Korrekt aber nicht wie Open-Access auszusehen hat. Und da BitStrom auch Open-Access ist....
Es braucht bessere Begrifflichkeiten z.b. Open-Access Aktiv und Open-Access Passiv.
Ich finde die Begrifflichkeit in der entsprechenden Rahmenregelung relativ eindeutig:
"Der ausgewählte Bieter muss im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens verpflichtet werden, im geförderten Netz einen offenen und diskriminierungsfreien Zugang zu den errichteten Infrastrukturen zu gewährleisten, insbesondere Zugang zur unbeschalteten Glasfaser und zu Infrastruktur wie Straßenverteilerkästen, Pfählen, Masten, Türmen und Leerrohren bereitstellen sowie Bitstromzugang und vollständig physisch entbündelten Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung ermöglichen."
Gemäß Absatz 2 kann die Verpflichtung für Bitstromzugang zeitlich befristet werden (mindestens 10 Jahre), der Zugang zu passiver Infrastruktur gilt aber unbegrenzt. Gemäß Absatz 4 legt der Bund auch die maximalen Preise fest. Die findet man hier.