Beiträge von frank_m
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Auch bei DS-Lite kannst du im LAN IPv4 benutzen. Da ändert sich also erst mal nichts. Lediglich vom Router nach draußen ist der Weg anders.
Ich habe nur Internet an den LAN Anschlüssen des Routers (5590 Fiber) und halt über WLAN. Alle Geräte, die über einen Switch,Netzwerkdose,Patchpanel etc. laufen, sind tot.
Also direkt an der Box geht es, aber hinter einem Switch nicht mehr? Dann ist die Glasfaser und DS-Lite schon mal raus. Das ist vermutlich eher ein Verkabelungsproblem.
Wenn du ein Kabel von der Fritzbox zum Switch steckst, zeigen dann Switch und Fritzbox die Verbindung als aktiv an? Mit welcher Geschwindigkeit?
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Erfahrungsgemäß, wenn sie die Tests abgeschlossen haben und die Firmware freigeben. Vorher haben sie es bislang nie gemacht.

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Was stellt Ihr bei IPv6 eigentlich für die Deutsche Glasfaser alles ein?
Das hier (bis Punkt 16):
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Unter den Umständen würde ich mir wohl auch den zweiten Anschluss legen lassen.
Allerdings finde ich es auch einigermaßen bedenklich, dass die Verzögerungen bei so einem Förderausbau dazu führen, dass nun eine vorhandene Infrastruktur überbaut wird. Da hätte man die Ressourcen (finanziell und personell) besser nutzen können. Ich weiß nicht, wem ich da jetzt den schwarzen Peter zuschieben soll, dem Förderprojekt oder dem privatwirtschaftlichen Unternehmen. Kommt auch drauf an, ob das privatwirtschaftliche Unternehmen von dem Förderprojekt schon wusste, als sie den Ausbau begonnen haben. Aber insgesamt finde ich die Situation unglücklich.
Aber wie gesagt, das hat keinen Einfluss auf deine individuelle Position. Du wirst an den Verhältnissen nichts ändern und solltest nun das beste für dich daraus machen. Alles andere wäre fahrlässig.
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Das war bei mir u.a. auch der Fall, dass die Geschwindigkeiten die ersten paar Wochen nicht eingebremst wurden. Wir hatten auch schon mehrere Fälle hier im Forum, wo das so war.
Deshalb ist mein Verdacht, dass die Leitung im Moment komplett ungebremst läuft. Der Download wird eingeschränkt durch eine falsche lokale Konfiguration: Traffic Shaper, TCP Parameter, Firewall, Virenscanner, ... die üblichen Verdächtigen.
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Der Traffic Shaper in der Fritzbox ist richtig eingestellt?
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Schon mal vorsichtshalber der Hinweis, dass du bei der DG an AON Anschlüssen VLANs einrichten musst, wenn du den ONT ersetzt. Vermutlich ist es VLAN ID 362 für Internet. Aber an so alten Anschlüssen kann das vielleicht auch anders aussehen. Falls 362 nicht funktioniert, müssen wir dann gucken, dass wir die richtige ID herausfinden.
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Nur warum wird ein Rohr/Pipe in die Einfahrt gelegt, also auf der für mich falschen Seite des Hauses.
Vielleicht, weil sie sich damit einen einfachen Zugang zum Grundstück erhoffen? Einfacher, als unter einem Zaun durch in den Vorgarten?
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Bei AVM gibt es noch eine nette Übersicht der verschiedenen Kabel:
Welches Glasfaserkabel benötige ich? | FRITZ!Box 5530 FiberUm die FRITZ!Box mit dem Glasfaseranschluss zu verbinden, benötigen Sie ein Glasfaserkabel mit passenden Steckern für das in der FRITZ!Box eingesteckte…avm.de -
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Ich würde die Kabel nebeneinander halten und vergleichen. Wenn sie identisch aussehen, würde ich es riskieren. So hab ich es damals bei mir gemacht, und es hat funktioniert. Ich hab allerdings einen HÜP. Es war übrigens das grüne Kabel aus dem Lieferumfang der Box das Richtige.
