Unternehmen über einen Schlüssel für das Schloß.
Wenn tatsächlich Ethernetkabel in die Wohnungen führen, obliegt die Zuständigkeit über die Funktionalität ggf. bei der Hausverwaltung. Ich könnte mir auch vorstellen, dass die Hausverwaltung (als Auftraggeber?) mit der aktuellen Installation einverstanden war und die Information über die LAN-Kabel an den Auftragnehmer weitergegeben hat.
Aber das alles läßt sich sicherlich mit einem Gespräch mit der Hausverwaltung klären.
Widerspricht dann aber trotzdem den Regelungen des §73 Abs.1 Satz1 des TKG: "Der Zugang zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen an festen Standorten ist an einer mit dem Endnutzer zu vereinbarenden, geeigneten Stelle zu installieren. ..."
Der Endnutzer dürfte, bei vermieteten Wohnungen, in den seltensten Fällen mit der Hausverwaltung oder dem Eigentümer identisch sein.
Andere Länder, andere Sitten. Da möchte ich keine Fehler suchen ...
Die Glasfaser Nordwest ist ein Joint Venture der EWE und der Telekom. Nach meiner Kenntniss sollen die Anschlüsse gemäß den Vorgaben der Telekom errichtet werden (GPON versus AON bei EWE). Ich kann mir nicht vorstellen, das diese Bauausführung den Vorgaben der Telekom entspricht. Technisch-Funktional evtl., aber bestimmt nicht nach TKG. Und da achtet die Telekom z.B. schon drauf.
Ich würde auf jeden Fall noch einmal den Kontakt mit der GFNW suchen und das bemängeln.
Ich habe bei mir den Übeltäter gefunden. Nachdem ich unter "Cybersecurity" alles deaktiviert habe, erreichte der Speedtest auf meiner UDMSE wieder die volle Bandbreite. Habe dann Schritt für Schritt wieder alles aktiviert:
- Region Blocking
- IDS
- Traffic Ident
- Honeypots
Alle diese "Security Dienste " kosten Rechenleistung die für die Übertragung fehlt. So etwas kann nur mit Line-Speed funktinieren, wenn die Maschine explizite CPUs für Security hat.
Sprich könnten sie abzweigen draußen und bei uns rein?
Nur dann, wen die Zuführung des Netzbetreibrs noch genügend Fasern für die Versorgung einer weiteren WE zur verfügung stellt.
Kompetenz bei den Planer ist extrem wichtig 😃 und die muss aus der Praxis stammen und nicht von der Uni.
Papperlapapp. Praktiker haben Berufserfahrung und sind dementsprechend teurer. Wofür schickt man die Leute denn auf die Uni?
Gehen tut so etwas schon. Wenn man will! Beispiel: dieses Video ab 2:30 KOORDINATION ist das Stichwort. Wenn man will.
Da fehlt einfach die Koordination. Wenn man die GF unterirdisch verlegt hat, hätte auch im Zuge dieser Baumaßnahme die Niederspannungsversorgung auf unterirdisch umgestellt werden sollen. Wäre ein Abwasch gewesen ...
Könnte ein passiver Splitter sein. Eine Faser rein und auf die Anschlüsse aufgesplittet. xPON eben. Also diese Teilnehmer alle auf einem Strang.
Eine 5590 Fiber im Keller und ich Wohnzimmer eine 4060.
Wer's braucht. Das kann man aber anders lösen. Aber so lange es funktioniert ...