Beiträge von HubeBube
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Willkommen im Forum!
Ich verstehe die Frage nicht so ganz. Durch das Befragen einer Suchmaschine deiner Wahl oder ein Blick auf die Webseite von Glasfaserplus hättest Du das gefunden:
ZitatDie GlasfaserPlus ist ein Gemeinschaftsunternehmen der Deutschen Telekom und des IFM Global Infrastructure Fund. Die Telekom ist der große Errichter von Glasfasernetzen in Deutschland. IFM ist Experte für Infrastrukturprojekte weltweit. Das Joint Venture bündelt die Stärken dieser beiden Partner in der GlasfaserPlus, sodass noch schneller und noch mehr Glasfasernetze entstehen
Nach wie vor ist ein Doppelausbau selten. Eher ist es wahrscheinlich, dass sich ein Anbieter zurückzieht. Leider betreibt die Telekom ein Rosinenpicken. Sollte sich UGG bei euch tatsächlich zurückziehen und nicht nur pausieren, dann schauen 4 OT in die Röhre. Glasfaserplus/Telekom baut nur die OT aus, die am meisten Gewinn versprechen. Da dies natürlich auch politischen Sprengstoff beinhaltet und damit die Kommune von Glasfaserplus/Telekom erpresspar wird, muss man wissen.
DSL basiert auf dem Kupfernetz der Bundespost, deren Nachfolger die Telekom ist und damit Monopolist in diesem Bereich. Zumindest ist sie das "marktmächtigste" Unternehmen. Daher gibt es für das Kupfernetz auch eine Regulierungsbehörde (Bundesnetzagentur), die der Telekom Leitungspreise für Mitbewerber vorschreibt. Glasfasernetze sind bisher explizit von der Regulierung ausgenommen.
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Ich überlege sogar, mir ein weiteres GPON-Modul als Reserve zu zulegen, damit ich keine neue FB kaufen muss, wenn das mal ausgebrannt ist und die Module nicht mehr erhältlich sind.
Habe ich so gemacht. Allerdings nicht wegen der Erhältlichkeit, sondern der schnellen Verfügbarkeit bei einem Moduldefekt.
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Nun ja, das ist wohl zu überspitzt ausgedrückt. Die Tendenz ist jedoch richtig: Tiefbau ist nach wie vor teuer, das Personal hierfür schwer am Arbeitsmarkt erhältlich. Die Amortisierung geschieht erst nach Jahrzehnten. Im Falle UGG (Allianz Versicherungen) hat man wohl auf zu niedrige Zinsen im klassischen Kapitalmarkt gesetzt und wollte am Goldstück Glasfaserausbau teilhaben. Diese Rechnung geht so nicht auf. Allerdings würde ich nicht davon ausgehen, dass nun alle Projekte gestoppt sind. Eher findet eine weitere Konsolidierung des Marktes statt.
Diesbezüglich gibt es einen aktuellen Artikel bei Golem. UGG ist ebenfalls erwähnt: https://www.golem.de/news/eurofiber…505-196479.html
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Warum sollten sie das nicht?
Es geht hier nicht um das können, sondern um das wollen. Natürlich muss DGN dem TKG nachkommen, wie könnte das im vorliegenden Fall ausgehen? Der Kunde stellt auf kundeneigenes Endgerät um, muss dann sehr wahrscheinlich den Mietrouter zurücksenden. Was bleibt dann? Ein GPON SFP Modul, welches nur in einer 55x0 Fritze funktioniert.
Ich würde alles von der DGN gestellte bis zum Ende der MVLZ weiternutzen und erst danach auf ein kundeneigenes Endgerät, direkt an der Faser angeschlossen, umstellen.
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Peinlich ist aber, das DGN die 5590 ohne SFP-Modul liefert, was soll das denn? Dann bringt die 5590 nicht viel.
Ich glaube, da würde ich mir eher ein GPON-SFP-Modul bei AVM besorgen (ca 25 €?) und die 5590 nutzen.
Es handelt sich ja um einen Mietroutr, da nutzt dir erst einmal ein AVM GPON-Modul nichts. Es ist ja lediglich der Nokia ONT provisioniert. Ob DGN ihre SFP-lose Miet-5590 mit einem selbsterworbenen Modul provisioniert, kann nur ein DGN Kunde versuchen.
