Ja, das ist leider ein Eindruck, der sich manifestiert hat. Deshalb bringt da nur Beharrlichkeit eine Besserung.
Beiträge von HubeBube
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Interessant ist aber zu lesen, das die Take Up Rate bei Glasfaseranschlüssen der Telekom um 2 Prozentpunkte angestiegen ist: von 14 auf 16%...
Die Mitbewerber liegen bei dem Doppelten des höheren Wertes.
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Hast Du eine Beschwerde wegen einer Störung eingereicht? Eine nicht funktionierende IPv6-Adresse, die in den AGB als Vertragsgrundlage (Dual Stack) aufgeführt ist, ist ein Grund, den die BNetzA nicht ablehnen kann.
Trete ich lediglich mit der Aussage DG liefert mir keine IPv6 auf, dann wäre die Reaktion der BNetzA nachvollziehbar.
Dennoch, wenn viele Beschwerden bezüglich Deutsche Glasfaser und IPv6 eingereicht werden, dann werden irgendwann auch die tiefschlafendsten Hunde wach. Getreu dem Motto: Stetes Wasser höhlt den Stein.
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Dann hat wohl der Eigentümer eurer Immobilie die GEE unterschrieben, andernfalls wäre der Anschluss nicht hergestellt worden.
Wichtig für dich zu wissen: In MFH terminiert die Glasfaser in der einzelnen Wohnung und nicht in einem gemeinsam genutzten und zugänglichen Kellerraum (HWR). Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn an jedem ONT ein separater Stromzähler angebracht und der ONT nur dem einzelnen Teilnehmer/Mieter zugänglich ist.
Da wird sich wohl dein Vermieter/Eigentümer mit dem Gedanken anfreunden Kabelkanäle im Treppenhaus verlegen zu lassen und dass Deckendurchbrüche gebohrt werden müssen. Wir reden hier jedoch von 15x15 mm Kabelkanläen und 20 mm Bohrungen. Jedoch ist die Erfahrung, dass sich der Immobilienbesitzer/Eigentümer gegen solche Ausbauarbeiten ausspricht, auch wenn der Ausbau kostenlos durch den Anbieter durchgeführt wird. Eigentümergemeinschaften sind da häufig entspannter: was nichts kostet, darf gerne gemacht werden.
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Unter der Annahme, dass der Inhouse-Ausbau erfolgt, werden die Glasfaser-Kabel in Stahlblech-Kabelkanälen Aufputz verlegt.
Der Nachbar ist Eigentümer oder Mieter?
Wer hat denn die Grundstückseigentümer-Erklärung (GEE) unterschrieben?
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Wenn GlasfaserNordwest die Glasfaser bis in die Wohnung legt, dann ist das FTTH. Kupferdraht wird hierbei nicht verwendet.
Mittlerweile erfolgt der Inhouseausbau durch den Glasfaser-Anbieter meistens kostenlos bis zum Übergabepunkt (Gf-TA/Glasfaser-Dose) in der Nähe der Wohnungseingangstür. Dieser passive Abschlusspunkt ist vergleichbar mit der TAE-Dose. An diesem Punkt darfst Du einstöpseln, was den Normen entspricht: Glasfaser-Router, Verlängerungskabel oder ONT.
Ist denn bekannt, was dein Nachbar sich hat in die Wohnung legen lassen?
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Welche IPv4/v6 Einstellung nehme ich jetzt für 1&1? Funktionieren tun beide problemlos und sehen im Log auch gleich aus.
In deinem Falle (1&1 auf dem Netz von DG) würde ich die Einstellungen in dem Bild "IPv6 nativ.png" verwenden.
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Nun ja, gerade deshalb gibt es den Punkt "Entstörung" bei der Beschwerdestelle der BNetzA. Würden sich alle Betroffenen dorthin wenden, wäre dieses Problem sicher mittlerweile aus der Welt. Die BNetzA ist zwar nicht schnell, allerdings sind seit dem Auftreten dieser Störung schon mehrere Monate vergangen.
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In den AGB steht, dass Dual Stack mit Carrier Grade NAT zur Verfügung gestellt wird.
