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  1. Glasfaserforum.de - Das Informations- und Hilfeforum rund um das Glasfaser-Internet.
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Beiträge von HubeBube

  • FRITZ!Box 5690 Pro: Alle Fragen/Probleme/Tipps/Hilfestellungen hierzu bitte hier eintragen!

    • HubeBube
    • 14. März 2026 um 18:03
    Zitat von ShanghaiTang

    Nein, beide LEDs leuchten grün dauerhaft.

    Welche beiden dies auch immer sein mögen. Wenn die PON LED des Nokia ONTs nicht rot leuchtet, ist zumindest der ONT provisioniert.

    Offensichtlich liegt noch ein Fehler im Netz von DG vor. Ich würde an deiner Stelle dem Ratschlag von Phino folgen.

  • FRITZ!Box 5690 Pro: Alle Fragen/Probleme/Tipps/Hilfestellungen hierzu bitte hier eintragen!

    • HubeBube
    • 14. März 2026 um 17:59
    Zitat von maik6849

    HubeBube

    Ist doch bei Deutsche Glasfaser nötig, damit der DHCP Release abläuft.

    Den Ablauf der lease time abzuwarten macht nur dann Sinn, wenn eine neue MAC-Adresse einen DHCP Requests stellt. Es gab jedoch dem Bericht nach keine solche Änderung.

  • FRITZ!Box 5690 Pro: Alle Fragen/Probleme/Tipps/Hilfestellungen hierzu bitte hier eintragen!

    • HubeBube
    • 14. März 2026 um 17:08

    Ich sehe zwar keinen Grund für diese lange Trennung, schaden kann es aber auch nicht.

    ShanghaiTang Welchen ONT nutzt Du und leuchtet da evtl. eine LED rot?

  • Neues Mietshaus: Telekom ONT installiert - Fritz!Box 5690 Pro?

    • HubeBube
    • 14. März 2026 um 17:03

    Nur als kleiner Tipp: das WLAN einer Fritze kann man abschalten und benutzt einen AP eines anderen Herstellers;)

  • Êinstellung Fritzbox 7590 und Eon Highspeed

    • HubeBube
    • 14. März 2026 um 15:37

    Wie schon häufig geschrieben: Eine Festnetznummer wird vom abgebenden Unternehmen erst nach Ablauf des Vertrages zur Portierung frei gegeben. Dies ist im TKG so festgelegt.

    Ein Anrecht auf vorzeitige Nummernportierung besteht nur im Mobilfunk.

    In Einzelfällen ist der abgebende Provider so kulant, die Festnetznummer vor Vertragsablauf dem aufnehmende Anbieter zur Verfügung zu stellen. Dies bedingt jedoch die Zuteilung einer neuen Festnetznummer bis zum Vertragsablauf des Altvertrages.

  • Maximale Vertragsdauer auf zwei Jahre begrenzt, inkl. Ausbau

    • HubeBube
    • 14. März 2026 um 12:07

    Je mehr der Netzerrichter von durch ihn nicht steuerbaren Gegebenheiten (Behörden und Verwaltungen) abhängig ist, desto höher das Risiko, ebenso baut sich im norddeutschen Sand schneller als im Allgäuer Fels.

    Dies alles führt zu zeitlicher Unwägbarkeit. Insofern finde ich die anstehende TKG Novelle zu Gunsten des Gf-Ausbaus durchaus positiv. Auch wenn dies für Immobilienbesitzer zu Eingriffen in deren Eigentum führt.

    Letztlich gibt es da ja auch noch Artikel 14 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland der leider viel zu häufig ignoriert wird, vor allem Absatz 2:

    Zitat

    Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

    Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

    Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

    Art. 14 GG - dejure.org

  • Neues Mietshaus: Telekom ONT installiert - Fritz!Box 5690 Pro?

    • HubeBube
    • 14. März 2026 um 11:56

    Es geht auch gar nicht nur um GPON-Module bzw. Herstellerempfehlungen. Mein Verweis auf diese beiden Firmen hat auch gar nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Das smarte an flexoptix ist, das diese Firma in D ansässig ist und im professionellen Bereich einen guten Namen besitzt.