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Nur mal ein Beispiel aus den AGB der Deutschen Glasfaser:
ZitatDer Glasfaser-Anschluss und, soweit von dem Unternehmen realisiert, die Hausverkabelung gehen nicht in das Eigentum des Kunden über, insbesondere steht der glasfaserbasierte Teilnehmeranschluss im Eigentum des Unternehmens.
Glasfaserkunde Wichtig ist der Inhalt der damaligen Verträge. Ich denke nicht, dass Du hier im Forum qualifizierte Auskünfte erhalten wirst. bestenfalls Meinungen.
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Elemir: Das ist ein Fall für die Gutachter und sicherlich nachfolgend Anwälte, evtl. sogar Gerichte.
Für die schnelle Schadensbehebung ist der Gf-Anbieter zu kontaktieren und dort der Schaden zu melden.
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Welt hat in irgendwelchen Neu- der Bestandsbauten Aufputzleitungen in Stahlkanälen verlegt und TAE-Dosen an die Wand genagelt.
Deshalb müssen auch alle Neubauten und umfangreich renovierte Immobilien mit passiven Infrastrukturturen seit, lass mich nicht lügen, 2018 ausgestattet werden: TKG §145 Netzinfrastruktur von Gebäuden
Und §145 ist keine optionale DIN, sondern Pflicht. Leider achten auch Bauherren nicht darauf und die Architekten stellen sich dumm.
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Abgesehen von dem was Phino geschrieben hat. Die GF-Provider kennen die Problemimmobilie MFH. Daher werden diese als letzte erschlossen und vielerorts kostenlos von Bausöldnern ausgebaut. Nicht hübsch, jedoch funktional.
Vie schöner wäre es, wenn der Eigentümer/die WEG die Leitungswege vorbereiten würde. Dies kostet jedoch das eigene Geld, da nicht auf die Mieter umlegbar und wird daher nicht gemacht. Im Nachgang jedoch lauthals über den hässlichen Innenausbau geschimpft.
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Wenn wird den Glasfaserkontext beachten: Die Telekom ist im Vergleich weder besonders günstig, noch hat sie schnelle Bereitstellungszeiten. Allerdings hat sie deutschsprachigen Support und bietet viele Services für Geschäftskunden an. Dies alles hat natürlich seinen Preis.
In der Innenstadt von Frankfurt/Main bis zu einem der einschlägigen Rechenzentrumsbetreiber benötigt die Telekom zur Bereitstellung einer redundanten Dark Fiber Strecke 90 Werktage (!). Colt 6 Wochen inkl. Konfiguration und Übergabe der Schnittstellen an den Multiplexern an den Kunden. Im laufenden Betrieb ist Colt ebenfalls günstiger.
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Und das wird der Netzbetreibers niemals tun, da er andernfalls die Gewährleistungspflicht übernimmt.
Ich kann daher vor dieser Blindleistung in MFH nur warnen. Dort ist der HÜP abgeschlossen und die Fasern nicht zugänglich. Ohne explizite und schriftliche Bestätigung durch den Netzbetreiber, dass die in Eigenleistung verlegte Faser genutzt wird, kann dies vergebene Liebesmüh gewesen sein.
Viel sinnvoller ist es, die Leitungsweg so vorzubereiten, das ein Glasfaserkabel durch den Gf-Provider leicht eingezogen werden kann.
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Das öffentliche Netz endet am passiven Netzabschlusspunkt. In einem MFH ist das der Gf-TA in der Wohnung. Bis dahin hat ein Eigentümer oder auch Mieter nichts an der Glasfaser-Infrastruktur zu fummeln!
In einem EFH ist häufig am HÜP eine Buchse für das Einstecken eines Glasfaserkabels frei zugänglich. Wohlwollend kann man diese Buchse als passiven Netzabschluss bezeichnen.
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Schon, jedoch ist die IP(v6)-Freigabe für das Gerät im Heimnetz in der Firewall des Routers erst einmal essentiell. Ein Sicherheitsgewinn ist dann die zusätzliche Beschränkung auf Ports.
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