Yep, die Kernaussage ist diese: ...wird nicht mehr im vornherein reguliert werden...
Das ist speziell für die Vorleistungspreise richtig. Aber Regulierung besteht ja nicht nur aus Preisvorgaben. Andere regulatorische Vorgaben gibt es eben (bzw. wird es geben) bezüglich Leerrohrzugang und Gleichbehandlung. Letzteres bei den technischen Rahmenbedingungen, aber auch bei den Vorleistungspreisen. Darauf läuft ja der "Vorbehalt der Überprüfung der Vorleistungspreise auf Auffälligkeiten" hinaus. Auch wenn die genauen Preise nicht Teil der Regulierung sind.
Sofern Lerrohre bei einem geförderten Ausbau verlegt wurden, finde ich es in Ordnung und im Sinne der Ressourcenschonung, das diese Mitbewerbern zur Verfügung gestellt werden müssen
Bei einem geförderten Ausbau gilt das sowieso schon, und zwar egal welcher Anbieter ausbaut. Für die Telekom soll das eben zusätzlich generell gelten.