Da Du den Support bereits kontaktiert hast, die Auskunft jedoch das Gegenteil deiner Realität darstellt, bleibt der Beschwerdeweg bei der Bundesnetzagentur noch übrig. Hier ist der Punkt Entstörung der richtige. https://www.bundesnetzagentur.de/_tools/VSTK/Fo…swahl/node.html
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Aktuell wohl eher nicht, da für diese Investitionen die Einnahmen nicht reichen.
Die Banken fordern zuerst Nachverdichtung (homes connected/activated), danach homes passend. Und sicher werden erst danach die OLTs mit XGS-PON ertüchtigt.
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Nach den 2 Jahren bei DG wäre das eine Überlegung. DG ist ja unzumutbar mit nur IPv4 via CGNAT und keine IPv6 Unterstützung.
Von DG erhältst Du ein ganzes 56er IPv6 Netz. Das ist Vertragsbestandteil laut allen AGB.
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Bitte aktuelles und die Einträge ab dem physischen Verbindungsaufbau vorzugsweise als Text und nicht als Bild.
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Und was steht in den Ereignissen/Log der FRITZ!Box?
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Wenn Du einmal das Häkchen bei "Automatische Einrichtung durch den Internetanbieter" und den untersten Haken entfernt hast, bekommst Du diese Möglichkeit erst wieder bei einem Rücksetzen auf Werkseinstellungen: https://www.pcwelt.de/article/263865…wieder-her.html
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Stromsparen ist kein wirkliches Argument beu Verwendung eines kundeneigenen Endgerätes an der Glasfaser. Eher die Sicherung der Endgerätewahlfreiheit (fälschlicherweise als Routerfr* bezeichnet) und auch die bessere Einsicht und Fehleranalyse, falls es doch nicht mal so rund läuft.
Grundsätzlich verläuft ein Wechsel von ONT zu Glasfaserrouter an der Faser immer nach dem gleichen Schema ab: Deutsche Glasfaser: Umstellung NT/7590 auf 5530 Fiber
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Erwischt. Als ich noch 1&1 Kunde war, gab es keine Clouddienste dieses Providers. Dennoch wurde eine monatliche Zusatzgebühr für den Router erhoben, sofern Du keinen eigenen verwendet hast. Auch nach der MVLZ von zwei Jahren wurde diese Gebühr weiter erhoben, obwohl der Router, wie oben beschrieben, in dein Eigentum übergegangen ist.
Dennoch erweckt sich bei solchen Tarifübersichten der Eindruck, dass man auch nach 24 Monaten weiterhin Miete für den Router gerne annimmt:
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*) Bin da entspannter, zum einen zwingen wir solche Lehnwoerter meist in unsere Grammatik, zum anderen stecken wir ja nicht nur ein, sondern teilen auch aus, wie Begriffe wie "Handy" fuer Mobilfunktelephon oder auch "Beamer" fuer Projektor deutlich machen.
Wobei schon zu der Jahrtausendwende die angloamerikanische Literatur im TK-Umfeld die Begrifflichkeit handy mit Bedeutung cell phone /mobile phone adaptiert hat. Zumindest in meinen englischsprachigen Büchern, die sich mit Telekommunikations-Informationsmanagement (TIM) beschäftigt haben.
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Nur mal so gefragt: wenn abgeschaltet, wie schaltest Du das wieder ein?
Leider geht das in neueren FRITZ!OS Versionen nur durch ein Rücksetzen auf Werkseinstellungen. Ein Rückschritt in der Entwicklung des FRITZ!OS.
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Ich glaube man kann nicht generell sagen, dass man mit einem Mietrouter für den ganzen Mietzeitraum den Provider in der Haftung hat. Mein Beispiel ist da immer 1&1. In deren AGB steht, dass der Mietrouter nach 24 Monaten in dein Eigentum übergeht, jedoch die Miete natürlich weiterhin fällig wird. Vorteil für den Mieter? Keiner
Andere Anbieter mögen während der Mietzeit den Mietrouter tauschen. Ich verweise auch gerne auf https://www.routermiete.de Dort bist du zwar verpflichtet nach Ablauf der Mietzeit den Router zu tauschen, du erhältst jedoch immer ein Neugerät und der monatliche Mietpreis ist deutlich geringer als bei den Providern.