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Mit AON sollte es tatsächlich einfach möglich sein, einen anderen ONT zu betreiben.
Leider erkenne ich auf dem Bild nicht richtig, wo die Kabel herkommen bzw. hinführen. Die Buchsen sind das Ende des "Erdkabels"? Die Kabel mit den Steckern führen in den BKTEL? Beide?
Wo hast du die Fritzbox denn bislang eingesteckt und getestet? Und was ist dabei herausgekommen?
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Du gehst einfach davon aus, dass dieser Thread existiert, weil ein Intensivnutzer, der seit 4 Jahren DG Kunde ist, die neuen AGB beachten muss und deshalb ein fieser Regelbrecher ist.
Nee, wieso die neuen AGB? Die Diskussion rund um "überwiegend" ist ja nur für die alten AGB relevant.
Bei den neuen ist es klar, da könnten wir uns jede Diskussion sparen. Im Moment suchen wir ein Schlupfloch, dass es in den alten AGB erlaubt. Bislang nur so semi-erfolgreich, da weder klar ist, ob die BGB Verbraucher Auslegung überhaupt eine teilweise gewerbliche Nutzung zulässt, und falls dem so ist, wie sie rechtssicher gestaltet sein könnte.
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Hast du nicht selbst auf die Mischkalkulation der Provider hingewiesen?
Handwerker vs Büroarbeiter?
Genau. Mischkaluklation. Funktioniert, solange alle sich an die Regeln halten.
Und da sehe ich die Spreizung im Nutzungsverhalten noch viel deutlicher. Das Nagelstudio, was eine Leitung für Telefonate braucht und ein bisschen Email abruft vs ein halbes Call-Center mit 10 Mann dauertelefonieren lassen.
Genau, sehe ich auch so. Die Frage: Das Nagelstudio darf also einen PK Vertrag nutzen, das Callcenter nicht? Auch nicht, wenn der Besitzer des Callcenters oft genug Videos streamt, so dass sein Anschluss überwiegend privat genutzt wird?
GK Traffic ist so gut wie zu vernachlässigen. Der Großteil unseres Traffics wird von PK in den Abendstunden verursacht.
Wahrscheinlich habt ihr auch deutlich mehr PK als GK Verträge, oder? Wie ist das Verhältnis pro Vertrag zueinander? Wie viele Daten erzeugen einzelne PK Verträge, wie viele GK Verträge? So grob von Minimal bis Maximal? Wäre mal interessant in dem Zusammenhang.
Ich sehe hier deutlich mehr Rechtssicherheit, wenn der Anschluss offenbar in gewerblichen Räumen aufgebaut wird.
So einfach ist es leider nicht immer. Vor allem nicht, wenn es eine geschäftliche Adresse gibt und an der Privatadresse nur in Teilzeit gearbeitet wird.
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Durchschnitt und übertragenes Volumen kannst du vergessen.
Burstable billing - Wikipedia
Ok, man kauft eine Bandbreite und kann die für gewisse (kurze) Zeiträume überschreiten. Dein Argument ist, da die Bandbreite hauptsächlich abends beim Netflix gucken konsumiert wird, ist das bisschen Büroarbeit tagsüber mit abgedeckt. Ok. Was ist mit Büroarbeit abends parallel zu den Burst-Zeiten? Du willst den Kunden also vorschreiben, wann sie Büroarbeiten zu erledigen haben, damit es ins Bandbreitenkonzept passt? Weil das musst du ja tun, damit es nicht teurer wird.
Es ist mir ehrlich wurscht, ob dir die BGB Definition passt oder zu schwammig ist. Die DG hat sie selbst gewählt.
Was ich denke, ist egal. Die DG musst du überzeugen. Und die scheinen es ja anders auszulegen.
Die BGB Definition von Verbraucher schließt ausdrücklich ein, dass jemand mit einem Rechtsgeschäft auch gewerbliche Zwecke verfolgt.
Wo steht das? Diese Behauptung steht völlig unbewiesen im Raum. Ich hab eine Beurteilung rausgesucht, wo es anders ausgelegt wird. Bitte, jetzt bist du dran. Ansonsten können wir das unter "Heiße Luft" verbuchen.
