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  1. Glasfaserforum.de - Das Informations- und Hilfeforum rund um das Glasfaser-Internet.
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  3. frank_m

Beiträge von frank_m

  • Problem mit Dowstream bei Nutzung eigener Hardware DGN

    • frank_m
    • 16. Oktober 2024 um 13:28

    Ist dir noch nie aufgefallen, wenn du dich zum ersten Mal in ein neues WLAN verbindest oder das LAN Kabel in einen neuen Router steckt, dass Windows fragt "öffentliches oder privates Netz"? Das wird dann gespeichert, damit du beim nächsten Mal die Frage nicht mehr gestellt bekommst. So speichert Windows aber nicht nur die Information "öffentlich" oder "privat", sondern zahlreiche weitere Verbindungsparameter, u.a. auch Performance Parameter.

    Durch das Umstöpseln des Kabels in einen anderen Router sind die Messwerte nicht mehr vergleichbar. Das ist ein komplett anderes Setup.

  • Deutsche Glasfaser - Probleme mit einigen Android Apps

    • frank_m
    • 16. Oktober 2024 um 13:02
    Zitat von Blackknight

    Meinst du sowas?

    Ja. Bitte auch zu anderen Zielen und in die andere Richtung.

    Zitat von Blackknight

    hab nach Schritt 5 mal abgebrochen.

    Nicht gut. Da können durchaus noch Hops kommen, die eine Antwort liefern. Bei mir sind am Anfang im Trace auch einige Hops, die nur "*" liefern.

    Zeig mal einen Screenshot vom Online-Monitor der Fritzbox. Der erste Hop sieht merkwürdig aus.

  • Deutsche Glasfaser - Probleme mit einigen Android Apps

    • frank_m
    • 16. Oktober 2024 um 12:34

    Dann mach bitte mal traces mit traceroute oder mtr aus deinem Netz heraus auf bekannte IPv6-Ziele im Netz (google, heise), und auch traces von außen von Webdiensten auf deine Adresse. Dann sieht man, wie weit die Pakete kommen.

  • EWE Anschluss Umstellung - Mikrotik

    • frank_m
    • 16. Oktober 2024 um 12:32

    Die Anschluss-Umstellung, von der in diesem Thread die Rede ist, ist lediglich der Wechsel auf einen passiven Anschluss, wie das TKG ihn fordert. Das ist kein Wechsel von AON auf GPON.

  • Problem mit Dowstream bei Nutzung eigener Hardware DGN

    • frank_m
    • 16. Oktober 2024 um 09:38
    Zitat von Ralf75

    Warum schaffen dieselben Geräte dann den 600er Downstream wenn die 7530 und der Nokia ONT angeschlossen sind?

    Ist ein anderes Netz dann. Windows speichert Konfigurationen netzwerkabhängig.

  • Erfahrungen mit OpenInfra und Internetnord

    • frank_m
    • 15. Oktober 2024 um 21:19

    Ich meinte oben den Beitrag von hwole . Der betreibt zwei OPNSense VMs parallel am selben ONT. Und da stelle ich mir die Frage, welches Problem das lösen soll.

  • GPON SFP Deutsche Glasfaser

    • frank_m
    • 15. Oktober 2024 um 15:30

    Ok, wenn euch das reicht. Bislang wurde das TKG diesbezüglich immer sehr wörtlich ausgelegt.

  • Bei (neuen) 1&1 Glasfasertarifen kein Over-Provisioning mehr?

    • frank_m
    • 15. Oktober 2024 um 15:29
    Zitat von edding27

    Ist somit also auch geklärt. Die händisch eingetragen Werte spielen überhaupt keine Rolle!

    So pauschal kann man das nicht sagen. Sie spielen keine Rolle, wenn die Werte vom Provider übermittelt werden, aber dann kann man sie meistens auch gar nicht eingeben. Und wenn man sie eingegeben hat und sie vom Provider überschrieben wurden, sieht man das auch direkt in der Übersicht.

    Aber das sind nur einige PPPOE Zugänge, bei denen das so ist. Bei allen DHCP Zugängen und vielen PPPOE Zugängen muss man die Werte selber eintragen.

  • Erfahrungen mit OpenInfra und Internetnord

    • frank_m
    • 15. Oktober 2024 um 15:27
    Zitat von Phino

    Quatsch, nicht viel Fragen, man bringt sie vielleicht nur auf Ideen. Frage ist: Steht etwas dazu in den AGB.

    Genau. Ein Blick in die Vertragsunterlagen kann nicht schaden.