    Mir scheint auch, dass die Darmstädter deutlich mehr Anbieter unterstützen als FS.com.

    Supported Vendors

  • Maximale Vertragsdauer auf zwei Jahre begrenzt, inkl. Ausbau

    • HubeBube
    • 14. März 2026 um 11:18
    Zitat von Schnurz

    Das BGH Urteil ist ja wohl auch aufgrund einer Klage der VZ gefällt worden.

    Klar, wenn jedoch Lieschen Müller gegenüber EWE Auftritt oder die Rechtsanwälte der VZ, was glaubst Du bei welcher der beiden Varianten eher zu Gunsten des Teilnehmers entschieden wird? Die Entscheidung muss ja gar nicht vor einem Gericht erwirkt werden.

  • Neues Mietshaus: Telekom ONT installiert - Fritz!Box 5690 Pro?

    • HubeBube
    • 14. März 2026 um 11:13

    Das von Phino ist nicht grob, sondern in der Spezifikation der SFP+ (mit Plus) Module festgelegt. Dort sind 10 Gbps vorgesehen.

    Das SFP (ohne Plus) Module gibt, die Multigigabit unterstützen ist natürlich nicht falsch.

    Kompliziert wird es erst, wenn man den Cage/Slot betrachtet. In manchem Router/Switch funktionieren SFP (ohne Plus) als auch SFP+ (mit Plus) Module. Manchmal wiederum nur die des Herstellers A und nicht von B. Bei anderer Switch/Router Hardware ist es wiederum anders. Außer dem Experiment bleibt leider nichts verlässliches.

    Gutes Beispiel sind die FRITZ!Boxen der 55x0er Serie. Deren Slot unterstützt sowohl 1 Gbps als auch 10 Gbps Module. Bei der Ubiquiti UDM wird jedoch zwischen 1 Gbps und 10 Gbps Cage/Slot exakt unterschieden.

    Allerdings steht bei einer 55x0 Box noch der Beweis aus, dass ein 10 Gbps AON Modul eines Frendherstellers funktioniert. Wobei es durchaus Lieferanten gibt, die beliebige kompatible Module labeln können (z.B. FS.com oder flexoptix.net)

  • Maximale Vertragsdauer auf zwei Jahre begrenzt, inkl. Ausbau

    • HubeBube
    • 14. März 2026 um 09:17

    Yep, evtl. ist das Einschalten der Verbraucherzentrale noch ein Zwischenschritt bevor man einen RA beauftragt.

  • Neues Mietshaus: Telekom ONT installiert - Fritz!Box 5690 Pro?

    • HubeBube
    • 14. März 2026 um 09:07
    Zitat von Rolfdafiftynine

    Hey Leute,

    könntet ihr mir bitte nochmal schnell was erklären?
    Ich verstehe nicht, warum bei der 5590 und 5690 Pro als Anschlusstyp SFP bzw. SFP+ steht und bei der 5690 "non-pro" LC-APC.

    Die 55x0er Serie und die 5690 Pro hat austauschbare Module zu Wandlung von Licht in Strom. Auf der optischen Modulseite gibt es unterschiedliche Anschlüsse LC/APC bzw. SC/APC. Welcher dies konkret ist, steht bei den Modulspezifikationen.

    Die 5690 (ohne Pro) hat keine austauschbaren Module, daher wird nur der Anschluss erwähnt.

    In der 5690 (ohne Pro) ist das optische Modul leider fest verbaut und nicht wechselbar, wie bei der 55X0er-Serie (AON, PON, XGS-PON), die 5690 Pro unterstützt leider nur AON- und GPON-Module, für XGS-PON in der 56XY-Serie benötigt man die Ausführung 5690 XGS (Artikelnummer 20003105).

