Beiträge von Phino

    Tja. Das hängt eben immer von den Umständen ab.
    DECT: nicht genutzt
    WLAN: nicht genutzt
    mehrere LAN: 1 in Nutzung

    Also, wofür mehr ausgeben, wenn die Box sowieso im 19" Schrank steckt und Funk daraus nicht wirklich funktioniert?

    Ich warte daher immer noch auf eine modulare FritzBox, die eine leistungsfähige Core CPU hat, erweiterbares RAM mit großzügigem Festspeicher für Firmware und mit Modulen ausgestatet werden kann. Z.B. VoIP-TK Anlage, HW-VPN Unterstützung, LAN-Switch mit QoS und VLAN etc.
    Für SoHo und kleine Unternehmen im 19" Formfaktor.

    Da Frage ich mich aber warum du überhaupt eine FB nutzt. Da gibt es doch viele andere Lösung die ihren Schwerpunkt aufs Internet und der externen AP Anbindung legen und performanter sind.

    Warum kommt es dann bei allen anderen Anbietern auch zu Problemen?

    Also im Test bei Heise steht, dass es mit ihrem Telekom-Anschluss läuft.
    "Randnotiz: Über den Glasfaseranschluss erreicht die Box leicht kürzere Latenzen als via DSL – 2,55 Millisekunden gegenüber 5,32 per IPv4-Protokoll und 2,68 Millisekunden gegenüber 5,55 via IPv6 zum ersten Hop beim Provider. Beide Anschlüsse gehören zum Deutsche-Telekom-Netz"

    Stimmt natürlich. Aber oben wurden Vorwürfe erhoben, die DG hätte die Prozesse nicht im Griff, weil sie es nicht schaffen, frische Geräte vom Hersteller mit dem größten Marktanteil in Deutschland per GPON in ihr Netz zu lassen. Bei näherer Betrachtung kann man das so uneingeschränkt nicht stehen lassen.

    Also bei näherer Betrachtung würde ich meine Aussage sogar noch verstärken.
    Entweder ist DG so ein kleiner Laden, dass AVM gar nicht in den Sinn kommt ihnen Vorserienmodel zu schicken oder sie habe solch eine langweilige Test-/Entwicklungsabteilung, dass es eher an einer Katastrophe denken lässt. Und das ganze, wo sie ja selber Fritz!Boxen anbieten.

    Gerade bei AVM haben doch die Provider extrem viel Zeit zwischen erster Ankündigung und der tatsächlichen Verfügbarkeit. Außerdem habe ich schon selber erlebt, wie gut die Entwicklungsabteilung bei AVM auf Probleme reagiert.

    Also TNG kenne ich nicht.
    Bei der Telekom hatte ich noch nie Probleme an 2 GF-(einmal EFH, einmal MFH) und einem DSL-Anschluss, sowie 5x Mobilverträge. Im Gegenteil, gerade die Mobilfunk-Hotline ist die Kompetenteste, die ich über die letzten 20 Jahre erlebt habe, da zahle ich gerne etwas mehr. Und die Priorisierung/Neuanschluss von GF-Anschlüssen ist doch bei der Telekom sehr gut gelöst, dass da die neue 5690 zickt, habe ich noch nicht gelesen.UNd mein eigener Provider DNS:NET verhält sich hinsichtlich eigenen ONT-Geräten (LuLeey an UDM SE) sehr kooperativ.

    Wie schon mehrfach und nicht nur von mir geschrieben: Die Vermutung liegt nahe, dass auf Providerseite nun nachgearbeitet werden muss, da die GPON Managementsysteme "überbestimmt" arbeiten (Es werden mehr Informationen von den Endgeräten verlangt/abgefragt, als zum Betrieb nötig sind).

    Egal wie man jetzt zu dieser Situation steht, sehe ich es als extrem peinlich bei der Firma Deutsche Glasfaser, dass sie nicht in der Lage sind, beim Verkaufsstart eines der wenigen Glasfasermodeme/-router von dem am deutschen Markt am stärksten verbreiteten Hersteller zu ermöglichen. Das passt zu den anderen Problembeschreibungen dieser Firma.

    Was wäre denn ein vollwertiger Anschluss und wer bietet diesen an ?

    Viele ;), allerdings werden die nicht auf deiner aktuellen Glasfaser verfügbar sein. Und es wird teuer. Wir haben auf der Arbeit unteranderem von Versatel 10 GB GF mit Verfügbarkeit von 99,999% für 2800€ im Monat. Da hängen wir quasi direkt am Internet Peering Berlin. Und haben 3x /28 Netze (48 IP-ADRESSEn).

    Siehst du darin echt eine Frage?

    Das ist kein vollwertiger Anschluss. Reicht für die meisten Anwendungsfälle aus. Ist aber nicht vollwertig.

