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Beiträge von HubeBube

  • Funktioniert Telekom Speedport Smart 4 mit O2 Glasfaser Vertrag (FTTH Telekomnetz)?

    • HubeBube
    • 20. August 2025 um 07:00

    Ich würde ganz pragmatisch im Speedport nachsehen, welche DNS Server vom Provider zugewiesen wurden. Unter der Annahme, dass Du die Server von O2 erhältst, auch wenn Du eine Telekom-Faser nutzt.

    Eine Suchmaschine deiner Wahl kann dir dann Auskunft geben, wie die IP-Adressen der DNS-Server der Provider lauten.

  • Qnap-NAS hinter Fritzbox7690

    • HubeBube
    • 19. August 2025 um 06:59

    mbo77 hat einige Beiträge zu diesem Thema verfasst: Meta-Beitrag zur Erreichbarkeit via IPv4/IPv6 in Heimnetzen

  • GlasfaserPlus: Verwendung hausinterner Netzwerkverkabelung?

    • HubeBube
    • 19. August 2025 um 06:55

    Das TKG gilt ja glücklicherweise bundesweit und auch dort steht schön zu lesen

    Zitat

    TKG §145 - Netzinfrastruktur von Gebäuden, Absatz 7

    Die zuständigen Behörden haben darüber zu wachen, dass die nach den Absätzen 4 bis 6 festgesetzten Anforderungen erfüllt werden.

  • GlasfaserPlus: Verwendung hausinterner Netzwerkverkabelung?

    • HubeBube
    • 18. August 2025 um 15:43
    Zitat von Phino

    Insgesamt ist aber zu berücksichtigen, dass es diesen §145 erst seit 01.12.21 gibt

    Nein, so ist es nicht. den inhaltsgleichen Paragrafen gibt es schon seit 2016, der Novelle vor dem TKModG im Jahre 2021. Damals unter einer anderen Nummer.

    Nachtrag: das war §77k -> https://dejure.org/gesetze/TKG_bis_30.11.2021/77k.html

    Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze vom 04.11.2016 (BGBl. I S. 2473), in Kraft getreten am 10.11.2016

    Zitat von Phino

    Das ist auch das, was jeder Techniker darunter verstehen wird, die Begriffsbestimmungen aus §3 ist weltfremd und hat damals schon für rege Diskussion geführt. Solche Sachen wie Ampelmasten????

    Ich glaube, das ist das berüchtigte lesen und verstehen Problem. Die Ampel ist als Beispiel für ein Trägersystem vergleichbar einem Strommast aufgeführt.

  • GlasfaserPlus: Verwendung hausinterner Netzwerkverkabelung?

    • HubeBube
    • 18. August 2025 um 15:02
    Zitat von mbo77

    Das wäre tatsächlich interessant, wenn dem Nutzer in der Einheit eine passive Schnittstelle bereitgestellt wird.

    Aber da wo Cat.7 liegt, gibt es vermutlich immer auch Leerrohre.

    Die passive Schnittstelle ist der Netzabschlusspunkt. Ein Fibertwist ist ein Endgerät an dieser passiven Schnittstelle. Daher kann ein ONT auch kein passiver Netzabschluss sein und in Folge muss das Gf-Kabel in den Räumen jedes Teilnehmers terminieren.

  • GlasfaserPlus: Verwendung hausinterner Netzwerkverkabelung?

    • HubeBube
    • 18. August 2025 um 14:58
    Zitat von hetti72

    Jetzt wird´s interessant. Nach deiner interpretation könnte man wirklich die Verpflichtung herauslesen, das Leerrohre in einem Neubau für TK Leitungen zu installieren sind.

    Das ist keine Interpretation, sondern der Text des TKG, §145

    Zitat von hetti72

    Nach meinem dafürhalten beziehen sich die in den Begriffsbestimmungen genannten Leerrohre vielmehr auf Rohre die auf öffentlichem Grund in der Erde verlegt wurden.

    Die Begriffsbestimmungen sind allgemeiner Natur. Im konkreten Fall gelten die Begriffsbestimmungen "passive Netzinfrastruktur" gleich an allen Stellen, an denen sie im TKG auftauchen.

