Nein leider nicht. Im Protokoll steht so etwas wie Fehlerursache unbekannt.
Teile doch bitte die Ausgabe des Ereignislogs der 7590 mit uns. Das macht es für alle Beteiligten einfacher dich zu unterstützen.
Nein leider nicht. Im Protokoll steht so etwas wie Fehlerursache unbekannt.
Teile doch bitte die Ausgabe des Ereignislogs der 7590 mit uns. Das macht es für alle Beteiligten einfacher dich zu unterstützen.
Die FRITZ!Box wurde bereits für den DSL-Zugang verwendet und ohne ein Zurücksetzen auf Werkseinstellungen an das Glasfasermodem 2 angeschlossen? Falls ja, empfehle ich den Reset auf Werkseinstellungen mit anschließender Neueinrichtung. Keine Sicherungen zurückspielen, einzige Ausnahme hiervon ist das gesicherte Telefonbuch!
Als Ergänzung eine Anleitung von FRITZ!/AVM: https://fritz.com/apps/knowledge…-Box-einrichten
Evtl. sollte ich präzisieren: FRITZ!OS anstatt Fritze.
Natürlich ist die Einstiegshürde von OpenWrt und MikroTIKs RouterOS deutlich höher. Durch diese niedrigschwellige Eigenschaften des FRITZ!OS sind die Produkte in D so weit verbreitet. Ich traue mir zwar zu, mich in die Vorgenannten einzuarbeiten (Achtung Werbereferenzierung:) ohne gleich in die Luft zu gehen. Ich bin jedoch auch sicher nicht der Standardnutzer und ab einem gewissen Alter ist die Trägheit die prägende Kraft.
Stimmt, da habe ich zu kompliziert gedacht und damit das Ziel aus den Augen verloren. Den Beitrag #130 habe ich wegen der Nachvollziehbarkeit jedoch nicht gelöscht, sondern durchgestrichen.
Nun ja, ich wuerde da vermutlich einfach mal versuchen die MAC zu clonen bevor ich den Router austausche...
So einfach ist es leider nicht (mehr) einer Fritze eine andere MAC-Adresse (macdsl) zu verpassen. Wäre schön und ich hätte da auch das ein oder andere Mal den Bedarf hierfür gehabt.
Tja, dann ist schwebst Du noch...
Vielleicht hat man, wenn man klont, bessere Karten im Störungsfall? Weil man
- mal eben testweise die eigene Hardware gegen deren ONT tauschen kann
- sich nicht am Telefon anhören muss, dass man an allen Problemen selbst schuld ist, weil man eigene Hardware verwendet
Zum Klonen brauche ich wohl eines der verlinkten SFP-Module - ein (anderer) ONT geht nicht, meines Wissens.
Diese Idee ist naheliegend und sorgt zunächst einmal für ein funktionsfähiges kundeneigenes Endgerät. Es besteht jedoch immer noch die Gefahr, dass nicht alle Daten in das andere Gerät übernommen werden, die der Anbieter via OMCI abfragt/abfragen kann. Eine weitere Unsicherheit ist das Einspielen von Updates durch den Provider. Wie verhält sich hierbei der ONT und was ist die Reaktion auf Seite des Providers bei einem Fehler im Updatevorgang?
Ich würde aus diesen Gründen gar keinen ONT klonen, sondern dem Provider eine Glasfaserfritze vortäuschen. Natürlich ist hierbei die Voraussetzung, dass eine Glasfaserfritze von dem Provider als Endgerät unterstützt wird.
uha schrieb ja, das es um die Erfüllung der Quote ging. Gehen wir mal davon aus, das dies bereits die Heilung war. Dementsprechend gilt nun das Datum der Auftragsbestätigung als Auslöser der 24 monatigen MVLZ, wie in allen anderen Heilungsfällen in unserem Kontext ebenfalls.
Eine nicht sehr wahrscheinliche, dennoch mögliche Erklärung wäre ein Defekt des ONT. Eine andere Idee habe ich nicht.
Du solltest über das Portal nochmal eine Störung melden und die dir zustehende Entschädigung mit den entsprechenden Tagessätzen verlangen. Die Vermutung auf einen Defekt des ONT kannst Du ja ebenfalls äußern.
Evtl. ist ja auch nur kein Licht auf der Faser, das bedeutet das der Port im PoP abgeschaltet ist (AON). Bei PON (egal ob G oder XGS) ist noch ein optisches Signal bei dir vorhanden.
Hast Du dir bei der Glasfaserfritze die RX/TX Werte für AON und GPON notiert oder kannst Du sogar den Test wiederholen?
Habe gerade mal geschaut was ich an Unterlagen habe. Interessant z.B.
...Bitte beachten Sie dass es sich hierbei um einen so genannten schwebend unwirksamen Vertrag handelt...
Das nimmt Bezug auf die damals noch nicht erreichte Vorvermarktungsquote.
Na, das ist doch mal ein vorbildliches Wording/Belehrung!
Aus dem Lexikon des Juraforums:
ZitatRechtsfolgen der schwebenden Unwirksamkeit
Während der Zeit der schwebenden Unwirksamkeit entfalten Rechtsgeschäfte keine rechtliche Bindungswirkung für die beteiligten Parteien. Nach der Heilung werden die Rechtsgeschäfte rückwirkend wirksam, als ob die schwebende Unwirksamkeit nie bestanden hätte. Im Falle einer nicht erfolgten Heilung bleibt das Rechtsgeschäft unwirksam, und die beteiligten Parteien sind nicht an das Rechtsgeschäft gebunden.