Du hast selbst gesagt, das Gegenteil von privat ist geschäftlich, und geschäftlich ist Homeoffice auch wenn es nicht gewerblich ist.
Das BGH sagt das Gegenteil. Da hilft dir die Differenzierung von gewerblich und geschäftlich auch nicht weiter.
Ich habe mal eine Frage: Wer von denen, die es anscheinend irgendwie OK finden, dass die DG Kunden in Geschäftskundentarife drängt, hält die Geschäftskundenpreise für die gebotene Leistung auch nur für annähernd akzeptabel?
Ich nicht. Bei den anderen Anbietern aber auch nicht. Wenn ich sehe, was man für Business-DSL Zugänge zahlt, finde ich das auch zu teuer. Aber darum geht es nicht. Wenn du auf der Autobahn fahren willst, darfst du dir kein Fahrrad kaufen. Ich muss leider aufgrund vertraglicher, regulatorischer und gesetzlicher Vorgaben Dinge tun, die mir nicht passen. Gewerbliche Nutzung ist in Privatkundentarifen ausgeschlossen.
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Das ist nicht, wie Provider abrechnen, aber wenn man man nicht verstehen will, versteht man halt nicht.
Wie wird denn abgerechnet? Bei der Telekom war es früher so, dass man Geschwindigkeitsklassen kaufen konnte, z.B. als Reseller. Anschlüsse mit z.B. 100 kBit/s mittlerer Datenrate im Monatsmittel oder 500 kBit/s. Je schneller, desto teurer. Zusätzliches Volumen kostet Geld. Wie ist es heute? So war es definitiv, als Netcologne anfing, die letzte Meile von der Telekom für eigene Anschlüsse zu beziehen. Mehr Daten kosteten mehr Geld. Und nicht einfach sagen "du verstehst es nicht". Dann erkläre es konkret, wie es heute läuft.
Die Grenze ist, wo die gewerbliche Nutzung die nicht-gewerbliche Nutzung überwiegt. Steht in der Definition.
Siehst du, und damit hab ich ein Problem, denn das ist nicht objektivierbar.
Was ist ok? 49% gewerblich, 51% privat? 40:60? 10:90?
Bei einer 5-köpfigen Familie, die jede Woche Youtube und Netflix leersaugen, kriegt man vermutlich auch das 20-köpfige Kleinunternehmen noch mit durch, aber beim Bewohner eines Single-Haushalts, der überwiegend Online-Games zockt, wirds nach einigen dienstlichen E-Mails pro Woche schon eng. Das private Surfverhalten entscheidet darüber, was dienstlich ok ist? Schnell noch ein paar Dummy-Downloads, dann reichts noch für ne zusätzliche Video-Konferenz?
Du merkst, wo die Formulierung "überwiegend" hinführt. Und eine Definition davon hab ich noch nicht gesehen. Es ist deine laienhafte Interpretation des Gesetzestextes. Vielleicht mag der rechtliche Kontext des von mir zitierten Anwalts nicht zu 100% passen, aber Fakt ist, dass dort privat und geschäftlich strikt getrennt wurde. Was lässt euch vermuten, dass es hier anders ist? Erkläre es bitte nachvollziehbar, am besten anhand von Referenzdokumenten, so wie meine zitierte Seite, aber dann passend zum Kontext, wenn euch die Seite nicht passt. Einfach nur sagen "stimmt nicht" ohne Gegenbeweis ist ganz dünnes Wasser.
Also dann kein Homeoffice mit den aktuellen AGB.
Falsch, siehe das oben zitierte BGH Urteil. Homeoffice ist keine gewerbliche Tätigkeit. Tatsachen zu ignorieren, macht es nicht besser.
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Das schließt nach ausdrücklich genannter Definition nicht aus, dass das Rechtsgeschäft auch gewerblichen Zwecken dient. Du bist echt ein unmöglicher Diskutant, wenn dir was nicht passt.
Ich hab da nur die Einschätzung eines Anwalts kopiert. Das war nicht meine Interpretation, sondern die eines Juristen.
