GPOPN? Alles kein Problem, so lange die Netzbetreiber/Provider sich an das TKG halten. Und zwar strickt!
D.h. Passiver Abschluß als Standardlösung und alle, und zwar wirklich alle, Informationen bereitzustellen, die der Kunde zum Betrieb seines eigenen Gerätes an der passiven Schnittstelle benötigt.
Und das betrifft eben auch die Info, welche Angaben zur Registrierung beim Provider in welcher Form (Sedezimal, ASCII, mit Länge etc.) zu nennen oder einzustellen sind. Also Modem ID, VLAN ID SIP Daten etc.
Alles, was zum korrekten und fehlerfreien Betrieb notwendig ist (§73 Abs.3, Satz 3). Und zwar unaufgefordert und in jedem Fall!
Und leider fehlt im TKG die Strafandrohung wegen Verstoß gegen §73 Abs. 1, Satz 2 die auch 100.000 EUR je Fall betragen sollte.
Dafür gibt es Schnittstellenbeschreibungen, die allerdings nur für Hersteller von Kommunikationsendgeräten relevant sind. Im Regelfall fragst du also den Hersteller deines gewünschten ONTs, ob er an einem Anschluss von Provider XY kompatibel ist. Im Normalfall werden das die Glasfaserrouter von AVM sein. Es kam ja in der Vergangenheit durchaus vor, das Endgeräte von Providern aufgrund fehlerhafter Parameter bei der Übermittlung (s. Ablehnung der Provisionierung des TC4400 im DOCSIS-Netz der Vodafone mit spezifischen Softwareständen aufgrund eines fehlerhaft übermittelten ASCII-Zeichens) nicht freigeschaltet wurden.
Alle anderen Daten (SIP, evtl. PPPoE Zugangsdaten, VLANs etc.) werden doch idr an den Endkunden herausgegeben ?