Die Bundesnetzagentur prüft deshalb gerade die Behauptung, dass ein Gerät, das störende Signale ins Netz sendet, nicht nur den einzelnen Anschluss, sondern das gesamte Cluster beeinträchtigen und zu einem erweiterten Leistungsausfall führen würde und deshalb eine Verpflichtung zum Zugang am passiven Netzabschlusspunkt den Glasfaserausbau gefährde.
Um eine einheitliche Lösung zu erreichen befinden wir uns seit einiger Zeit in einem Austausch mit dem Branchenverband BUGLAS zu dieser Behauptung. Unser Fachreferat ist eingebunden.
Das heißt aber auch, dass es momentan keine Sanktionen gegen Glasfaseranbieter geben wird, wenn sie keinen passiven Anschluss anbieten. Solange dieser Punkt nicht abschließend geklärt ist, passiert da nichts.
Da es unzweifelhaft so ist, dass ein falsches Modem den gesamten Strang lahm legt, kann ich mir auch durchaus vorstellen, dass der passive Netzabschluss für GPON gekippt wird. Nicht alle nutzen Fritzboxen, und andere Geräte können durchaus stören.