Die Statistik hast du gesehen und ignoriert.
Nein, ich hab sie nicht ignoriert, ich bin mehrfach drauf eingegangen. Unterstelle mir nicht permanent Dinge, die nachweislich falsch sind.
Ich denke nur, dass du die Statistik falsch auslegst. Die gewerblich entstehenden Datenmengen sind unabhängig vom Freizeitkonsum der Erwerbstätigen. Es fallen zusätzlich gewerbliche Daten an, die dann auch Kosten erzeugen. Und das ist in Privatkundentarifen nicht erwünscht.
Ob du's glaubst oder nicht: Provider rechnen nicht nach übertragenen Gigabytes ab.
Die Diskussionen um das Telekom Peering Verhalten und die Kosten z.B. am DE-CIX zeigen, dass die Aussage so pauschal nicht stimmt. Daten zu übertragen kostet Geld - Infrastruktur, Energie, Peering. Ob das am Ende in GB oder anders abgerechnet wird, oder ob sie durch notwendige Investitionen des Providers abgedeckt sind, spielt eine untergeordnete Rolle.
Insbesondere geht es hier nicht um ein Büro, in dem 20 gelangweilte Schreibtischtäter die Leitung zum Glühen bringen. Das wäre auch bisher schon von der "nur Verbraucher" Regel ausgeschlossen.
Genau davon rede ich doch die ganze Zeit. Und wieder die Frage: Wo ist die Grenze?
Es geht um die, die den Anschluss als Verbraucher im Sinne des BGB nutzen. Das sind per Definition Kunden, deren geschäftliche Nutzung die private Nutzung nicht übersteigt.
Woher kommt die Definition? Was ist denn im Sinne des BGB? Ich zitiere noch mal den Anwalt von oben "Es darf sich also gerade nicht um ein Rechtsgeschäft handeln, dessen Zweck einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzuordnen ist." Das schließt die gewerbliche Nutzung kategorisch aus, und nicht nur "überwiegend".
Wie man dann auf die Idee kommen kann, diese Nutzer wären eine besondere Belastung für das Netz, die einen zwei- bis dreifachen Preis rechtfertigt, kann ich mir nur noch mit Borniertheit erklären.
Da sehen wir halt wieder den Unterschied zwischen Ingenieur und Jurist. Der Ingenieur denkt lösungsorientiert, da fällt die Netzauslastung tagsüber nichts ins Gewicht. Der Jurist denkt problemorientiert, und da ist gewerbliche Nutzung gewerbliche Nutzung unabhängig von der Tageszeit und der Datenmenge.
Der Witz ist ja, dass die DG offenbar meint, damit irgendwas klarer festzulegen. Aber was heißt "privat"? Ist das Gegenteil von privat geschäftlich, im Sinne von "Privatkunden oder Geschäftskunden"?
Hab ich anfänglich auch gedacht, um ehrlich zu sein. Aber wenn man sich u.a. die Seite des Anwalts ansieht, die ich oben verlinkt habe, dann wird schnell klar: "Privat" ist das Gegenteil von "geschäftlich". Zumindest auf der Seite ist es relativ klar.
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Wenn wir uns nicht darauf einigen können, dass allem Anschein nach kein Vertragsverstoß vorliegt, brauchen wir nicht weiterzudiskutieren.
Ich beziehe das gar nicht so sehr auf diesen konkreten Fall, sondern eher im Allgemeinen. Gewerbliche Nutzung an Privatkundenanschlüssen wird durch die aktuellen AGB jedenfalls ausgeschlossen. Punkt.
Ich kenne den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im vorliegenden Fall und die damit gültigen AGBs nicht, und kann folglich im konkreten Fall nicht beurteilen, ob ein Verstoß vorliegt. Das ist dann möglicherweise am Ende auch Sache eines Gerichts, das final zu beurteilen.
Es ist außerdem offensichtlich, dass die DG die AGB geändert hat, um eine völlig normale und bisher zulässige Doppelnutzung durch den Anschlussnehmer auszuschließen
Wie kommst du zu dem Schluss, dass die Doppelnutzung bislang zulässig war? Deine Interpretation von "Verbraucher"? Aufgrund des Wörtchens "überwiegend" in §13 BGB? Hmm.
