Beiträge von Sworzi

    der DGN gute Pleite zu wünschen.

    Bei solchen Aussagen, kommt schon auf die Idee, das gemeckert wird und nicht Sachlich berichtet wird.

    Du hast doch nach Vorgehensweisen gefragt und die hast du auch erhalten. Willst du jetzt eine Lösung haben oder Providerbashing betreiben. Mit Providerbashing wirst du hier nicht weit kommen. Ich bin auch kein Freund von DG und der Kundendienst ist auch nicht der Beste. Vielleicht einfach ein Ticket eröffnen bei DG. Vielleicht sollte ich hier aber auch einfach aufhören Tipps zu geben. ;)

    Na ja, anrufen ist da jetzt nicht der Weisheit letzten Schluss, wenn auf der anderen Seite nichts passiert. Verstehe auch nicht warum du dich so beschwerst, wenn es deine Schwiegermutter betrifft und du da nichts unternimmst. Einfach mal wie in Post #11 eine Email dahin und ein Termin setzen. Wenn nichts passiert ist der Weg ja vorgezeichnet wie man reagieren sollte. Manchmal muss man auch Druck ausüben, sonst meinen die andren das es da keine Notwendigkeit gibt schnell zu handeln.

    Wenn überhaupt nichts passiert binde doch deine Schwiegermutter per Mobile Daten an inklusive Daten Router und sende dem Handwerker die Rechnung. Er oder seine Versicherung müssen ja für den ganzen Schaden ja aufkommen.

    Noch eins, du meinst das bei Vodafone es schneller gehen würde. Da kann ich dir versichern, dass du auch nur durch gereichst wirst. Kann dir da einige Beispiele nennen.

    Wir sind ja hier keine Gerichte und eine endgültige Klärung, wenn sich die Parteien nicht einig werden, kann nur ein Gericht endgültig entscheiden.

    Wenn ein Handwerker die Zuleitung zum Haus auf dem öffentlichen oder privaten Grundstück beschädigt, dann ist der beauftragte Handwerker verursachter des Schadens und es ist keine vom Endnutzer verursachte Störung im Sinne des § 58 Abs. 3 TKG.

    Der Anbieter muss die Störung spätestens innerhalb von 2 Kalendertagen nach der Meldung beheben. Etwaige Regressansprüche können gegenüber dem Verursacher geltend gemacht machen werden. Was kann man als Geschädigter tun wenn nichts passiert:

    ~ Frist setzen mit Verweis auf § 58 Abs. 3 TKG.
    ~ Klarstellen, dass du nicht Verursacher im Sinne des Gesetzes bist.

    Bei weiteren Verzögerungen: Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen.

    Wenn der Schaden im Gebäude ist , dann sieht die Sache anders aus.

    Allgemeine Entstörungsfristen im TKG

    Seit dem TKG 2021 (gültig seit 1. Dezember 2021) gilt:
    § 58 Abs. 3 TKG – Störungsbeseitigung

    „Der Anbieter eines öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes hat [...] Störungen unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Kalendertagen nach Zugang der Störungsmeldung zu beseitigen.“

    ABER: Das gilt nur, wenn die Störung nicht durch den Endnutzer verursacht wurde.

    Selbst verschuldeter Schaden (z. B. durchtrenntes Kabel)

    In einem solchen Fall liegt keine Verpflichtung des Anbieters zur kostenfreien und fristgebundenen Entstörung vor. Der Anbieter kann:

    - Kosten für Reparatur in Rechnung stellen, ggf. nach Aufwand.
    - Den Zeitpunkt der Entstörung selbst festlegen, je nach Kapazität und Priorisierung.

    Das bedeutet: Es gibt keine gesetzliche Frist, innerhalb derer der Anbieter tätig werden muss – es sei denn, es gibt eine entsprechende vertragliche Regelung (z. B. im Rahmen eines Service-Level-Agreements) oder du hast eine Sondervereinbarung (z. B. mit Premiumsupport)

    Du kannst von Heise aus auch die Netzwerktools benutzen. Du kannst dich selber auf deine IPv6 Adresse pingen, dann hast du auch ein Ping Wert der von Extern kommt. Nachfolgend die Werte von meinem Glasfaseranschluss, bei einem vergleichbaren Anschluss.

    Surfen oder der Ping wird durch mehr Mbit/s auf der Leitung auch nicht schneller. Wenn du große Datenmengen bewegst und du nicht waren kannst, dann würden mehr Mbit/s Sinn machen. In der Regel wirst du an deiner Internetgeschwindigkeit nichts merken. Was du merkst ist das 10 € im Monat, 120 € im Jahr aus dem Fenster wirfst.

    https://www.heise.de/netze/tools/ping/ sieht dann so aus:

    min [ms]avg [ms]max [ms]mdev [ms]
    5,9247,0797,9890,740

    Ping von der CMD.
    C:\>ping http://www.heise.de

    Ping wird ausgeführt für http://www.heise.de [2a02:2e0:3fe:1001:7777:772e:2:85] mit 32 Bytes Daten:
    Antwort von 2a02:2e0:3fe:1001:7777:772e:2:85: Zeit=7ms
    Antwort von 2a02:2e0:3fe:1001:7777:772e:2:85: Zeit=7ms
    Antwort von 2a02:2e0:3fe:1001:7777:772e:2:85: Zeit=6ms
    Antwort von 2a02:2e0:3fe:1001:7777:772e:2:85: Zeit=9ms

    Ping-Statistik für 2a02:2e0:3fe:1001:7777:772e:2:85:
    Pakete: Gesendet = 4, Empfangen = 4, Verloren = 0
    (0% Verlust),
    Ca. Zeitangaben in Millisek.:
    Minimum = 6ms, Maximum = 9ms, Mittelwert = 7ms

    Hat denn DGN die Glasfaser beschädigt oder eine andere Firma bei arbeiten die nicht mit der Glasfaser zu tun haben. Wenn DGN weder Auftraggeber noch die Arbeiten durchgeführt hat, dann ist erst mal die Fa. der Ansprechpartner der Haftet und dafür sorgen muss, dass die Zuleitung wieder in ein Ordnungsgemäßen zustand gebracht wird.