    Zitat von Phino

    Das fehlt in Deutschland: "Ist es verboten?" NEIN, also einfach machen.

    Ja, bleibt die Frage, wofür? Das Problem mit wechselnden IPs bei Neu-Einwahl wird es nicht lösen.

  • GPON SFP Deutsche Glasfaser

    • frank_m
    • 15. Oktober 2024 um 12:01
    Zitat von rode

    Netzbetreiber bezögen bewusst
    Komponenten von unterschiedlichen Ausrüstern, um nicht von einem einzigen Lieferanten
    abhängig zu werden (Multi-Vendor-Strategie),

    Ich hab auch nicht gesagt, dass die Komponenten vom gleichen Hersteller kommen. Ich hab nur gesagt, dass sie aufeinander abgestimmt geliefert werden.

    Zitat von rode

    Vermutlich nicht viel - wer das jetzt schon erlaubt, wird es nicht verbieten, und die anderen werden sich erstmal auf die Aussage auf "künftige Entwicklungen" berufen um Zeit zu gewinnen - das war ja schon ein ziemlich deutlicher Fingerzeig.

    Genau. Das sehe ich auch so. Vielleicht wird der ein oder andere zusätzliche Komponenten aufnehmen über ein Zertifizierungsprogramm. Aber mehr ist realistisch nicht zu erwarten.

  • GPON SFP Deutsche Glasfaser

    • frank_m
    • 15. Oktober 2024 um 10:31
    Zitat von mbo77

    Ich bezweifle das stark, denn DOCSIS und Mobilfunk leben es Jahrzehnten erfolgreich vor.

    Wie gesagt: Bei beiden ist das die vorgesehene Endkundenschnittstelle, und entsprechend gut dokumentiert und getestet. Das ist bei der Schnittstelle ONT/OLT nicht der Fall. Dort ist die vom Standard vorgesehene Endkundenschnittstelle am Ethernet-Ausgang des ONTs, nicht am Glasfaser-Eingang.

    Zitat von rode

    Dann hat der Einkäufer der Hardware bei der Ausschreibung leider etwas falsch gemacht, was ihn spätestens jetzt auf die Füße fällt.

    Der Einkäufer kauft keine ONTs separat. Siehe unten.

    Zitat von rode

    Wie oben zur Entwicklung der Rechtslage dargestellt, hatte der Gesetzgeber bereits im Jahre 2016 zu erkennen gegeben, dass Netztopologien mit gemeinsam genutzten Infrastrukturen keinen Grund für Ausnahmen von der Zugangsgewährung am passiven Netzabschlusspunkt sind.

    2016 war die Entscheidung für GPON bei den Providern aber längst gefallen. Da war der Gesetzgeber einige Jahre zu spät.

    Zitat von rode

    Sofern die Antragstellerinnen geltend machen, dass die technischen Anforderungen an den
    ONT bzw. die von ihm wahrzunehmenden Funktionen zu komplex seien, um sie in
    Schnittstellenbeschreibungen abzubilden, ist dem weiter entgegenzuhalten, dass sie selbst
    über solche Schnittstellenbeschreibungen verfügen müssen, um geeignete ONT und ggf.
    integrierte Geräte für sich selbst einzukaufen.

    Siehste, ein schönes Beispiel, dass deutlich macht, dass die BNetzA es nicht verstanden hat. Der Provider kauft keinen einzelnen ONT. Er kauft die Kombination als OLT und ONT, und es ist Sache des Zulieferers, sich um diese Schnittstelle zu kümmern. Die Komponenten werden passend aufeinander abgestimmt geliefert. Das steht so im Standard, und so machen es die Hersteller, und das kann man einkaufen.

    Zitat von rode

    Die Telekom kann es ja. Wenn es auch nur einer kann, fällt leider das Argument weg, dass es nicht geht.

    Wie schon des Öfteren erwähnt, arbeitet auch die Telekom mit einer Whitelist.

    Zitat von rode

    Allerdings gibt es hier ein Gesetz, von die Provider eine Ausnahme wollen.

    Doch, das war bei 5G und bei der Smart Meter Regulierung auch so.

    Zitat von rode

    Würde dagegen wegen möglicherweise noch bestehender Unsicherheiten in GPON vom
    Grundsatz des Zugangs am passiven Netzabschlusspunkt abgewichen, würde kein Anreiz
    mehr bestehen, Interoperabilität, Dienstqualität und Sicherheit der Netze durch technische
    Fortentwicklung an endnutzerfernen Netzkomponenten auf einen Stand zu bringen, der
    demjenigen in anderen Netzen wie DSL, VDSL- und Kabelnetzen entspricht, weil
    Netzbetreiber sich auf ihre Herrschaft über den ONT verlassen würden.

