Beiträge von Phino
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Und wenn die BNetzA den Druck erhöhen wollte, würde sie beim Gesetzgeber auch die Strafandrohung für den Verstoß gegen §73 Abs.1 Satz 1 des TKG durchsetzen.
Und natürlich die jetzigen Versöße schnell und konsequent verfolgen und mit Strafe belegen.Und einfach den § 73 Abs 2 TKG streichen.
(2) Die Bundesnetzagentur kann durch Allgemeinverfügung Ausnahmen von Absatz 1 zulassen. Sie berücksichtigt dabei weitestmöglich die nach Artikel 61 Absatz 7 der Richtlinie (EU) 2018/1972 vom GEREK erstellten Leitlinien und wahrt die Endgerätewahlfreiheit nach Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/2120. Die Bundesnetzagentur gibt den betroffenen Unternehmen, Fachkreisen und Verbraucherverbänden vor Erlass der Allgemeinverfügung Gelegenheit zur Stellungnahme. -
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Ohne diese Regelung hätten wir einen Router, der nur 2,4GHz-WLAN-Ausgang und a/b-Schnittstelle hat. Aufpreis für 5 GHz WLAN nur 9,99 €/mtl, Aufpreis für Kabel-Ethernet nur 9,99 €/mtl. Der ONT wäre ein Billiggerät mit hohem Stromverbrauch, wäre unhandlich, unzuverlässig und ggf. nur mit 1 GBit-Schnittstelle.
Das ist doch Mal völliger Quatsch.
Ein ONT ist kein Router. Punkt.
Der deutsche Gesetzgeber hat sich blöd angestellt.
Hätte er gesagt Schnittstellen für Privatkunden ist Ethernet Layer xyz wäre alles gut gewesen. Da hätte man dann auch einfach und direkt ein freiheitliches Endgerät anschließen können. Ob aus technologischer Sicht nun der Übergabepunkt Strom braucht oder nicht ist doch schei*** egal.
Entscheidend ist, dass der Endkunden einen freien ungefilterten Internetzugang in den in seinem Tarif eingekauften Leistung bekommt.
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Sagen wirs mal so, bei der Hausbegehung wurde mir gesagt, nur bis zum Übergabepunkt im Heizungsraum... Da habe ich in jede Wohnung selbst Glasfaser bis zum Übergabepunkt gelegt, eine Glasfaserdose in jede Wohnung gesetzt und dann den ont angeschlossen. Wenn die Deutsche Glasfaser das nicht machen möchte, pech gehabt, der ONT gehört direkt in die Wohnungen!
Endnutzer ist der Wohnungsmieter, der ja den Vertrag bei dem Netzbetreiber/ISP abschließt.
Somit muss der ONT in der Hoheit des Endkunden liegen. Es wäre echt interessant, wenn jeder Mieter anfängt sich selber an dem Übergabepunkt anschließt.§ 73 Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen
(1) Der Zugang zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen an festen Standorten ist an einer mit dem Endnutzer zu vereinbarenden, geeigneten Stelle zu installieren.
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Es gibt keine Routerfreiheit. Es gibt eine Endgerätefreiheit, und die bezieht den 1. Teil mit ein. DG hält sich nur nicht dran.
Boxt, die erste Runde:
Ja, es gibt eine Endgerätefreiheit.
Bei einem IP-basierten Netzwerk, wie das Internet, ist es der Router, der das erste Gerät ist, welches dem Nutzer die Datenhoheit ermöglicht, dabei ist es vollkommen egal wie die Übertragungstechnik des Netzwerkes ist. Die Übertragung vom Netzbetreiber kommt per Funk, Draht (Telefon/Koaxial) oder Glasfaser. Jede dieser Weg hat seine Technik. Man kauft die Zuverlässigkeit der Übertragung und Unverfälschtheit der Daten.