    Zitat von hetti72

    Jetzt wird´s interessant. Nach deiner interpretation könnte man wirklich die Verpflichtung herauslesen, das Leerrohre in einem Neubau für TK Leitungen zu installieren sind.

    Sofern im Neubau ein Bewohner eine leitungsgebunde Telekommunikation nutzt bzw. nutzen soll (davon können wir in Wohnhäusern rausgehen), ja. Allerdings nicht auf Leerrohre beschränkt.

    Zitat von hetti72

    Und mal ganz ernsthaft: Selbst wenn nach TKG Leerrohre in Neubauten installiert werden müssten, wer soll das den kontrollieren?
    Die BNetzA ? :D:D:D

    Wo kein Kläger, dort auch kein Richter. Die Polizei kontrolliert dich ja auch nicht auf Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, sobald Du in das Auto einsteigst. Typisch deutsch ist der Kontrollgedanke. Warum kontrollieren, wenn es Regulierungen gibt an die man sich zu halten hat? Gibt es einen Rechtsverstoß, dann sollte zeitnah eine empfindliche Strafe hierfür erfolgen. So kann viel Aufwand für serienmäßige Kontrollen eingespart werden. Stichproben würden hier völlig ausreichen.

    Im konkreten Fall: verbummelt der Architekt oder Bauträger den Einbau passiver Netzinfrastrukturen für Netze mit sehr hoher Kapazität sowie einem Zugangspunkt zu diesen in einem Wohnhaus aus eigenem Verschulden, dann hat er auf eigene Kosten für eine fachgerechte Nachrüstung zu sorgen.

    Zitat von hetti72

    Und nur so aus Neugier: Bist du zufällig Anwalt?

    Nein, jedoch hatte ich während des Studiums einige juristische Pflichtvorlesungen (Vertragsrecht, EDV-Recht, Arbeitsrecht) und habe etliche RAs im Freundeskreis. So schlecht und unsympathisch sind die gar nicht ;).

  • GlasfaserPlus: Verwendung hausinterner Netzwerkverkabelung?

    • HubeBube
    • 18. August 2025 um 13:45
    Zitat von hetti72

    HubeBube

    In dem von dir zitierten Absätzen aus dem TKG steht nichts von Leerrohren oder Kabelkanälen. Die Forderung von Leerrohren für TK-Leitungen steht IMHO nur in der DIN18015. Und die ist wie wir mittlerweile wissen kein Gesetz, es muss sich beim Bau keiner zwingend daran halten.

    Laut xrandr liegen im dem Gebäude Cat7 Kabel von den Wohnungen in den Keller, darüber lassen sich Gigabit Anschlüsse realisieren. Dem TKG dürfte somit genüge getan sein.

    Die erwähnte DIN ist kein Gesetz und Missachtung dieser ist nicht strafbewehrt, das ist richtig.. Zwingend muss sich an das TKG gehalten werden.

    Der Gesetzgeber hat die Definition in § 3 - Begriffsbestimmungen ausgelagert. Siehe dort Satz 45:

    Zitat

    "passive Netzinfrastrukturen" Komponenten eines Netzes, die andere Netzkomponenten aufnehmen sollen, selbst jedoch nicht zu aktiven Netzkomponenten werden; hierzu zählen zum Beispiel Fernleitungen, Leer- und Leitungsrohre, Kabelkanäle, Kontrollkammern, Einstiegsschächte, Verteilerkästen, Gebäude und Gebäudeeingänge, Antennenanlagen und Trägerstrukturen wie Türme, Lichtzeichenanlagen (Verkehrsampeln) und öffentliche Straßenbeleuchtung, Masten und Pfähle; Kabel, einschließlich unbeschalteter Glasfaserkabel, sind keine passiven Netzinfrastrukturen;

    Zitat von hetti72

    Laut xrandr liegen im dem Gebäude Cat7 Kabel von den Wohnungen in den Keller, darüber lassen sich Gigabit Anschlüsse realisieren. Dem TKG dürfte somit genüge getan sein.

    Nein, das sind keine passiven Netzinfrastrukturen, siehe oben.

  • GlasfaserPlus: Verwendung hausinterner Netzwerkverkabelung?