    Ich glaube für den Endkunden sieht das TKG es als erfüllt an, wenn man filterfrei sich im Internet bewegen kann um die Dienstleistungen diese zu nutzen.

    Was da nicht abgedeckte wird, ist der rückwirkungsfreie Zugriff auf dein Netz oder Dienstleistung, die du anbietest.

    Dafür benötigst du Businesszugang mit fixen IP-ADRESSE und passende AGBs.

    Gf-TA und ONT benötigen nur einen LWL untereinander. Ob der Gf-TA von Hersteller A, der LWL von Hersteller B und das Endgerät (ONT bzw. Router) von Hersteller C ist, spielt keine Rolle. Um mal wieder einen Vergleich mit dem Auto aus der Schublade zu holen: Welcher Felgen- und Reifenhersteller verwendet wird, ist grundsätzlich einerlei. Die physischen Eigenschaften müssen

    Ups, dein Auto Vergleich geht da nach hinten los. Es reichen nicht die passenden Spezifikationen, es müssen, besonders bei den Felgen, es eine ABE für dieses Fz geben oder eine Einzelbetriebserlaubnis vom TÜV.

    Womit wir bei dem leidigen Thema sind, Deutsche Glasfaser und noch kein Betrieb der 5690 als ONT-Ersatz.

    Und wenn die BNetzA den Druck erhöhen wollte, würde sie beim Gesetzgeber auch die Strafandrohung für den Verstoß gegen §73 Abs.1 Satz 1 des TKG durchsetzen.
    Und natürlich die jetzigen Versöße schnell und konsequent verfolgen und mit Strafe belegen.

    Und einfach den § 73 Abs 2 TKG streichen.
    (2) Die Bundesnetzagentur kann durch Allgemeinverfügung Ausnahmen von Absatz 1 zulassen. Sie berücksichtigt dabei weitestmöglich die nach Artikel 61 Absatz 7 der Richtlinie (EU) 2018/1972 vom GEREK erstellten Leitlinien und wahrt die Endgerätewahlfreiheit nach Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/2120. Die Bundesnetzagentur gibt den betroffenen Unternehmen, Fachkreisen und Verbraucherverbänden vor Erlass der Allgemeinverfügung Gelegenheit zur Stellungnahme.

    Ohne diese Regelung hätten wir einen Router, der nur 2,4GHz-WLAN-Ausgang und a/b-Schnittstelle hat. Aufpreis für 5 GHz WLAN nur 9,99 €/mtl, Aufpreis für Kabel-Ethernet nur 9,99 €/mtl. Der ONT wäre ein Billiggerät mit hohem Stromverbrauch, wäre unhandlich, unzuverlässig und ggf. nur mit 1 GBit-Schnittstelle.

    Das ist doch Mal völliger Quatsch.

    Ein ONT ist kein Router. Punkt.

    Der deutsche Gesetzgeber hat sich blöd angestellt.

    Hätte er gesagt Schnittstellen für Privatkunden ist Ethernet Layer xyz wäre alles gut gewesen. Da hätte man dann auch einfach und direkt ein freiheitliches Endgerät anschließen können. Ob aus technologischer Sicht nun der Übergabepunkt Strom braucht oder nicht ist doch schei*** egal.

    Entscheidend ist, dass der Endkunden einen freien ungefilterten Internetzugang in den in seinem Tarif eingekauften Leistung bekommt.

    Sagen wirs mal so, bei der Hausbegehung wurde mir gesagt, nur bis zum Übergabepunkt im Heizungsraum... Da habe ich in jede Wohnung selbst Glasfaser bis zum Übergabepunkt gelegt, eine Glasfaserdose in jede Wohnung gesetzt und dann den ont angeschlossen. Wenn die Deutsche Glasfaser das nicht machen möchte, pech gehabt, der ONT gehört direkt in die Wohnungen!

    Endnutzer ist der Wohnungsmieter, der ja den Vertrag bei dem Netzbetreiber/ISP abschließt.
    Somit muss der ONT in der Hoheit des Endkunden liegen. Es wäre echt interessant, wenn jeder Mieter anfängt sich selber an dem Übergabepunkt anschließt.

    § 73 Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen

    (1) Der Zugang zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen an festen Standorten ist an einer mit dem Endnutzer zu vereinbarenden, geeigneten Stelle zu installieren.

    Es gibt keine Routerfreiheit. Es gibt eine Endgerätefreiheit, und die bezieht den 1. Teil mit ein. DG hält sich nur nicht dran.