Ein ONT ist gar nicht in der Lage zum Senden oder Empfangen und Verarbeiten von Daten/Nachrichten für den Endkunden.§ 3 Nr. 62 TKG Definition
„Telekommunikationsendeinrichtung“ eine direkt oder indirekt an die Schnittstelle eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes angeschlossene Einrichtung zum Aussenden, Verarbeiten oder Empfangen von Nachrichten oder Daten; sowohl bei direkten als auch bei indirekten Anschlüssen kann die Verbindung über elektrisch leitenden Draht, über optische Faser oder elektromagnetisch hergestellt werden; bei einem indirekten Anschluss ist zwischen Telekommunikationsendeinrichtung und Schnittstelle des öffentlichen Telekommunikationsnetzes ein Gerät geschaltet;§ 73 Abs. 2 TKG Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen
Verweis: Endgerätewahlfreiheit nach Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/2120.
Text:
(1) Endnutzer haben das Recht, über ihren Internetzugangsdienst, unabhängig vom Standort des Endnutzers oder des Anbieters und unabhängig von Standort, Ursprung oder Bestimmungsort der Informationen, Inhalte, Anwendungen oder Dienste, Informationen und Inhalte abzurufen und zu verbreiten, Anwendungen und Dienste zu nutzen und bereitzustellen und Endgeräte ihrer Wahl zu nutzen.
Nirgends steht, welche Technik der Anbieter nutzen muss, um dem Endnutzer die Anwendungen oder Daten zur Verfügung zu stellen und was dDen ganzen Streit, ob nun der ONT der Netzabschluss ist oder nicht, wird interessanterweise nur in Deutschland so vehement geführt. Welchen Mehrwert hätte meine Mutter, wenn sie den ONT selber kaufen muss.
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Wenn ich sicher sein kann dass der Wechselassistent problemlos funktioniert, würde ich dann die 5690 Pro an den ONT anschließen.
Ich verstehe irgendwie nicht dein Problem, mach doch einfach.
Deswegen werden doch die Einstellung auf der alten Fritz!Box nicht gelöscht, die kannst du doch jederzeit wieder anhängen an den ONT.
No risk, no fan
Kaputt machen kann man nichts. -
Und wo steht eigentlich, das eine Ordnungsswidrigkeitenanzeige nur durch die BNetzA erfolgen darf?
Übrigens. Auch die BNetzA unterlegt dem Recht und muss Fristen einhalten.
Eine Anzeige kann jeder machen, die BNetzA ist für das TKG vergleichbar mit einer Staatsanwaltschaft im Strafbereich. Die BNetzA verhängt die Strafen/Bußgelder, sollte dies der anderen Parteien nicht gefallen, trifft man sich vor Verwaltungsgerichte, weil dies ein hoheitliches Handeln einer Behörde ist.
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Wo steht das und welchen Sinn macht das bei einem Glasfaser Router?
Die meisten Kunden werden einen solchen Router wahrscheinlich direkt am Glasfaseranschluss betreiben und nicht an einem ONT der Netzbetreibers.Weil sie die erste Fritz!Box ist, mit WiFi 7 im 6 GHz-Band und weil sie ZigBee unterstützt. Wer es braucht, kauft sie halt, ansonsten macht eher eine 4060 Sinn.
Ich würde ein Modell bevorzugen, welches gar kein Modem intern hat. Also eins aus der 40xx Serie, vielleicht gibt es da ja bald ein 4090.
Ich selber nutze als Router gar keine AVM Produkt, sondern eine Unifi UDM SE, allerdings gehe ich auch dort mit Gf ins Gerät, zusätzlich noch 5G-Mobilfunk.
Ein weiterer großer Vorteil mit dem ONT des Netzbetreibers ist, dass man dir nicht den Schwarzen Peter zuschustern kann, wenn etwas mit der Leitung nicht stimmt. Dies spart einem sehr viel Stress, insbesondere in der Aufbauphase eines neuen Glasfasernetzes, da gibt es ca. in den ersten 6 Monaten viele Problemchen, dies ist normal.