    • HubeBube
    • 18. August 2025 um 09:43
    Zitat von hetti72

    Warum soll das nicht ohne Bohren (ich gehe mal davon aus das hier Deckendurchbrüche gemeint sind) gehen? Wenn Leerrohre vorhanden sind (was noch zu klären wäre) lässt sich das doch sehr wahrscheinlich realisieren.

    Obwohl alle Neubauten seit 2016 (ältere TKG Novelle) mit einer passiven Infrastruktur (Leerrohre, Steigschächte, Kabelkanäle) ausgestattet sein müssen, ist meine Erfahrung, dass die Architekturbüros und Baufirmen dies ignorieren und der Auftraggeber davon auch gar keine Kenntnis besitzt. Gerade in MFH, bei denen sich der Netzabschlusspunkt in der jeweiligen Wohnung befindet ist das wichtig.

    Zitat

    Telekommunikationsgesetz, § 145 - Netzinfrastruktur von Gebäuden

    Absatz 4
    Neu errichtete Gebäude, die über Anschlüsse für Endnutzer von Telekommunikationsdiensten verfügen sollen, sind gebäudeintern bis zu den Netzabschlusspunkten mit geeigneten passiven Netzinfrastrukturen für Netze mit sehr hoher Kapazität sowie einem Zugangspunkt zu diesen passiven gebäudeinternen Netzkomponenten auszustatten.

    Absatz 5
    Gebäude, die umfangreich renoviert werden und über Anschlüsse für Endnutzer von Telekommunikationsdiensten verfügen sollen, sind gebäudeintern bis zu den Netzabschlusspunkten mit passiven Netzinfrastrukturen für Netze mit sehr hoher Kapazität sowie einem Zugangspunkt zu diesen passiven gebäudeinternen Netzkomponenten auszustatten.

  • GlasfaserPlus: Verwendung hausinterner Netzwerkverkabelung?

    • HubeBube
    • 18. August 2025 um 08:43

    Üblicherweise hat so ein MFH einen von den Eigentümern bestellten Verwalter, der quasi der Geschäftsführer der WEG ist und als einziger die Grundstücks- und Eigentümererklärung unterschreiben (GEE) darf. Mit der unterschriebenen GEE kann/darf ein Provider die Inhouseverkabelung durchführen.

    Da es hier um einen Glasfaserausbau geht, ist der Netzabschluss (der Glasfaser) in den Wohnräumen des potentiellen Teilnehmers, also muss die Glasfaser in jede Wohnung. Ohne Bohren ist das nicht möglich.

    Bei solch einer sturen (so scheint es) Hausverwaltung könnt ihr nur bzw. die drei Mietparteien über die Eigentümer gehen, damit auf der nächsten Eigentümerversammlung ein Beschluss für den Ausbau getroffen wird. Üblicherweise ist das kein Problem, wenn Glasfaser Plus einen kostenlosen Ausbau anbieten kann.

    Hintergrund mit dem Bohren ist die Unterteilung zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum. In der Wohnung kann der Eigentümer im Wesentlichen machen was er will. Im Treppenhaus oder anderen Teilen der Immobilie (Gemeinschaftseigentum) müssen Veränderungen (auch ein Bohrloch) von allen Eigentümern genehmigt werden, das ist je nach Ego schwierig. Je weniger es den Eigentümer kostet, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit der Ausführung der Arbeiten.

    Einen Hoffnungsschimmer gibt es. Digitalminister Karsten Wildberger bzw. dessen Ministerium arbeitet an einer Novelle des TKG, der solch eine Ausbau ohne Bremse Immobiliengesellschaft/Verwalter/WEG vorsieht. Natürlich gibt es von den einschlägigen Lobbyisten (Haus&Grund, Vonovia, Vodafone,...) kräftig Gegenwind: https://www.teltarif.de/recht-auf-glas…news/99144.html und https://www.teltarif.de/wildberger-rec…news/99134.html

    Es sei allerdings erwähnt, das sich die Bundesregierung mit einer EU Verordnung (Gigabit Infrastucture ACT [GIA]) diesbezüglich beschäftigen muss, die ab November 2025 anwendbar sein soll. Freiwillig und aus heiterem Himmel kommt die Initiative von Karsten Wildberger daher nicht ...