ZitatVerbrauchergeschäfte sind Privatgeschäfte. Es darf sich also gerade nicht um ein Rechtsgeschäft handeln, dessen Zweck einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzuordnen ist.
Vielleicht war es nicht ganz so zulässig, wie du gedacht hast? Aber das müssen final die Juristen entscheiden.
... die klar nicht als Vielnutzer einzustufen sind.
Wie gesagt, im Einzelfall mag das zutreffen. Für die gewerbliche Nutzung im Allgemeinen sicher nicht.
Die Netzauslastung ist sicher kein Grund.
Darüber kann man sehr lange streiten. Ich sehe das so, dass eine zusätzliche gewerbliche Nutzung, die neben der ebenfalls vorhandenen privaten Nutzung anfällt, durchaus einen signifikanten Anteil an der Auslastung des Anschlusses haben kann, und damit eine deutlich intensivere Nutzung zur Folge hat. Und es geht hier nicht um den konkreten Einzelfall, sondern im Allgemeinen gesprochen. Durch deinen Vergleich mit der Datennutzung nach Feierabend verzerrst du das Bild gewaltig, einfach durch die schiere Anzahl an Nutzern, die tagsüber während der Arbeit keine Daten erzeugen.
Ich hoffe wir können uns darauf verständigen, dass ein Wechsel zu einem anderen Provider zu empfehlen und auch im Sinne der DG und der anderen DG-Kunden ist,
In diesem Fall mag das so sein. Pauschal würde ich dem aber nicht zustimmen. Und auch die anderen Provider lassen eine unzulässige Nutzung des Anschlusses nicht zu.
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Die Statistik zeigt deutlich, dass die Intensität der Netznutzung zu Geschäftszeiten niedriger ist als außerhalb der Geschäftszeiten.
Wie gesagt, das Bild wird massiv durch produzierendes Gewerbe, Handwerker etc. verfälscht, die während ihrer Arbeit keinen Datenverkehr erzeugen. Dafür erzeugen ihre Kollegen auf den Büroarbeitsplätzen umso mehr, und über die reden wir hier.
Nichts, was ein einzelner Therapeut im Internet macht, rechtfertigt einen Internetanschlusspreis von knapp 100€ im Monat.
Das mag sein. Hab ich ja auch von Anfang an so gesagt. Aber es steht ja jedem frei, das für sein Gewerbe passende Angebot auszusuchen. Ob das dann im Zweifel finanziell attraktiv ist, neben dem privaten Anschluss noch einen Gewerbeanschluss für zu Hause zu finanzieren, sei dahingestellt (zumal es ja für die eigentliche Praxis einen zweiten Gewerbeanschluss geben muss). Aber das Argument rechtfertigt jedenfalls keinen Vertragsverstoß, bei welchem Anbieter auch immer.
Sie hat immerhin die AGB geändert, um die gewerbliche Mitnutzung von überwiegend privat genutzten Anschlüssen unterbinden zu können.
Und dafür wird es einen Grund geben, und der ist mit Sicherheit nicht nur Gier, denn alle anderen waren diesbezüglich schneller.
Es ging nicht um den Bedarf, sondern um eine Möglichkeit, weshalb DG eine geschäftliche Nutzung vermuten könnte.
Da gibt es sicher auch legale Wege, dass die DG herausfindet, wenn jemand gewerblich an seinem Privatkundenanschluss unterwegs ist. Und sei es nur, weil sich der Kunde an der Service Hotline verplappert hat. Aber oben klang mal durch, dass die DG ja offensichtlich nicht so genau darauf achtet, mit wem sie ihre Verträge abschließt und deshalb am Ende selber schuld ist, wenn jemand den Privatanschluss gewerblich nutzt. Und da fände ich ein "vorsorgliches Durchleuchten" des Kunden auf potentiellen Missbrauch nicht akzeptabel, um sowas zu verhindern. Umgekehrt kann man aber vom Kunden erwarten, dass er einen Vertrag abschließt, den er auch einhalten kann.