Und spätestens mit XGS-PON kommen noch mal zusätzlich Kosten für das SFP-Nodul auf dich zu. Passiert nicht mit dem ONT des Provider.
Und vom Stromverbrauch her ist es zwischen gar keinen bis nur sehr geringer Unterschied.
So werden die SFP-Module im Schnitt bei einer Fritz!Box etwa 60 ° warm.
>Hier bei meiner Mutter. -
Mein Anbieter ist die EWE, wo man mir sagte, dass es ganz allein meine Entscheidung ist, welchen Router ich hinter dem Anschluss betreibe. Bei uns (AON-Anschlüsse) wurden die „aktiven“ ONTs (Glasfaser rein, Netzwerkkabel raus) gegen „passive“ ohne Strom (Glasfaser rein und wieder raus) zwangsgetauscht, sodass man entweder eine Fiber-Fritzbox betreiben kann oder per Medienkonverter auch jede andere FRITZ!Box. Mir wurde erklärt, dass dieser passive ONT eine Anschluss- ID hat und ab da ist es quasi meine Sache. Die 5690 Pro konnte ich jedenfalls ohne Probleme per Fritz-Assistent in Betrieb nehmen und sie läuft zur Zeit über den WAN-Port und ist mit dem Medienkonverter per CAT7-Kabel verbunden, da dieses Kabel bei mir schon recht aufwändig zum Aufstellungsort verlegt wurde und ich zur Zeit keine Notwendigkeit sehe, dieses durch Glasfaser zu ersetzen. Meine Endgeräte laufen alle über WLAN.
Das Ganze ist bei AON-Anschlüssen kein Thema, dort musst du nicht den Netzbetreiber einbinden und er dein Gerät freigeben. Wenn es nicht funktioniert, ist es einzig dein Problem, es hat keine weitere Auswirkung auf die restliche Infrastruktur.
Bei GPON hängen bis zu 64 Teilnehmer an einer Leitung und diese könnte gestört werden bei nicht konformen Geräten.
Allerdings erschließt es sich bis jetzt nicht, warum die 5690 im Gegensatz zur 5530 / 5590 nicht mit ihrem SFP-GPON-Modul funktionieren soll, insbesondere weil mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit alle großen Provider schon Vorserienmodelle zum Testen bekommen haben.Für mich bleibt der Eindruck, dass DG der unstrukturierste Haufen im Glasfaser-Geschäft ist.
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Was bleibt mir als Kunde aber übrig als diese Schikane zu akzeptieren und zu warten bis irgendwann die neue FRITZ!Box5690 Pro von der DG unterstützt wird?
Anspruch auf einen kostenlosen Router von der DG in der Übergangszeit hat man wahrscheinlich nicht.
Mich würde mal interessieren ob die 5690 Pro bei anderen Netzbetreibern schon unterstützt wird, oder es da ähnliche Probleme gibt.
Vor dem Kauf hatte ich nirgendwo einen Hinweis darauf gefunden das die neue FRITZ!Box im Netz der DG noch gar nicht funktioniert und es gibt ja auch schon lange Dokumentationen von AVM und der DG wie man die FRITZ!Box aktiviert.
Zur freien Router Wahl schreibt AVM:
„Laut den Bestimmungen des Telekommunikations-Endgerätegesetzes gilt die sogenannte Routerfreiheit.
Für Sie heißt das, dass Sie Endgeräte Ihrer Wahl an jedem Anschluss einsetzen können.“https://avm.de/service/freie-…uss-einrichten/
Was nützt mir die Routerfreiheit wenn der Anbieter mit der Technik eines neuen Routers überfordert ist?
Du verwechselst da etwas.
Der 5690 besteht aus 2 Teilen in einem Gerät.Da ist der ONT in Form des SFP-Moduls. Dieser muss bei GPON aktiv freigeschaltet werden beim Netzbetreiber.