  • SVO Glasfaser Problem Wechsel

    • HubeBube
    • 17. August 2025 um 22:24

    Am Besten machst Du es so, wie von der Bundesnetzagentur empfohlen: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/…hsel/start.html

    Hast Du als bisherigen Provider auch tatsächlich folgendes angegeben?

    SVO Vertrieb GmbH, Postfach 21 29, 29261 Celle

    Ich habe mir gerade den ITU-T Carrier Code herausgesucht: https://www.itu.int/oth/T0201

    In deinem Fall sind das folgende Angaben:
    Company Code/Carrier Code: SVOV
    Company Name/Address:
    SVO Vertrieb GmbH
    Sprengerstraße 2
    29223 Celle
    Contact:
    Mr Kersten Koschoreck
    Tel.: +49 5141 2196 1300
    Fax: +49 5141 2196 1399
    E-mail : kersten.koschoreck@svo.de

    Mit diesen Angaben sollte es funktionieren.

    Easybell hat den Vorgang und die möglichen Fallstricke gut dargestellt: https://www.easybell.de/portierung/

    Und ein letzter Nachtrag: Hier die Beschreibung des Portierungsvorganges: https://vollzeitnerd.de/erklaerbaer/te…nd-portierungen

  • SVO Glasfaser Problem Wechsel

    • HubeBube
    • 17. August 2025 um 09:50

    Die gesetzlichen Regulierungen für ortsgebunden Telefonie ("Festnetz") und Mobilfunk sind gerade bei Anbieterwechsel und Rufnummernportierung (Länge der Fristen) unterschiedlich. Historisch gesehen kommt die Festnetztelefonie aus einer jahrzehntelangen Monopolstruktur, die in dieser Länge nie im Mobilfunk gegeben war. Das D2 Netz von Mannesmann folgte sehr schnell auf das D1 Netz der Telekom. Das analoge Mobilfunknetz klammere ich mal aus. Allerdings gibt es eine Tendenz die Regulierungen anzugleichen: die mittlerweile bestehende 30 Tage Frist für eine nachträgliche Portierung der Festnetznummer gibt es noch gar nicht so lange...

    Im übrigen schrieb ich nie, dass dein Vorgehen nie oder nicht funktioniert. Lediglich, das es deutlich mehr Fallstricke und Unwägbarkeiten im Wechselprozess gibt, wenn man durch eigenständige Kündigung durch den Teilnehmer in den regulierten Prozesse hineingrätscht.

  • SVO Glasfaser Problem Wechsel

    • HubeBube
    • 16. August 2025 um 21:55

    Um die Frist geht es nur in zweiter Linie. Vertrackt wird es dann, wenn etwas bei dem Anbieterwechsl nicht klappt, deine selbst vorgenommene Kündigung umgesetzt wird und Du keinen aufnehmenden Provider hast. Im regulierten Fall ändert sich für dich an dieser Stelle nichts. Im unregulierten Fall hast Du Stress. Und dieser ist ja vermeidbar.

    Immerhin wäre das dann eine gute Situation, um die Porierung der Festnetzrufnummer zu einem SIP/VoIP Provider zu beauftragen.

  • SVO Glasfaser Problem Wechsel

    • HubeBube
    • 16. August 2025 um 21:27

    Jetzt musst Du nicht beleidigt sein, keiner hat dich (persönlich) angegriffen!

    Im TKG ist mit §59 "Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme" der Wechselvorhang reguliert.

    Unreguliert wird der Prozess bei direkter Kündigung durch den Teilnehmer und das kann sogar den Verlust der alten Festnetznummer bedeuten. Solch einem Risiko muss man sich nicht aussetzen, wenn es vermeidbar ist.

  • SVO Glasfaser Problem Wechsel

    • HubeBube
    • 16. August 2025 um 20:34
    Zitat von bigdaddy76

    schreib eine kündigung mit der bitte um rufnummer mit nahme. warte auf bestätigung und such dir dann dein neuen anbieter aus.

    Gerade das verhindert die regulierten Prozesse bei einem Anbieterwechsel!