Diese erwähnte Heilung ist in unserem Fall die erfolgte Verfügbarkeit des Glasfasernetzes. Ich denke hierbei werden die Juristen noch klären müssen, ob ein homes passed (Ausbau) ausreicht oder der passive Netzabschluss (homes connected) vorhanden sein muss. Damit ist die Frage nach dem wie lange immer noch nicht beantwortet, das wird eine zukünftige juristische Spielwiese werden.
Es geht um diesen Vorgang, nehme ich an: https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/pressemeldunge…eit-gilt-110118
Da gibt es grundsätzlich kein Gerichtsverfahren, da eine Abmahnung eine Unterlassungserklärung des Gerügten erwirken soll und damit ein Verfahren überflüssig macht.
In meinen Augen ist eine gute Vorgehensweise Vodafone mit freundlichen, jedoch bestimmten, Worten auf dein Anliegen hinzuweisen und dabei diese Abmahnung von der VZ RLP zu erwähnen. Sollte da ein ablehnende Reaktion von Seiten VF kommen, dann setze dich mit der VZ in Verbindung.
Aus diesem Grund sind die "full featured" GPON SFPs auch länger als üblich und haben ein "Kühlköperdesign", gut zu sehen bei dem Fossil der Telekom (Hersteller ist Zyxel), das immer noch erhältlich ist und natürlich auch funktioniert: https://geschaeftskunden.telekom.de/business/produ…-glasfasermodem
Detlev hier ein Zitat aus der Pressemitteilung des BGH, da das Urteil noch nicht veröffentlicht wurde:
ZitatEntscheidung des Bundesgerichtshofs:
Der III. Zivilsenat hat die Revision der Beklagten zurückgewiesen. Er hat entschieden, dass die Klausel gemäß § 309 Nr. 9 Buchst. a BGB sowie gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB in Verbindung mit § 56 Abs. 1 Satz 1 TKG unwirksam ist.
Du kannst zwar immer wieder den Musterbrief oder Auszüge davon und auch Pressemitteilungen der VZ hier posten, letztlich erging das Urteil wegen ungültiger Klauseln in den AGB von Deutsche GigaNetz. Es mag richtungsweisend für andere Provider sein, dennoch gilt es erstmal nur für die AGB von DGN. Wie es nun weiter geht, müssen Gerichte und Anwälte/Justiziare klären.
Meiner bescheidenen Meinung nach hat sich die VZ mit dem Musterbrief weit aus dem Fenster gelehnt. Wir werden sicher diesbezüglich Berichte von den Providerantworten auf diesen Brief hier im Forum zu lesen bekommen.
Und das war mein letzter Kommentar hierzu im Subthread.
Müsste ich nicht direkt am ONT ein Signal per Lankabel auf das Laptop bekommen?
Ja, aber zwei Dinge musst Du beachten:
Möchtest Du wieder den Router verwenden, dann geht das oben Beschriebene in Rückwertsrichtung. Die Wartezeit von mindestens 60 Minuten hast Du immer einzuhalten!
Du solltest eine mit 100 beginnende CGNAT-IPv4 erhalten.
Die von dir skizzierten Sorgen oder auch FUD wurden auch bei uns 2019 von "Rentnerinfluenzern" gestreut: ihr werdet schon sehen, dass wird euch noch einiges zusätzlich kosten! Habe ich sehr häufig gehört. Bis in einem Ortsteil der bereits lang pensionierte Ortsvorsteher eine Lanze für den Ausbau gebrochen hat. Dieser Ortsteil war dann der erste der innerhalb weniger Wochen die 40% Marke deutlich überschritten hat. So gab es einen Wettbewerb unter den anderen OT. Lediglich einer hat es nicht geschafft, da wohnen allerdings die "auf die Telekom-Wartenden". Nachdem klar war dieser eine OT ist raus ist und die Magentafarbenen nicht kommen, war die Jammerei riesengroß.
Glücklicherweise akzeptierte die Deutsche Glasfaser eine erneute Nachfragebündelung dort, allerdings für den Nachanschluss. Wenn ich mich richtig erinnere, dauerte dieser dann auch nur zwei Jahre bis zum Baubeginn und zog sich über weitere 24 Monate. Hätte man auch einfacher und vor allem schneller haben können...
Auch der sehr häufig verwendete Nokia ONT hat kein Modul, der Genexis Fibertwist hingegen schon. Mir ging es auch eher um die Umluftkühlung und damit verbundene Wärmeabfuhr. Da sehe ich keinen Nachteil der SFP-ONTs. Ohne weitere Maßnahmen erreicht das GPON SFP in meiner 5530 eine Temperatur von 70°C.
In der grundsätzlichen Sache gebe ich NDiGF Recht. Mit der Abwärme, na ja. In den meisten, wenn nicht allen, ONTs ist das SFP-Modul auf der Platine befestigt. Der Luftdurchsatz ist da auch nicht berauschend.
Wenn auch im Portal von DG der Vermerk "kundeneigener Router" hinterlegt ist, dann ist das pro forma in Ordnung.
In der letzten Zeit sind Berichte über Verbindungsverluste in AON Netzen ein wenig gehäuft.
Hast Du in den Einstellungen für den Internetaccess eine VLAN-ID eingegeben? Wenn ja welche?
Versuche mal die IDs 362 und wenn diese nicht funktioniert 360. Für Telefonie wird eine weitere benötigt, so weit sind wir noch nicht.
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