Und der 2. Teil, auf dem sich die Routerfreiheit bezieht, ist halt dieser in der Fritz!Box.
Es steht dir vollkommen frei, die 5690 hinter dem ONT des Netzbetreibers als Router zu betreiben, nur halt nicht als ONT/Router-Einheit. -
Werde bei TNG mal nachfragen ob ich den ONT selber an einen anderen Ort verlegen darf.
Schlechte Idee

Hatte den Monteur gesagt das er an einen anderen Ort soll. Antwort war das immer nach dem Wanddurchbruch der APL und ONT gesetzt wird.
APL ja, ONT nein. Da war wohl jemand faul. Was wurde denn bei der Hausbegehung besprochen?
Sollte es so sein das TNG das verlegen des ONT nicht gestattet hole ich mir die 5590. Dann klemme ich den ONT ab und gehe direkt auf den APL.
TNG wird nein sagen.

Dies wird die Lösung sein.
Allerdings günstig ist, Ethernet vom ONT zum bevorzugten Standort der FB legen.
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Dies dürfte wesentlich einfacher werden als du befürchtest.

Bei der 5590 liegt ein Glasfaserkabel bei. Dies passt meistens in die verbaute Gf-TA. Alternativen sind bei Amazon zu bestellen. Wenn du uns mitgeteilst, welcher Anbietern es ist, können wir genaueres sagen.
Die vorhandene Verkabelung von Ethernet funktioniert weiterhin. Bei der Kombnation GF und 5590 wird an allen Endgerät die volle Internetgeschwindigkeit anliegen. Bei Cat 5e ist bis 1 Gbit kein Problem.
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Das ist eben der Unterschied: Bei PPPoE-Providern reicht die Serial aus um die Provisionierung innerhalb einer GPON-Topologie zu ermöglichen. Die Authentifizierung geschieht dann via PPPoE.
Anbieter, die DHCP/IPoE verwenden, benutzen für Provisionierung und Authentifizieung in einer GPON-Topologie deutlich mehr Informationen, die via OMCI abgefragt werden. So z.B. die Equipment-ID, Software-Version, Firmware, Vendor, MAC-Adressen, Serial, ...
Ja, dies nutzen sie möglicherweise, das erscheint mir sinnfrei/ nicht notwendig, höchstens im Fehlerfall zur Analyse. Ansonsten bin ich da, wenn auch widerwillig, mal auf der Seite der Datenschützer.
Wenn ich in einem PON-Netz das Endgerät mittels ID identifiziert haben und daraufhin die Schlüssel ausgetauscht sind, benötigt man aus administrativer Sicht keinerlei weitere Authentifizierungsmöglichkeiten. Das ist ja mit der Lokalisierung und dem Kunden verknüpft. Da reicht einfach DHCP.Alles andere ist doch nur irgendwelchen alten Firmenstrukturen oder Firmenpolitik geschuldet.
Ich kann es noch verstehen, wenn sie eine Negativliste von Geräten führen, die in der Vergangenheit Probleme verursacht haben. -
Das scheinbare Rätsel ist schnell gelöst. Provider mit dem "alten" PPPoE haben andere, GPON-unabhängige, Mechanismen.
Aber PPPoE setzt doch viel später ein, da hat sich das Modem/ONT schon längst verbunden und alles Notwendige für GPON veranlasst. PPPoE ist ja dann nur noch ab Internetprotokoll unterwegs. Natürlich würde ich mir auch eher DHCP wünschen.
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Ggf. gibt es ein Leerrohr für CuDA (Telefon)
Wenn er wirklich nur ein 2-adriges Kabel zur TAE-Dose hat, nicht zu erwarten.
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Sorry, dein Hinweis war da dann zu tief versteckt, bei der Überschrift erschloss es sich nicht, dass es um die Telekom geht. Und Wirtschaftszeitschriften lese ich nicht.