Wenn, dann bitte den ganzen Gesetzestext posten. Es gibt dort sehr viele weitere Regelungen, z.B. Nichtbeteiligungsklauseln
?
Der Link ist angegeben, kann man alles nachlesen.
Das ist übrigens kein Gesetzestext, sondern die EU-Verfassung.
Die Nichtbeteiligungsklauseln betreffen Themengebiete, die *vorab* schon beim EU-Beitritt der Länder vereinbart wurden, dass das beitretende Land für das Thema die Verordnungen nicht übernimmt. Für den Telekommunikationssektor gibt es für die Bundesrepublik Deutschland keine solche *vorab* getroffene Vereinbarung.
EU-Verordnungen funktionieren nicht nach dem Prinzip "Das gefällt uns nicht, das machen wir dann nicht".
Verordnungen richten sich an abstrakte Personengruppen und nicht an bestimmbare Adressaten und sind in all ihren Teilen verbindlich.
Deinen Kommentar von oben "dann bitte den ganzen Gesetzestext posten" gebe ich zurück:
Der zweite Satz lautet: Hingegen kann ein Beschluss an einen oder mehrere Adressaten gerichtet sein und ist dann nur für diese(n) verbindlich.
Und damit wird die Bedeutung des Satzes klar.
Das Wort "verbindlich" sagt aber alles.
Kleine Preisfrage: Warum haben nicht alle EU-Mitgliedstaten den EURO? Es sind 7 von 27 Staaten.
Dazu braucht man sich nur die EU-Verordnungen dazu durchzulesen. Darin sind Kriterien für die Teilnahme festgelegt, und somit gilt das nur für die davon erfassten Länder.
In der EU-Verordnung zur Telekommunikation sind aber keine solchen Kriterien oder Einschränkungen genannt, damit gilt sie für alle und sofort.
Ich weiß nicht, warum man darüber überhaupt diskutieren muss. Das ist alles eindeutig.