Die Versorgungspflicht beschreibt keine exakte Technologie, sondern lediglich die Dienste, die möglich sein müssen.
Wobei man sagen muss, dass die dort beschriebenen Mindestanforderungen sich im Außenraum mit Kupfer-Doppelader allein nicht realisieren lassen. Da müssen also schon andere Technologien zum Einsatz kommen.
Die Versorgungspflicht betrifft auch nicht die Telekom allein, sondern die BNetzA kann auch andere Anbieter dazu verpflichten, jemanden mit Telekommunikationsdiensten zu versorgen. Und auch dann heißt es nur, dass der andere Anbieter ein Angebot für die Versorgung machen muss. Wie das aussieht, ist nicht beschrieben.
Bundesnetzagentur - Versorgung
Lange Rede, kurzer Sinn: Die Versorgungsverpflichtung wird die Telekom im Zweifel nicht davon abhalten (können), ihr Kupfernetz abzuschalten. Da reicht eine andere verfügbare Anschlusstechnologie (BK, Glasfaser) eines beliebigen Anbieters, um das aufzufangen. Wie der Kunde da im Zweifel drankommt, ist nicht geregelt. Deshalb wäre ich vorsichtig mit Äußerungen wie "so schnell schalten die nichts ab".