    Der aufnehmende Anbieter hat mit dem Abgebenden ohne Mitwirkungspflicht des Kunden/Teilnehmers den Wechsel durchzuführen.

    Ole Ole Glasfaser Oje Such dir einen (V)DSL Anbieter aus und beauftrage diesen mit der Kündigung bei SVO. Das geht auch direkt über ein Portal des neuen Anbieters. Manchmal ist das sogar günstiger als über eines der Vergleichsportale, da keine Provision gezahlt werden muss.

    Auch ich empfehle dir, die Festnetznummer zu einem unabhängigen SIP/VoIP Anbieter zu portieren, damit entkoppelt Du diese Nummer(n) von dem Internetaccess-Provider und bist selbst der Herr über diese Telefoniefunktionalität.

    Du bist natürlich nicht gezwungen die Festnetznummer(n) zu dem aufnehmenden (V)DSL-Anbieter portieren zu lassen. Dieser Eindruck wird manchmal in den Portalen erweckt. Mit der Kündigung des Internetaccess durch den aufnehmenden Anbieter wird auch zu dem Ablauftermin bei SVO automatisch deine Festnetznummer frei. Du solltest ca. zwei Wochen vor diesem Termin dem VoIP/SIP-Anbieter mit der Portierung beauftragen.

  • Glasfaser Verbindung bricht ab?!

    • HubeBube
    • 16. August 2025 um 13:51

    Man könnte auch auf die Idee kommen, in einem zentralen Wirtschaftsraum eines MFH mit Aufzug, den analogen Aufzugsnotruf über einen Router, der mit seinem WLAN auch gleichzeitig die Funkmodule von Buderus, Vaillant,... bedient, zu verwenden. Dies hätte den Vorteil, dass für das WLAN kein zweiter Telefonanschluss beauftragt werden muss.

  • Mal wieder: Kein IPv6 bei Deutsche Glasfaser

    • HubeBube
    • 16. August 2025 um 13:44

    So bin ich ebenfalls vorgegangen. Alles was in Schriftform vorgelegen hat (Logauszüge, Kommentare/Erklärungen,...) in ein einziges PDF umgewandelt und im Kontaktformular auf die Inhalte der PDF-Datei hingewiesen.

    Ob jemand den Text oder die PDF-Datei gelesen oder womöglich sogar verstanden hat, vermag ich nicht zu sagen.

  • Mal wieder: Kein IPv6 bei Deutsche Glasfaser

    • HubeBube
    • 15. August 2025 um 13:57

    OK, dann Danke für diese Info und vor allem für die proaktive Überprüfung des Sachverhaltes.

    Seit wann die Telefonie ebenfalls via IPv6 möglich ist, weißt Du nicht zufällig?

    Es war ja sowieso in einer Dual Stack CGNAT Infrastruktur nicht wirklich nachvollziehbar, warum die Telefonie nur über IPv4 realisiert worden ist.

  • Mal wieder: Kein IPv6 bei Deutsche Glasfaser

    • HubeBube
    • 15. August 2025 um 12:00

    Ein anderer/eigener Thread wäre schon sinnvoll, wenn es um Telefonie und nicht um IPv6-Problematiken geht. Telefonie bei Deutsche Glasfaser ist nach aktuellem Kenntnisstand IPv4-only.

  • warum gibt es so keine symmetrischen Privatkundentarife?

    • HubeBube
    • 15. August 2025 um 10:31

    Ich denke es ging bei dem Kommentar von frank_m auch eher um das Verhältnis von Up- zu Download und damit um das eigentliche Thema dieses Threads.

  • Glasfaser Verbindung bricht ab?!

    • HubeBube
    • 15. August 2025 um 10:28
    Zitat von bigdaddy76

    ich für meinen teil nehme ein mietgerät und zahle dann dafür gern, dann bin ich auf der sicheren seite, wenn mal was sein sollte.

    Dann schau mal in die AGB, je nach Provider "schenkt" dieser dir die Hardware nach zwei Jahren. Die Miete läuft natürlich länger als 24 Monate, wenn Du nicht kündigst. Mit dem Besitzübergang wird jedoch auch das Risiko des Hardwaredefektes zu deinem Problem.

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