Ende des Monats bei 1&1 privat LWL

  • Wer zur Miete wohnt kann demnächst (02 Aug. 2021) einen privaten Glasfaseranschluss von 1&1 erhalten wer die zuständige HomeId kennt. Das gilt nur für bereits verlegte LWL.

    Noch vor ende August 2021 wird es bei 1&1 die Möglichkeit geben als Mieter auch ohne HomeId über die Objekteigentümerdaten den Ausbau pro-aktiv anzustoßen (sofern der Objekteigentümer der Baumaßnahme durch die Telekom dann auch zustimmt).

    Ob tatsächlich der/die Objekteigentümer / Eigentumsgesellschaft / SEV, Genossenschaft o.Ä. angegeben werden muss oder ob die Hausverwaltung reicht, wird derzeit konzipiert. Hier spielen verschiedene Faktoren eine Rolle wie der Datenschutz von Personenbezogenen Daten des Objekteigentümers usw.

  • Bei WEGs, die einen Verwalter beauftragt haben, ist der Verwalter für den Abschluss der Grundstückseigentümererklärung / des Nutzungsvertrages zuständig! Freilich kann der Verwalter einen Eigentümer nicht zu einem Glasfaseranschluss in seiner Wohnung zwingen, der Eigentümer muss einen entsprechenden Vertrag mit dem Dienstebetreiber ("Telefonvertrag") abschließen.

    Leider sind Mieter bei diesen Vorgängen außen vor! Üblicherweise stellt sich der Eigentümer den Wünschen des Mieters nicht entgegen, es wird schließlich der Wert der Wohnung gesteigert. Vorab sollte jedoch besprochen werden, wer die Kosten des Ausbaus im Gemeinschafts- und Sondereigentum trägt.