Aber als Bewohner ist mir das Allgemeinwohl wichtiger als die maximale Profitabilitaet der ISPs.
Sehe ich auch so. Aber zum Allgemeinwohl zählt für mich auch der sinnvolle Umgang mit Steuergeldern. Und da ist die starke Ausweitung der Fördermöglichkeiten mMn nicht effizient.
Die Ausweitung der Fördermöglichkeiten führte dazu, dass auch viele Gebiete als unterversorgt gelten die realistischerweise in den nächsten Jahren auch eigenwirtschaftlich ausgebaut werden können. Klar gibt es erstmal eine Markterkundung, aber wenn es noch sehr viele unterversorgte Gebiete gibt ist die Gefahr groß dass kein Anbieter für manche abgefragte Gebiete eine konkrete Ausbauankündigung abgibt - damit werden sie förderfähig und können ausgeschrieben werden. Man hätte die Fördergrenze auch noch für ein paar Jahre auf einer niedriger Schwelle belassen können, so dass wirklich nur schlecht versorgte und damit oft auch besonders aufwendig auszubauende Adressen in die Förderung kommen. In ein paar Jahren, wenn die "Restmenge" übersichtlicher wird hätte man für die verbliebenden Gebiete die Markterkundungen starten können um zu sehen wo noch Förderung nötig ist.
Dazu kommt eben der bürokratische Aufwand für unnötig viele Förderverfahren, inklusive der Markterkundungen und der Planungen für abgegebene Angebote (bei denen per Definition alle Planungen bis auf eine umsonst waren). Klar, das ist erstmal ein Problem für die ISP, aber ich sehe da auch keinen Vorteil für das Allgemeinwohl. Mehr Aufwand beschleunigt den Ausbau sicher nicht.
Das ist Dein gutes Recht das so zu bewerten. Ebenso ist es mein gutes Recht das anders zu bewerten. Allerdings sind die Regel der Gigabit-Richtline 2.0 nicht gar so lax wie Du anzudeuten scheinst:
Ich kenne die Richtlinie, und genau diese meinte ich mit meiner Aussage.
Ausgeschlossen von der Förderung sind also Adressen bei denen mindesten einer der Punkte zutrifft (oder bald zutreffen wird, was ja dann in der Markterkundung festgestellt wird):
- Verfügbarkeit von gigabitfähigen Netzen
- Verfügbarkeit DOCSIS 3.1
- Verfügbarkeit von 300/100 Mbit/s (Down/Up)
- Verfügbarkeit von mindestens zwei Netzen mit 100 Mbit/s (Down)
Und das bedeutet praktisch die Förderfähigkeit von Adressen ohne Kabel- oder FTTB/H-Versorgung.
Nur FTTC-Versorgung, und sei es Supervectoring in bestmöglicher Qualität, erfüllt z.B. keine der Anforderungen.
Ja, es gibt noch die Möglichkeit "Kabelnetz < DOCSIS3.1, aber kein FTTC oder FTTB mit zumindest 100 Mbit/s". Laut Breitbandatlas gibt es 1,2% der Haushalte, die Internet über HFC bekommen können, aber keinen Gigabitanschluss über HFC. Der Anteil dieser 1,2% der zusätzlich auch keine 100 Mbit/s über FTTC oder FTTB bekommen kann wäre also auch noch förderfähig.
Und Haushalte die FTTB bekommen können, aber darüber nur weniger als 300/150, und ansonsten auch keine Kabelversorgung und kein FTTC mit 100 Mbit/s käme auch noch dazu.
Aber das dürfte beides eher exotische Fälle sein, die die Zahl der förderfähigen Adressen nicht wesentlich verändert. Und abgesehen davon: diese Sonderfälle bedeuten, dass sogar bei vorhandener Kabel- oder FTTB-Versorgung eine Förderfähigkeit im Prinzip gegeben sein kann. Das macht die Regelung eher noch "laxer".