Hallo zusammen,
als Hausverwaltung einer Wohnanlage beschäftigt uns das Thema auch schon längere Zeit.
Von der DG gibt es zum einen die Aussage, es wird nur ein HÜP + ONT installiert.
Von der Abteilung für Wohnungswirtschaft erhielten wir die Aussage, dass dies falsch ist und in MFH grundsätzlich immer HÜP und in den Wohnungen GF-TA+ONT angeschlossen wird (so wie auf der Internetseite beschrieben).
Nur leider weiß die zuständige Baufirma davon nichts und wurden beauftragt nur HÜP und ONT zu installieren (was wir nicht zugelassen haben).
Was für uns noch ungeklärt ist, ob bei Installation von einem GF-TA dann ggf. das ONT abgesteckt und mit einer 5530 ersetzt werden kann (bei der Telekom ist ja über Portal angeblich eine Selbstregistrierung möglich)?
Da müsste ja seitens DG nichts "abgebaut" werden. Und bei Bedarf kann man den ONT auch wieder mit einer 7590 etc. betreiben. Es könnte ja so einfach sein.
Lt. Bundesnetzagentur darf die DG eine Gebühr für den nachträglich "Umbau" ONT auf GF-TA verlangen, nicht jedoch, wenn von Beginn an GF-TA installiert wurde (gem. TKG).