Beiträge von aromedia

    ?!?!?

    Wieso hat er den denn mitgenommen?
    Sprich ist Aktiv die Leitung nur der hat den NT wieder mitgenommen?!

    Das frage ich mich auch. Er war verwirrt, dass er den ONT nicht aktivieren konnte, aber trotzdem ins Internet kam. Da es schon spät war, konnte der arme Student niemand mehr erreichen. Aktuell ist in Klärung wie's weitergeht, aber weder DG noch der Subunternehmer konnten bislang eine Aussage treffen.

    Gestern war bei uns im MFH ein Techniker (Student) der DG (bzw. Subunternehmer) und sollte die Fasern im DP verspleißen und dann den ONT aktivieren.

    Mangels Meßgerät und fehlender Informationen wusste er nicht, an welchem Port mein Anschluss ist. Ich habe ihm vorgeschlagen, wir probieren einfach alle Ports durch.

    Nach dem 7. Versuch waren wir erfolgreich. Überraschenderweise kamen wir ins Internet, ohne dass der ONT (war originalverpackt) vorher aktiviert wurde.

    Er war dann auch etwas verblüfft, nachdem er niemand telefonisch erreichen und nachfragen konnte, hat er den ONT einfach wieder mitgenommen.

    Lt. Info von DG haben wir hier im Gebiet GPON. Ich dachte, die Aktivierung dient dazu, dass der ONT die Daten des Anschlusses entschlüsseln kann, oder habe ich etwas falsch verstanden?

    Von der Technik der DG haben wir nun folgende Info bekommen:

    Inzwischen erfolgt die Installation grundsätzlich mit GF-TA und ONT

    Ab Ende August soll es einen "automatischen" Prozess geben, seinen GF-Router (z.B. 5530) registrieren zu können. Dazu muss eine Mail an die GF gesendet werden (deshalb sehe ich das eher nicht als automatisch an). Ein kostenpflichtiger Technikereinsatz sei dann nicht mehr erforderlich.

    Mein HÜP hat unten eine Steckverbindung (LC/APC), dort konnte ich das mitgelieferte Kabel der 5530 einfach einstöpseln.

    Das ist gut und damit wären ja lt. Aussage der BuNA die Anforderungen erfüllt.

    Der HÜP in dem Objekt hat dies leider nicht. Liegt vermutlich daran, dass der HÜP 24 Ausgänge hat. Die sind jedoch alle "unter der Haube" verschlossen.

    Wie konntest Du Deine 5530 registrieren? Geht das über das Onlineportal, oder musstest Du die Hotline kontaktieren?

    Hast Du eine Quelle für den letzten Satz? Bis jetzt war mir so etwas noch nicht bekannt.

    Die Aussage haben wir von der Bundesnetzagentur bekommen.

    Rechtlich sei es wohl eine Grauzone. Mit dem HÜP ist ein passiver Abschluss vorhanden. Damit wäre TKG § 45d Netzzugang, Abs. 1 erstmal erfüllt.
    Lt. AGB ist es dem TN allerdings verboten, den HÜP zu öffnen und dadurch wird der Anschluss einer FB5530 o.ä. verwehrt.

    Wir haben soeben aktuell von der DG (hier: Abt. Wohnungswirtschaft) nochmals die Bestätigung bekommen, dass in den Wohneinheiten immer GF-TAs installiert werden. Nach wie vor weiß die zuständige Baufirma davon aber nichts.
    Um das Problem mit den nachträglichen Kosten von 60€ zu vermeiden, werden wir der Installation erst zustimmen, wenn auch tatsächlich ein GF-TA installiert wird.

    Ob man in einem EFH auf die Installation bestehen kann, können wir rechtlich nicht beurteilen, allerdings wird es auf den Seiten der DG so beschrieben und macht im Hinblick auf einen sauberen Anschluß durchaus Sinn. Die Faser zum GF-TA könnte im HÜP verspleißt werden (zusätzliche Steckverbindung entfällt) und man kann den Anschluss an der Wand vernünftig gestalten, ohne Gefahr zu laufen, eine aus einem Loch in der Wand kommende Faser beim staubsaugen abzureißen.

    Hallo zusammen,

    als Hausverwaltung einer Wohnanlage beschäftigt uns das Thema auch schon längere Zeit.

    Von der DG gibt es zum einen die Aussage, es wird nur ein HÜP + ONT installiert.

    Von der Abteilung für Wohnungswirtschaft erhielten wir die Aussage, dass dies falsch ist und in MFH grundsätzlich immer HÜP und in den Wohnungen GF-TA+ONT angeschlossen wird (so wie auf der Internetseite beschrieben).

    Nur leider weiß die zuständige Baufirma davon nichts und wurden beauftragt nur HÜP und ONT zu installieren (was wir nicht zugelassen haben).

    Was für uns noch ungeklärt ist, ob bei Installation von einem GF-TA dann ggf. das ONT abgesteckt und mit einer 5530 ersetzt werden kann (bei der Telekom ist ja über Portal angeblich eine Selbstregistrierung möglich)?
    Da müsste ja seitens DG nichts "abgebaut" werden. Und bei Bedarf kann man den ONT auch wieder mit einer 7590 etc. betreiben. Es könnte ja so einfach sein.

    Lt. Bundesnetzagentur darf die DG eine Gebühr für den nachträglich "Umbau" ONT auf GF-TA verlangen, nicht jedoch, wenn von Beginn an GF-TA installiert wurde (gem. TKG).