Beiträge von HubeBube

    Sehe ich ebenso, allerdings verstehe ich auch die Herausforderung in dieser Sache: wie mache ich dem zukünftigen Teilnehmer einen Vorvertrag schmackhaft, um in den Genuss eines Glasfaseranschlusses zu kommen, wenn eine bestimmte Quote bei eigenwirtschaftlichem Ausbau erreicht werden muss?

    Hier rächt sich die Kurzsichtigkeit der konservativen und neoliberalen Bundesregierung bei der Privatisierung der Deutschen Bundespost. Keiner der Verantwortlichen hatte damals die Notwendigkeit des Aufbaus einer neuen Netzinfrastruktur, parallel zur CuDA, im Blickfeld. Wäre dies in Erwägung gezogen worden, gäbe es die aktuellen Ausbaustopps meiner Meinung gar nicht, sondern ein Wettbewerb auf Ebene der Dienste und nicht der Glasfaserinfrastruktur selbst.

    Nein, kann man nicht und auch doch.

    Das was wir als Präzedenzfall bezeichnen kennt das Rechtssystem in Deutschland nicht. Andernfalls wäre es unnötig ein LG mit diesem Fall zu beschäftigen.

    Da allerdings das BGH bereits in dieser Sache Recht gesprochen hat und Ober-sticht-Unter gilt, weil Grundsätzliches zur Auslegung des TKG festgelegt wurde, kann man das BGH Verfahrenin einer Art und Weise schon als Präzedenzfall bezeichnen.

    Dann wäre jetzt wieder die Frage, was die Auftragsbestätigung konkret ist bei der DG?

    Nach wie vor das Datum auf dem Schreiben welches mit Auftragsbestätigung tituliert ist oder in dem inhaltlich explizit die Annahme des Auftrages erklärt wird. Auch das LG Bochum hat nichts anderes festgestellt.

    Zitat aus dem Golem-Artikel:

    Zitat

    ...nicht mehr behaupten, dass die vertragliche Mindestlaufzeit erst mit der technischen Freischaltung oder der Aktivierung des Anschlusses beginne. Für den Start der Vertragslaufzeit ist stattdessen der rechtliche Vertragsschluss entscheidend. Dieser erfolgt in der Regel, sobald Verbraucher die Auftragsbestätigung erhalten...

    Einen Tag nach Schaltung habe ich dann beim VOIP die Migration (Portierung nach Kündigung) angestossen. Dabei kam es dann zu der unangenehmen Überraschung dass Netcologne (anders als von mir beauftragt) alle drei Rufnummern übernommen hat. Somit liegen meine übrigen beiden Nummern nun im "Pool der unzugewiesenen Nummern" wie ich in einem Gespräch mit dem Portierungsteam von Netcologne herausbekommen habe. Ein aktueller Portierungsauftrag läuft noch, aber ich bin da noch etwas pessimistisch dass das nun so einfach klappt mir der Portierung...

    Du kannst innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsablauf deine "Festnetznummern" noch auf einen anderen Anbieter portieren lassen. Dies ist keine Kulanz der Netzbetreiber, sondern eine gesetzliche Regelung im TKG, der die Betreiber nachkommen müssen. Bleib daher am Ball.

    Nicht nur ich empfehle eine Entkopplung der Festnetznummer von dem Anbieter des Internetaccess. Diese Diversifizierung verhindert nämlich genau diese beschriebenen Portierungsprobleme. Im Wesentlichen ist das die gute alte Unix-Philosophie, vor allem: Mache nur eine Sache und mache sie gut.

    • Der Internetanbieter soll sich nur um Internetaccess kümmern.
    • Der Telefonieanbieter hat nur Telefonie zu realisieren.
    • Der E-Mail Anbieter hat sich ausschließlich um sichere und zuverlässige E-Mail-Kommunikation zu kümmern.
    • Der Streaminganbieter nur um zuverlässiges Streaming.

    Natürlich wollen die Provider dich fest an sich binden und Wechsel unangenehm machen. Es lohnt sich jedoch diesen etwas unangenehmeren Weg zu gehen. Die Aufwände hast Du nur einmal, danach bist Du dein eigener Herr.

    Das kommt heraus, wenn hoheitliche Infrastrukturen (dazu zählen u.a. Straße, Schiene) dem freien Spiel der Marktwirtschaft überlassen werden: Es wird versagt. Schreitet dann der Gesetzgeber ein, wird nicht nur von Unternehmerseite laut aufgeschrien, sondern auch von den Kleinbürgerlichen bzw. deren Vereinigungen (z.B. Haus&Grund): https://www.heise.de/news/Disput-um…g-11299923.html

    Wie war es denn noch gleich: Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

    gestern war bei mir die Umstellung von Deutsche Glasfaser Classic 400/200 auf 1&1 600/300.

    ...

    VOIP läuft über eine Gigaset C430A GO. Bei der war auch ein Werksreset fällig, nachdem sie keine Verbindung zu 1&1 aufbauen konnte.

