Also der BNetzA ist das egal.
Sie ist sogar gegen sperren per DNS,
solange sie nicht durch Gesetze/Gerichte entstehen oder Aufkommen. Ein ISP ist aber nicht direkt dazu Verpflichtet diese Sachen umzusetzen, wenn er selbst keine Infrastruktur dafür betreibt.
Also, das kann ich so nicht herauslesen aus deinem Link.
Die BNetzA ist für die Umsetzung der TKÜV und insbesondere der TR TKÜV zuständig. Ohne den dort geforderten Vorgaben darf ein ISP gar nicht an den deutschen Markt. Die meisten Vorgaben sind ab 10.000 Kunden.