Wie zu erwarten war, wurde gegen den Entscheid Widerspruch eingelegt: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/…trag/start.html
Jedoch:
ZitatVon den Antragstellern des Ausgangsverfahrens haben der ANGA Der Breitbandverband e.V., der BREKO Bundesverband Breitbandkommunikation e.V., der Bundesverband Glasfaseranschluss e.V. (BUGLAS e.V.), der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) sowie die Vodafone GmbH fristwahrend Widerspruch gegen die Entscheidung eingelegt. Der Widerspruch hat keine Auswirkung auf die fortdauernde Geltung von § 73 Absatz 1 TKG.