Altvertrag gekündigt/neuer GF-Anschluss noch nicht betriebsbereit

  • Hallo,

    versprochen, dies ist erstmal mein letzter Post ;)!!!!

    Bei Beantragung eines GF-Anschlusses ist es ja üblich (insbesondere bei Portierung der Telefonnummer), dass die Kündigung beim alten "Internet-Anbieter" durch den neuen GF-Anbieter vorgenommen wird. Wird dadurch ein gesamter DSL-Vertrag beim alten Anbieter gekündigt? In einem mir vorliegendem Anbieterwechselauftrag steht "nur" etwas von Kündigung des Telefonanschlusses beim bisherigen Anbieter.

    Was passiert eigentlich, wenn nach erfolgter Kündigung und nach Ablauf des Altvertrags der neue Glasfaseranschluss noch nicht einsatzbereit ist? Habe ich schlimmstenfalls dann gar keinen Internetzugang?

    Ein letztes Mal vielen Dank für eure Antworten :) .

    Gruß,

    Lucutus

  • Mit der Kündigung des Telefonanschlusses werden auch alle verbundenen Leistungen gekündigt. Bei DSL-Anschlüssen ist das auch der Internetzugang. Bei Kabelfernsehanschlüssen muss der Fernsehdienst ("Kabelgrundgebühr") separat gekündigt werden.

    Der Betreiber des Glasfaseranschlusses kündigt den alten Anschluss i.d.R. erst, wenn die Fertigstellung des neuen Anschlusses sicher ist. Sollte es trotzdem zu der Situation kommen, dass der Anschluss zum Wechseltermin nicht fertig ist, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Weiterversorgung durch den alten Provider.