    Weil das obige noch zu einfach ist, hat man sich auf der Seite des Herstellers nun zur Einführung von Editionen entschlossen:

    FRITZ!Box 5690 Edition AON - Artikelnummer 20003176 - https://fritz.com/apps/knowledge…faseranschlusse
    FRITZ!Box 5690 Edition GPON - Artikelnummer 20003096 - https://fritz.com/products/fritz-box-5690-20003096

    Das gleiche Schema scheint sich bei der 5630er-Serie zu wiederholen. Immerhin darin ist man konsequent.

    Zitat von Rolfdafiftynine

    Ist dieses LC-APC-Kabel, was dabei ist, passend für meinen GF-TA?

    Die Frage kann nur sicher beantwortet werden, wenn der Anschluss des Gf-TA/Glasfaser-Dose bekannt ist. Üblicherweise ist dieser vom Typ LC/APC. Bisher legte AVM/FRITZ! immer ein LC/APC <-> LC/APC Kabel den Boxen bei.

  • Maximale Vertragsdauer auf zwei Jahre begrenzt, inkl. Ausbau

    • HubeBube
    • 14. März 2026 um 08:43

    Diese Praxis gibt es doch bereits und nennt sich Auftragseingangsbestätigung. Allerdings und da gebe ich dir gewissermaßen Recht, fehlt es an einer Information, dass ein Glasfaserinteressent, wohnhaft in einer Immobilie ohne bestehendem Anschluss, einen Vorvertrag eingeht/eingehen muss, um an einen Glasfaseranschluss zu gelangen. Diese vertragliche Verpflichtung ist durchaus über mehrere Jahre bindend und hat zunächst einmal gar nichts mit dem TKG zu tun.

    In der "Goldgräberzeit" (bis ca. 2022) des Gf-Ausbaus betrugen die Zeiten von Ankündigung bis Aktivierung der Erstanschlüsse 2 bis 3 Jahre in unverschlossenen Gebieten. Nachanschlüsse dauerten noch einmal 2 Jahre länger. Aktuell werden aus Geldmangel der Anbieter, Ausnahme die Deutsche Telekom, Ausbauprojekte aufgegeben. Warum die Telekom meiner Meinung nach letztlich als Gewinner aus dem Rennen um homes connected/activated hervorgehen wird: die Weigerung der TK-Kundschaft auf die zukunftsfähige Glasfaser zu setzen und stattdessen die Kriegskasse der Telekom mit CuDA-Geld weiter angefüllt wird.

  • Maximale Vertragsdauer auf zwei Jahre begrenzt, inkl. Ausbau

    • HubeBube
    • 13. März 2026 um 22:49

    Und selbst wenn es so in den AGB stünde, dann wäre genau dieser Teil nicht mit geltendem Recht vereinbar und daher ungültig. Genau dies stellte das BGH gegenüber Deutsche GigaNetz fest und klar.

    Egal wie groß oder klein ein Anbieter ist, an das geltende Recht muss sich gehalten werden, gleich ob es sich um den Beginn der Laufzeit oder die sogenannte Routerfrei* handelt.

  • Kooperation Deutsche Glasfaser und 1&1

    • HubeBube
    • 13. März 2026 um 20:45

    Ein kleiner Hoffnungsschimmer besteht. Es wird eine Novelle des TKG geben und in dem aktuellen Entwurf ist ein Anrecht auf Vollausbau vorgesehen. Jetzt das große aber: Ein Entwurf ist selten 1:1 umgesetzt worden, man muss abwarten.

    Die Hoffnung stirbt zuletzt.

    Glasfasernetze: Vollausbaurecht für Mehrfamilienhäuser soll kommen
    Das Digitalministerium schlägt Änderungen am Telekommunikationsgesetz vor, die den Glasfaser-Ausbau in und am Haus beschleunigen sollen.
    www.heise.de
  • Maximale Vertragsdauer auf zwei Jahre begrenzt, inkl. Ausbau

    • HubeBube
    • 13. März 2026 um 15:09

    Es gilt alleinig das Datum der Auftragsbestätigung!

