Natürlich findet sich die.
TKG § 57 (4) 1
"Abweichungen bei der Geschwindigkeit ... die durch einen von der Bundesnetzagentur bereitgestellten oder von ihr oder einem von ihr beauftragten Dritten zertifizierten Überwachungsmechanismus ermittelt wurden"
Somit gilt eindeutig der Zahlenwert, welcher gegen die Server der BNetzA gemessen wird, und das ist Netto.
Wie du aus der Formulierung darauf schließt, dass Netto-Werte die Grundlage sind, wird sich mir nie erschließen.
Das Messverfahren der Breitbandmessung wird durch die Bundesnetzagentur hier konkretisiert. Gemessen werden demnach die TCP-Nutzdaten. Und die MTU ist ja immerhin Teil des Messprotokolls, sodass sich entsprechende Fehlkonfigurationen erkennen lassen.
Ich garantiere dir, dass ich auf Basis dieses Dokumentes nur durch Änderung der Windows Parameter an einem 100 MBit/s DSL Anschluss eine Geschwindigkeitsmessung mit maximal 8 MBit/s durch das BNetzA Tool hinbekomme, ohne dass das Tool das merkt - und auf der physikalischen Verbindung laufen dabei die von der Telekom versprochenen 116 MBit/s (oder was auch immer die da überprovisioniert einstellen).