    Egal wer es Schlud war, drücke ich dir de Daumen, dass es schnell erledigt wird.

    Auch wenn Nutzer gezielt Unterstützung zur Fritz!Box suchen, ist es wichtig zu verstehen, dass die Arbeitsweise bei IPv6 sich grundsätzlich von der bei IPv4 unterscheidet.

    Während bei IPv4 eine klassische Portweiterleitung erfolgt, setzt die Fritz!Box bei IPv6 auf eine sogenannte Portfreigabe. Das bedeutet: Der konfigurierte Port wird direkt für die öffentliche IPv6-Adresse des betreffenden Geräts (z. B. eines Servers) freigegeben – nicht wie bei IPv4 für die eigene öffentliche Adresse der Fritz!Box.

    In der Regel haben die Geräte hinter der Fritz!Box link-lokalen Adresse und einer global eindeutigen Adresse. Entscheidend ist, dass die Freigabe sich auf eine IPv6-Adresse mit konstanter Interface-ID bezieht. Einige Betriebssysteme müssen dafür erst so konfiguriert werden, dass sie eine solche Adresse dauerhaft verwenden.

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    NAT ist in den Gehirnen eingebrannt. Es wird noch was dauern bis bei jedem angekommen ist, das Port freigaben auf einer Fritz!Box für IPv4 Netzen was anderes sind als Port freigaben für IPv6 Geräte.
    </ stop offtopic

    Ich habe jetzt Rückmeldung von der Deutschen Glasfaser.
    Sie bieten an meinem Anschluss keine von außen erreichbare IP-Adresse an. Weder IPv4 noch IPv6. Ich kann über Ihren Kooperationspartner eine feste IP für 12€ im Monat kaufen. Da werden dann aber die Daten auf 100Mbit/s gedrosselt (das hatte ich auch bei DSL) und auf 1TB pro 30 Tage begrenzt.

    Da bin ich bei frank_m in der DG Leistungsbeschreibung wird in Punkt 5.2 angegeben, das DG einen Internet-Anschluss mit IPv6 Adresse einrichtet und sich das Recht vor behalt innerhalb von 24 Stunden das einmal zu trennen.

    Das willst du doch haben und das ist eine zugesicherte Eigenschaft.

    An deiner Stelle würde ich bei DG mitteilen, dass du keine Feste IP Adresse haben willst. Sondern die zugesicherte Leistung nach 5.2 ihrer Leistungsfähigkeit Beschreibung. Sprich eine IPv6 die sie gerne innerhalb von 24 Stunden trennen können.

    alex_k Du soll doch nicht umziehen. Und für ein paar Euro wird das auch keiner tun. Aber wie du schreibst: "muss Deutschland aus dem "Entwicklungsland-Status" rauswachsen". Meiner Meinung nach liegt hier das Problem. Ein Beispiel: trotz Subventionen finden sich nicht genug Interessenten, die einen "gesponserten" Glasfaser Anschluss haben wollen um einen wirtschaftlichen Ausbau durchführen zu können. Vielen haben mir als Antwort gegeben, da bezahle ich bei DSL ja weniger. Am Ende des Tages macht das Geld die Musik.

    Du sprichst von Einkommen ich spreche von Lebenshaltungskosten. Du kannst die 20 % Einkommen und 51 % Lebenhaltungskosten nicht durcheinander schmeißen und argumentieren.

    Deine Zahl besagt, dass die Schweizer 20 % mehr verdienen. Die 51% besagt, dass die Lebenshaltungskosten über 51% der Deutschen liegen.


    Weiterhin geht es nicht um Zahlen von anderen zu akzeptieren, da es weder deine Prozentzahlen noch meine Prozentzahlen sind. Aber Egal, selbst wenn du mit „deinen“ 20 % argumentierst sind die Preise in der Schweiz im Verhältnis günstiger.

    Aber lassen wir die Diskussion sein.

    Over & Out

    In Bern, der Provider Teleking hat die folgenden Preise:
    KingNet 20 Mbit/s CHF 28.–/Mt.
    KingNet 100 Mbit/s CHF 38.–/Mt.
    KingNet 200 Mbit/s CHF 43.–/Mt.
    KingNet 1000 Mbit/s CHF 48.–/Mt.

    Die 1000 MBits/s für CHF 48 sind doch annehmbar. Nicht zu vergessen, dass in der Schweiz die Einkommen und Preise bei weiten über dem der Deutschen liegen. Laut statischem Bundesamt: „Demnach war die Lebenshaltung im Juli 2021 in der Schweiz am teuersten. Das Preisniveau lag dort um mehr als die Hälfte (+51 %) höher als in Deutschland.“

    Für die Teleking 1000 MBits wären das ca. 35 €. Die 1000er von der Swisscom wären ca. 63 €. Wenn man das im Verhältnis stellt, das sieht das doch günstiger aus als in Deutschland. Ist das genug Recherche?

    Aber davon abgesehen gibt es ja Provider in Deutschland wie GlobalConnect und fiberone die für 40 € oder 30 € / Monat 1000 MBits anbieten.