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alternativer DNS-Server bei DNS:net

  • Taxpayer
  • 9. April 2023 um 14:54
  • Phino
    Erleuchteter
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    • 16. April 2023 um 20:44
    • #21
    Zitat von mike

    Also der BNetzA ist das egal.

    Sie ist sogar gegen sperren per DNS,

    solange sie nicht durch Gesetze/Gerichte entstehen oder Aufkommen. Ein ISP ist aber nicht direkt dazu Verpflichtet diese Sachen umzusetzen, wenn er selbst keine Infrastruktur dafür betreibt.

    Also, das kann ich so nicht herauslesen aus deinem Link.
    Die BNetzA ist für die Umsetzung der TKÜV und insbesondere der TR TKÜV zuständig. Ohne den dort geforderten Vorgaben darf ein ISP gar nicht an den deutschen Markt. Die meisten Vorgaben sind ab 10.000 Kunden.

  • alfalfa
    Gast
    • 16. April 2023 um 22:01
    • #22

    Was hat denn die TKÜV mit DNS-Servern zu tun?

  • Phino
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    • 16. April 2023 um 22:54
    • #23
    Zitat von alfalfa

    Was hat denn die TKÜV mit DNS-Servern zu tun?

    Die BNetzA ist für die Überwachung zur Umsetzung von TKÜ-Maßnahmen zuständig. Die genauen Vorgaben ergeben sich aus den RT zur TKÜV. Somit kennt die BNetzA, welcher ISP welche Infrastruktur nutzt und wohin die entsprechenden Sperrverfügungen zu richten sind. Da müssen sogar Störungen, Netzausfälle etc. haargenau gemeldet werden.

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  • alfalfa
    Gast
    • 16. April 2023 um 22:59
    • #24

    Und was hat das mit DNS-Servern zu tun (die der ISP ja gar nicht betreibt)?

  • Phino
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    • 16. April 2023 um 23:38
    • #25
    Zitat von alfalfa

    Und was hat das mit DNS-Servern zu tun (die der ISP ja gar nicht betreibt)?

    Die ISP betreiben entweder DNS selber oder dieser reicht sie durch. Siehe neuerdings DNS:NET. Diese Übermittlung per PPPoE oder ähnlichem ist Teil seiner Infrastruktur zum Kunden und muss er offenlegen bei mehr als 10.000 Kunden.

    Unabhängig davon, dass die Sache mit DNS-Server ja mehr so ein Witz ist, aber die Politik hat was getan. ;)

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