    Stimmt. Problem: Wenn man nicht davon abweicht, besteht der Anreiz auch nicht. Jedenfalls nicht bei 90% der Stakeholder, die über die entsprechenden Normen und Entwicklungen mitzuentscheiden haben.

    Zitat von rode

    DAS halte ich für den so ziemlich wichtigsten Punkt: würde man jetzt eine Ausnahme gewähren, würde sich an der derzeitigen Situation nie etwas ändern.

    Lass uns in 5 Jahren schauen, was sich an der jetzigen Situation geändert hat.

  • Erfahrungen mit OpenInfra und Internetnord

    • frank_m
    • 15. Oktober 2024 um 10:17

    Ja, man kann die Fritzboxen zu PPPOE Passthrough überreden. Damit kann man im Zweifel halt auch eine Mehrfacheinwahl erzeugen, deshalb wurde im obigen Beispiel PPPOE in der Fritzbox deaktiviert, um sie zum reinen DSL Modem zu machen, und der Router dahinter baut die PPPOE Verbindung auf.

    Ich weiß nicht, wie das bei Internetnord gehandhabt wird. Aber bevor ich monatelang eine Mehrfacheinwahl laufen lasse, würde ich das vorsichtshalber abklären. Es ist auch möglich, dass die standardmäßig mehrere IPs an einem Anschluss zur Verfügung stellen (wobei mir auch dann nicht klar wäre, was du damit erreichen willst).

  • Ansprüche nach ein Totalausfall

    • frank_m
    • 15. Oktober 2024 um 10:12

    Was steht denn im Vertrag, welche Verfügbarkeit steht dir zu? 97% sind zum Beispiel ungefähr 11 Tage Ausfall, ein recht häufiger Wert bei Privatkundenverträgen. 99% wären entsprechend ungefähr 3 Tage.

    Immerhin haben sie schon mal einen Techniker geschickt und kümmern sich. Sie ignorieren das Problem also nicht. Von daher besteht Hoffnung, dass es recht zügig behoben werden kann.

  • Problem mit Dowstream bei Nutzung eigener Hardware DGN

    • frank_m
    • 15. Oktober 2024 um 10:08

    Wenn du mit einem Gerät im Heimnetz die erwarteten Bandbreiten erreichst, ist es unwahrscheinlich, dass Router oder Netzbetreiber was damit zu tun haben. Auch wenn es mehrere andere Geräte betrifft.

  • Deutsche Glasfaser eigener router AON verbindungsproblem

    • frank_m
    • 14. Oktober 2024 um 20:57

    Und VoIP? Hast du inzwischen die Zugangsdaten?

  • Erfahrungen mit OpenInfra und Internetnord

    • frank_m
    • 14. Oktober 2024 um 20:55

    Nein, der ONT regelt die Geschwindigkeit nicht.

    Bedenke, dass zwei parallele Verbindungen möglicherweise Zusatzkosten erzeugen. Andere Provider verhindern das Verteilen von zwei IPs am gleichen Anschluss. Bei der Telekom kostet es zusätzlich.

  • GPON SFP Deutsche Glasfaser

    • frank_m
    • 14. Oktober 2024 um 20:42
    Zitat von pufferueberlauf

    Und wenn man ganz ehrlich ist, existieren exakt die gleichen Herausforderungen auch in Mobilfunknetzen, aber quasi alle Carrier und MVOs akzeptieren selbstverständlich, dass Endkunden ihre eigenen Modems/Telephone mitbringen obwohl hier auch ein defektes Endgerät prinzipiell eine ganze Funk-Zelle beeinträchtigen kann.

    Aber beim Mobilfunk ist das die vorgesehene Endkundenschnittstelle, ist entsprechend standardisiert und wird getestet. Das ist bei der Schnittstelle zwischen ONT und OLT nicht so.

    Zitat von Phino

    Ja und wenn nicht, dann wird der ONT einfach gesperrt.

    Kannst du nicht zu 100% gewährleisten, und bei Onboardingproblemen kommst du gar nicht so weit. Der Rückwegstörer ist ja nur eines von mehreren Problemen.

    Zitat von rode

    Da es derzeit daran scheitert, das nicht alles offengelegt ist, ist das nicht-Funktionieren eine Folge der fehlenden Spezifikation und damit in der Verantwortung der Provider.