    Boxt, die erste Runde:
    Ja, es gibt eine Endgerätefreiheit. ;)
    Bei einem IP-basierten Netzwerk, wie das Internet, ist es der Router, der das erste Gerät ist, welches dem Nutzer die Datenhoheit ermöglicht, dabei ist es vollkommen egal wie die Übertragungstechnik des Netzwerkes ist. Die Übertragung vom Netzbetreiber kommt per Funk, Draht (Telefon/Koaxial) oder Glasfaser. Jede dieser Weg hat seine Technik. Man kauft die Zuverlässigkeit der Übertragung und Unverfälschtheit der Daten.
    Ein ONT ist gar nicht in der Lage zum Senden oder Empfangen und Verarbeiten von Daten/Nachrichten für den Endkunden.

    § 3 Nr. 62 TKG Definition
    Telekommunikationsendeinrichtung“ eine direkt oder indirekt an die Schnittstelle eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes angeschlossene Einrichtung zum Aussenden, Verarbeiten oder Empfangen von Nachrichten oder Daten; sowohl bei direkten als auch bei indirekten Anschlüssen kann die Verbindung über elektrisch leitenden Draht, über optische Faser oder elektromagnetisch hergestellt werden; bei einem indirekten Anschluss ist zwischen Telekommunikationsendeinrichtung und Schnittstelle des öffentlichen Telekommunikationsnetzes ein Gerät geschaltet;

    § 73 Abs. 2 TKG Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen
    Verweis: Endgerätewahlfreiheit nach Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/2120.
    Text:
    (1) Endnutzer haben das Recht, über ihren Internetzugangsdienst, unabhängig vom Standort des Endnutzers oder des Anbieters und unabhängig von Standort, Ursprung oder Bestimmungsort der Informationen, Inhalte, Anwendungen oder Dienste, Informationen und Inhalte abzurufen und zu verbreiten, Anwendungen und Dienste zu nutzen und bereitzustellen und Endgeräte ihrer Wahl zu nutzen.

    Nirgends steht, welche Technik der Anbieter nutzen muss, um dem Endnutzer die Anwendungen oder Daten zur Verfügung zu stellen und was d

    Den ganzen Streit, ob nun der ONT der Netzabschluss ist oder nicht, wird interessanterweise nur in Deutschland so vehement geführt. Welchen Mehrwert hätte meine Mutter, wenn sie den ONT selber kaufen muss.

    frank_m

    Wenn ich sicher sein kann dass der Wechselassistent problemlos funktioniert, würde ich dann die 5690 Pro an den ONT anschließen.

    Ich verstehe irgendwie nicht dein Problem, mach doch einfach.

    Deswegen werden doch die Einstellung auf der alten Fritz!Box nicht gelöscht, die kannst du doch jederzeit wieder anhängen an den ONT.

    No risk, no fan ;) Kaputt machen kann man nichts.

    Und wo steht eigentlich, das eine Ordnungsswidrigkeitenanzeige nur durch die BNetzA erfolgen darf?

    Übrigens. Auch die BNetzA unterlegt dem Recht und muss Fristen einhalten.

    Eine Anzeige kann jeder machen, die BNetzA ist für das TKG vergleichbar mit einer Staatsanwaltschaft im Strafbereich. Die BNetzA verhängt die Strafen/Bußgelder, sollte dies der anderen Parteien nicht gefallen, trifft man sich vor Verwaltungsgerichte, weil dies ein hoheitliches Handeln einer Behörde ist.

    Wo steht das und welchen Sinn macht das bei einem Glasfaser Router?
    Die meisten Kunden werden einen solchen Router wahrscheinlich direkt am Glasfaseranschluss betreiben und nicht an einem ONT der Netzbetreibers.

    Weil sie die erste Fritz!Box ist, mit WiFi 7 im 6 GHz-Band und weil sie ZigBee unterstützt. Wer es braucht, kauft sie halt, ansonsten macht eher eine 4060 Sinn.

    Ich würde ein Modell bevorzugen, welches gar kein Modem intern hat. Also eins aus der 40xx Serie, vielleicht gibt es da ja bald ein 4090.

    Ich selber nutze als Router gar keine AVM Produkt, sondern eine Unifi UDM SE, allerdings gehe ich auch dort mit Gf ins Gerät, zusätzlich noch 5G-Mobilfunk.

    Ein weiterer großer Vorteil mit dem ONT des Netzbetreibers ist, dass man dir nicht den Schwarzen Peter zuschustern kann, wenn etwas mit der Leitung nicht stimmt. Dies spart einem sehr viel Stress, insbesondere in der Aufbauphase eines neuen Glasfasernetzes, da gibt es ca. in den ersten 6 Monaten viele Problemchen, dies ist normal.
    Und spätestens mit XGS-PON kommen noch mal zusätzlich Kosten für das SFP-Nodul auf dich zu. Passiert nicht mit dem ONT des Provider.
    Und vom Stromverbrauch her ist es zwischen gar keinen bis nur sehr geringer Unterschied.
    So werden die SFP-Module im Schnitt bei einer Fritz!Box etwa 60 ° warm.
    >Hier bei meiner Mutter.