Hallo,
versprochen, dies ist erstmal mein letzter Post
!!!!
Bei Beantragung eines GF-Anschlusses ist es ja üblich (insbesondere bei Portierung der Telefonnummer), dass die Kündigung beim alten "Internet-Anbieter" durch den neuen GF-Anbieter vorgenommen wird. Wird dadurch ein gesamter DSL-Vertrag beim alten Anbieter gekündigt? In einem mir vorliegendem Anbieterwechselauftrag steht "nur" etwas von Kündigung des Telefonanschlusses beim bisherigen Anbieter.
Was passiert eigentlich, wenn nach erfolgter Kündigung und nach Ablauf des Altvertrags der neue Glasfaseranschluss noch nicht einsatzbereit ist? Habe ich schlimmstenfalls dann gar keinen Internetzugang?
Ein letztes Mal vielen Dank für eure Antworten
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Gruß,
Lucutus