    Falsch. Standards werden in Standardisierungsgremien geschrieben, in denen Vertreter der Provider, der Hersteller und auch der Regulierungsbehörden sitzen. Die Provider kommen von überall auf der Welt. Die paar Vertreter, die ernsthaft ein Interesse an der Schnittstelle haben, sind hoffnungslos in der Unterzahl. Das retten die Finnen und Italiener im Zweifel auch nicht. Das kann sich die BNetzA dann auch auf die Fahne schreiben, die sind auch involviert.

    Zitat von rode

    Es wird hier kein "zurückpfeiffen" geben.

    Wir sind ein Rechtsstaat. In den anderen Fällen sind sie auch durch Gerichte zurückgepfiffen worden. Erst kürzlich bei den 5G Frequenzen. Ja, war politische Einflussnahme, wurde am Ende aber auch duech die BNetzA verbockt. Genau wie bei der Smartmeter Regulierung.

    Zitat von rode

    Relevant ist da Artikel 3 Satz 1. Der enthält aber die Referenz auf die Verordnung 2008/63 nicht.

    Braucht es auch nicht, da die Definition des Endgeräts ja bereits erfolgt ist. Die Referenz ist normativ, nicht informell.

    Ihr könnt es drehen und wenden, wie ihr wollt. Es wird keine schnelle Lösung für das Dilemma geben, das über eine Whitelist hinausgeht.

  • GPON SFP Deutsche Glasfaser

    • frank_m
    • 13. Oktober 2024 um 21:08

    Wie gesagt: in dem Artikel gehen die Begriffe Router- und Endgerätefreiheit munter durcheinander und werden synonym benutzt. Da kann man alles rein interpretieren. Was dort der aktuelle Status ist, wird ebenfalls nicht klar.

  • GPON SFP Deutsche Glasfaser

    • frank_m
    • 13. Oktober 2024 um 20:17
    Zitat von HubeBube

    Nein, sind wir nicht!

    In den Niederlanden ist der Netzabschlusspunkt das "Ende des Kabels": https://fsfe.org/news/2021/news-20210805-01.en.html

    Und hast du den Artikel zu Ende gelesen? Schöner hätte ich nicht beschreiben können, warum die Regelung so nicht funktioniert.

    Zitat von HubeBube

    Weitere EU Mitgliedstaaten mit Endgerätewahlfreiheit wie oben angesprochen sind die Folgenden

    Finnland
    Italien

    Quelle: https://vtke.eu/wp-content/upl…etefreiheit.pdf , Seite 2

    Bei dem Dokument wäre ich vorsichtig. Da gehen die Begriffe Router- und Endgerätefreiheit munter durcheinander. So ist das, was da über Österreich steht, nicht vollständig, da gibt es eine klare Regelung zur Routerfreiheit, die bewusst die Endgerätefreiheit auslässt.

  • GPON SFP Deutsche Glasfaser

    • frank_m
    • 13. Oktober 2024 um 15:52
    Zitat von pufferueberlauf

    Sehe ich anders, der ISP darf in seiner Schnittstellenbeschreibung durchaus bestimmte Kompatibilität (nachgewiesen z.B. durch bestimmte Zertifizierung) vorschreiben und diese dann auch überprüfen.

    Ja, wobei das natürlich wieder Tür und Tor öffnet, die Auswahl einzuschränken.

    Zitat von pufferueberlauf

    Ausserdem ist unklar in wie weit dass ein deutscher Sonderweg ist, oder eine Anforderung in der EU, aber das ist IMHO noch unklar.

    Nein, das ist leider eindeutig. Die Verordnung (EU) 2015/2120 fordert in Paragraph (5), dass der Kunde sein Endgerät im Sinne der 2008/63/EG auswählen kann. Und die 2008/63/EG beschreibt in Artikel 1:

    Zitat

    im Sinne dieser Richtlinie sind „Endeinrichtungen“ direkt oder indirekt an die Schnittstelle eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes angeschlossene Einrichtungen zum Aussenden, Verarbeiten oder Empfangen von Nachrichten; sowohl bei direkten als auch bei indirekten Anschlüssen kann die Verbindung über Draht, optische Faser oder elektromagnetisch hergestellt werden; bei einem indirekten Anschluss ist zwischen der Endeinrichtung und der Schnittstelle des öffentlichen Netzes ein Gerät geschaltet;

    Die EU Richtlinie sieht also explizit die Verwendung eines Modems durch den Provider vor. Zwar dürfen nationale Gesetze die EU Rechte verschärfen, das ist kein Problem. Leider waren wir die einzigen in Europa, die das getan haben.

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