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  • Wenn, dann bitte den ganzen Gesetzestext posten. Es gibt dort sehr viele weitere Regelungen, z.B. Nichtbeteiligungsklauseln

    ?

    Der Link ist angegeben, kann man alles nachlesen.

    Das ist übrigens kein Gesetzestext, sondern die EU-Verfassung.

    Die Nichtbeteiligungsklauseln betreffen Themengebiete, die *vorab* schon beim EU-Beitritt der Länder vereinbart wurden, dass das beitretende Land für das Thema die Verordnungen nicht übernimmt. Für den Telekommunikationssektor gibt es für die Bundesrepublik Deutschland keine solche *vorab* getroffene Vereinbarung.

    EU-Verordnungen funktionieren nicht nach dem Prinzip "Das gefällt uns nicht, das machen wir dann nicht".

    Verordnungen richten sich an abstrakte Personengruppen und nicht an bestimmbare Adressaten und sind in all ihren Teilen verbindlich.

    Deinen Kommentar von oben "dann bitte den ganzen Gesetzestext posten" gebe ich zurück:

    Der zweite Satz lautet: Hingegen kann ein Beschluss an einen oder mehrere Adressaten gerichtet sein und ist dann nur für diese(n) verbindlich.

    Und damit wird die Bedeutung des Satzes klar.

    Das Wort "verbindlich" sagt aber alles.

    Kleine Preisfrage: Warum haben nicht alle EU-Mitgliedstaten den EURO? Es sind 7 von 27 Staaten.

    Dazu braucht man sich nur die EU-Verordnungen dazu durchzulesen. Darin sind Kriterien für die Teilnahme festgelegt, und somit gilt das nur für die davon erfassten Länder.

    In der EU-Verordnung zur Telekommunikation sind aber keine solchen Kriterien oder Einschränkungen genannt, damit gilt sie für alle und sofort.


    Ich weiß nicht, warum man darüber überhaupt diskutieren muss. Das ist alles eindeutig.

    Einmal editiert, zuletzt von Elemir (28. Dezember 2024 um 23:40)

  • Dann solltest du so etwas nicht schreiben.
    Nein, eine EU-Verordnung wird nicht grundsätzlich nationales Recht.

    Stimmt, sie wird nicht "nationales Recht". Sie steht grundsätzlich über dem nationalen Recht.

    So wie mit Hessen und der Todesstrafe. Bis vor ein paar Jahren gab es in der hessischen Landesverfassung die Todesstrafe. War ja wohl kaum gültig, obwohl es in einer gültigen Verfassung stand.

    Dazu bedarf es entsprechend Verordnungen und Gesetze, de durch die Landesparlament verabschiedet werden.

    Eben nicht. Link ist schon genannt.

    Es wird nur fast immer so gemacht, weil jedes Land sich noch ein paar individuelle Regelungen hineinschreibt.

    Jeder, der damit zu tun hat, ist gut beraten, wenn er die Verordnungen ab der Gültigkeit der Verordnung einhält, und nicht erst ab der Umsetzung in nationales Recht.

    Kenne da gerade wieder ein paar aktuelle Fälle, die sich dran halten, obwohl das im nationalen Gesetz nicht so seht.

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