Beiträge von mbo77
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Das ist ja unbestritten. Aber von da bis zur "Manipulation" des Anschlusses ist es noch ein Stück. Das zu unterbinden ist wohl auch nicht Gegenstand dieses Gesetzes, zumal - wie beschrieben - dafür auch auf der anderen Seite ausreichend Gelegenheit vorhanden wäre.
Es gab ja schon bekannte Fälle, wo Lücken in Provider-Routern aktiv ausgenutzt wurden.
Aber angenommen, das ONT ist ein Einfallstor, da wie in dem beschriebenen Fall mehr als nur der GPON-Teilnehmer/Medienwandler ist.
Da fehlt es mir gerade an Fantasie, da dieser ja am WAN-Port des Routers endet und nicht im LAN. Somit sollten weitere Angriffsziele schwieriger/unmöglich werden. Außer natürlich, es gibt dann noch Lücken, in den breit eingesetzten AVM-Routern.
Aber das ist sicherlich was anderes als die Szenarien, wo die Provider irgendwelche Gurkenrouter beim Kunden zwangsweise hingestellt haben.
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Ist aktuell nicht erstmal entscheidend, dass DG selbst die Nummern noch nicht in seinem Bestand führt?
Denn wenn ich es richtig verstehe, gibt es auch (nicht migrierte) neue Nummern, die erstmalig von DG bereitgestellt wurden, oder?
Wenn ich das richtig verstehe: diese funktionieren?
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Diese und andere wiederkehrende Anfragen waren der Grund, dass ich das mal etwas dokumentiert habe.
ThemaIPv4-Erreichbarkeit via VPS und VPN (WireGuard)
Einleitung
Da es immer wieder Thema ist, möchte ich hier die Chance nutzen, Möglichkeiten aufzuzeigen, wie eine Erreichbarkeit via IPv4 erreicht werden kann, wenn man bei einem Provider ist, der einem keinen vollwertigen IPv4-Zugang mehr anbietet, sondern Techniken wie CG-NAT oder DS-Lite nutzt.Hintergrund
Im ersten Beispiel greife ich eine Konfiguration auf, wie sie zuletzt diskutiert wurde. Dabei geht es darum, das Heimnetzwerk mithilfe eines VPS für IPv4-Clients verfügbar zu machen. Die…mbo7728. Oktober 2023 um 15:41 Du musst trennen, wie Wireguard untereinander kommuniziert und welche (IPv4-)-Netze darüber transportiert werden.
Den Rest hat frank_m mittlerweile geschrieben.
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Die Idee mit Domain und A/AAAA-Records ist soweit gut und kannst du auch so umsetzen.
Damit ist die Verbindung zu dem Transportnetz gewährleistet, dein Smartphone kann sich aus beiden Welten dahin verbinden.
Ansonsten ist keine Anpassung notwendig. Die Kommunikation in deinem internen Netz erfolgt weiterhin via IPv4.
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Wenn du jetzt nachtreten will, dann äußere ich mich eben doch noch.
Ja, schon längst. Oben beschreibt er ja schon, dass die VoIP Zugangsdaten drin sind, aber keine Internetzugangsdaten. Aber das reicht einigen Herren ja nicht, da es ja der "Schriftform" nicht genügt.
Erstens wird die "Textform" gefordert. Du kannst gerne nachlesen, wann das erfüllt ist.
Und wenn man keine PPPoE-Zugangsdaten braucht, kann man ihm auch keine zur Hand geben. Aber die Information darüber - was ein Einzeiler wäre - sollte man Kunden schon geben. Da hätte es sinngemäß vermutlich gereicht zu sagen: "Du brauchst keine Zugangsdaten, da wir mit DHCP arbeiten. VLAN für Internet ist übrigens xxx, für Telefonie yyy. Für gängige Router haben wir Anleitungen im Hilfebereich."
Und vielleicht hat das Eon sogar gemacht, ich kenne deren Kommunikation nicht. Aber dann war es wohl nicht so offensichtlich, denn er schlug ja hier im Forum auf.
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Sorry, aber das Gesetz verlangt nicht, dass man seinen gesunden Menschenverstand ausschaltet. Da stellt ein Provider alle erforderlichen Zugangsdaten in einem Kundenportal zur Verfügung und veröffentlicht zusätzlich Anleitungen für den Betrieb eines Routers am ONT UND zusätzlich noch die Anleitungen für den Betrieb eines Glasfaserrouters direkt an der Faser, und dann soll das nicht reichen, weil der Begriff "Schriftform" anders definiert ist? Aber eine Mail mit dem Link aufs gleiche Dokument hätte gereicht? ERNSTHAFT????
In euerer Manie, jedem Provider aufgrund des TKGs irgendwie ans Bein pinkeln zu wollen, koste es, was es wolle, habt ihr gerade den Vogel abgeschossen. Jeder, der seinen gesunden Menschenverstand noch hat, wird erkennen, dass mehr dazu nicht zu sagen ist.
Gut, wenn du mir, dem OP und noch weiteren Menschen den gesunden Menschenverstand pauschal absprichst, ist eine Diskussion dazu kompletter Unfug.
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FTTH: Erste Koop von Deutsche Glasfaser und Telekom gescheitert - Golem.deAnga Com Innerhalb von drei Jahren sind Deutsche Glasfaser und Telekom bei einem Pilotprojekt nicht weitergekommen. Die Telekom nennt einige Interna.www.golem.de -
Und was an einem freien Download auf einer Webseite oder den Zugangsdaten in einem Kundenportal entspricht nicht dieser Vorgabe? Von einem goldbetressten Lakai, der einen Brief in einem mit Pfauenfedern geschmückten Achtspänner auf einem Silbertablett vorbeibringt, steht da nichts.
Den Sarkasmus kannst du dir sparen. Denn das hat auch niemand behauptet, oder? Der Begriff Textform ist definiert, Webseiten fallen da üblicherweise nicht drunter.
Eine banale Email mit einem einfachen Flyer hätte in diesem Fall vollkommen ausgereicht.
Aber ich gehe jetzt mal davon aus, dass dem OP dies noch nicht vorliegt.
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Soweit ich weiß, ist aktuell nur Vodafone ein bundesweiter Kooperationspartner, der den Open Acess bei DG nutzt oder nutzen will.
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Was pushen wir hoch? Das Gesetz oder die Diskussion?
Der ganze Beitrag hier wäre vermutlich hinfällig, wenn OP ausreichend informiert worden wäre.
Er hat ja auch erfahren, dass am 25.12.2023 was passieren soll. Da hätte man die Infos gleich dazu gepackt und schon ist alles gut. Vielleicht war es ja auch so, ich kenne die Kommunikation des Providers nicht.
Das wäre mit einer Email erledigt gewesen, die kommt auch zur Weihnachtszeit gut durch.
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Und wenn man sich die Anleitungen durchliest, dann kann man es deutlicher nicht schreiben.
Ich zitiere mal Schnurz , der aus dem Gesetzestext zitiert hat:
"Notwendige Zugangsdaten und Informationen für den Anschluss von
Telekommunikationsendeinrichtungen und die Nutzung der Telekommunikationsdienste haben sie dem
Endnutzer in Textform unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen."
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