    Das ist ja ein C430 Handset an einer GO Box 100, richtig? Diese Kombination habe ich auch so in Betrieb.

    Nun meine Frage benutzt Du den/die SIP-Server von 1&1 direkt in der GO Box 100 oder hast Du dort die Fritze in den Einstellungen hinterlegt? Mich verwundert etwas die Aussage bezüglich des Assistenten. Da Gigaset alle Konnektivität zu den GO Box 100 Profilen gekappt hat, bin ich nun etwas überrascht. Hast Du nach dem Werksreset der Gigaset-HW noch die Anbieterprofile im Zugriff gehabt?

    Inkrementelle Backups sind nun auch nicht gerade eine Erfindungen der letzten Jahre ;)

    Interessant wird es dann, wenn es nur ein Fullbackup gibt (das Initiale) und weitere Fullbackups aus den Inkrementen synthetisiert werden. Manche Hersteller nennen das dann "synthetic full". Das zuverlässig zu realisieren vor allem in Verbindung mit Deduplication ist dann schon die höhere Kunst.

    Ist die Kooperation doch nicht gestorben? Gerade habe ich eine E-Mail vom Absender info@enews.vodafone.de erhalten. Betreff: Dein Zuhause ist angeschlossen, <Vorname>

    Zitat

    Gute Nachrichten für Dich

    Hallo <Vorname>,

    jetzt ist der Glasfaser-Anschluss auch an Deiner Adresse zuhause verfügbar.

    Das ist Dein großer Vorteil bei Glasfaser:

    Deine Daten werden über Lichtwellen übertragen. So ist Deine Verbindung besonders stabil. Das merkst Du, wenn Du Filme streamst, Musik runter- und Fotos hochlädst. Und auch, wenn Du im Homeoffice arbeitest.

    Die Verfügbarkeitsprüfung https://www.vodafone.de/privat/interne…-BSA-IP-150-24M ergibt zwar folgendes:

    Zitat

    Deine Adresse liegt im Glasfaser-Ausbaugebiet

    Du kannst jetzt schon Deinen Glasfaser-Tarif buchen. Und zahlst erst, wenn Dein Haus angeschlossen und Dein Tarif aktiviert ist. Im Anschluss an Deine Bestellung sagen wir Dir, wie es weitergeht.

    Dies ist inhaltlich das Gleiche wie bei 1&1. Den Anschluss von Deutsche Glasfaser nutze ich bereits aktiv seit 5 Jahren.

    Die Stadt kann einem Ausbau nicht widersprechen. Jeder hat das Recht, ein Netz zu errichten.

    Da hast Du natürlich Recht. Da stellt sich jedoch sofort die Frage, warum dann die sogenannten Kooperationsverträge zwischen Stadt und ausbauendem Unternehmen so beliebt sind. Notwendig wären diese ja nicht, wenn der Ausbauende einen Persilschein hätte.

    Wie so oft liegt die Wahrheit mitten drin. Die Kommune kann den Ausbau zwar nicht verbieten, jedoch mit allerlei verwaltungstechnischen Regelungen und Fristen stark verzögern und damit behindern. Ob das Sinn macht? Meiner Meinung nach natürlich nicht.

    Vor einigen Jahren hätte ich darin einen Türöffner für die Telekom dahingehend gesehen, als dass die Telekom als Vorzugsunternehmen betrachtet wurde. Mittlerweile besteht die Gefahr, dass es wieder so wird: die Mitbewerber stoppen vielerorts den Ausbau, während die Telekom Homes Passed im 10k-Pack verkündet. Im kollektiven Gedächtnis bleibt damit die Telekom als der Enabler hängen...

    Zu dem von Phino geschriebenen bezüglich der umfangreichen Produktbündelung bei der Telekom kann ich nur soviel sagen: Gerade meine jüngeren Kollegen mit Kindern im Teenageralter zieht es aufgrund der Angebotsbündelung zur Telekom. Zu attraktiv sind die Preisvorteile, wenn Magenta TV/Disney+/4 Mobilfunkverträge und Internetaccess mit VoIP zusammen kommen.

    Nun, meine Kinder sind aus dem Haus, die Streaming-Abos sind gekündigt (Ausnahme Amazon), nächste Woche wird nun auch VoIP vom Gf-Provider entbündelt, so ändern sich die Zeiten und damit die Anforderungen/Interessen.

    Evtl. ändert sich ja in dieser Beziehung etwas in näherer Zukunft. Nach aktuellen Berichten hält das Bundesdigitalministerium an dem Recht auf Vollausbaus fest: https://www.golem.de/news/ne4-willy…605-208882.html

    Allerdings müssen die Novellierungen erst in die einschlägigen Gesetze Eingang finden und in Kraft treten. Bis jetzt wird nur über den Referentenentwurf gesprochen. Die Verabschiedung im Bundestag und ggf Bundesrat sind meinen Wissens noch nicht terminiert.