    Wann beginnt die Laufzeit eines Glasfaser-Vertrags? BGH hat entschieden | Verbraucherzentrale.de
    Wann beginnen 24 Monate Laufzeit für einen Glasfaseranschluss: Wenn der Vertrag geschlossen wird oder ab dem Zeitpunkt, zu dem der Anschluss nutzbar ist? Der…
    www.verbraucherzentrale.de

    Aber beachte, falls Du Vergünstigungen oder mögliche Downgrades (mit Befristung a la: bis zum 7. Monat können Sie kostenlos...) zugestimmt/wahrgenommen hast, kann sich das Beharren auf die Vertragslaufzeit als Schuss ins Knie erweisen. Bitte vorher erst die Daten klären.

  • Deutsche Glasfaser IPv6 Routing Problem

    • HubeBube
    • 13. März 2026 um 15:03
    Zitat von themaze

    Was ich eben festgestellt habe, ist dass die Deutsche Glasfaser meine Telefonleitung abgestellt hat. Ich kann per Festnetz nicht mehr Telefonieren oder Anrufe erhalten. Gleiches gilt natürlich fürs Fax (ja habe ich eingerichtet) aber das ist eher ein Gimmick. Über Festnetz telefoniert unsere Familie schon auch ab und zu, und natürlich ist es ein zusätzlicher weg wenn man einen Notruf absetzen will. Hier liegt also eindeutig ein Leistungsabbruch vor, bei der Internetgeschwindigkeit ist das ja diskutabel.

    Das ist auch ein Grund der für eine Portierung der Festnetznummer(n) zu einem externen SIP/VoIP-Anbieter spricht.

    Wegen der Verfügbarkeit und Dauer der Portierung gibt es sehr strikte gesetzliche Vorgaben. Eine Entschädigung ist auch hier möglich: TKG, § 59
    Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme

  • Falkensee Sachstand FTTH DNS:Net und Mr. Fuxx

    • HubeBube
    • 12. März 2026 um 07:46

    Kommt nicht so überraschend, siehe #512

  • Der offenbar unmögliche Providerwechsel

    • HubeBube
    • 11. März 2026 um 20:38

    Willkommen im Forum!

    Zitat von Networker

    Ich war davon ausgegangen, dass jeder GF-Anschluss nach einigen Jahren unter Open Access und damit freie Providerwahl fällt (auch wenn natürlich nicht jeder Provider jeden Anschluss versorgen kann).

    Nein, das ist ein Trugschluss. Es gibt keine Grundlage für diese Annahme.

    Zitat von Networker

    Über mehrere Telefonate habe ich nun herausgefunden, dass wohl ein Konstrukt möglich wäre, bei dem der Gebäudeeigentümer einen Exklusivvertrag mit 1&1 Versatel geschlossen hat und somit für sämtliche Mieter auf 10+ Jahre lediglich dieser ISP nutzbar ist, wenn es um Glasfaser geht.

    Ja, das ist durchaus denkbar.

    Nachtrag: Ich konkretisieren hier mal. Natürlich darf ein Mitbewerber ebenfalls seine Glasfaser zusätzlich zu 1&1 Versatel in der Immobilie verlegen, sofern es eine entsprechende Anfrage gibt und der Gebäudeeigentümer oder Verwalter die Erlaubnis hierzu erteilt.

    Zitat von Networker

    - Gibt es hier gesetzlich Maximallaufzeiten, für die die Faser exklusiv genutzt werden darf?

    Nein.

  • Deep Dive SFP-Modul GPON ONU Stick von FS.com

    • HubeBube
    • 11. März 2026 um 14:20
    Zitat von mbo77

    Könntest du die Quotes noch in die Blockformatierung packen?

    Ja, habe ich gemacht.

  • Rufnummernportierung E.on fragen.

    • HubeBube
    • 10. März 2026 um 17:23

    Nach geltendem TKG kann eine Festnetznummer erst ab Vertragsende portiert werden. Wenn der abgebenden Anbieter der Portierung vor Vertragsende zustimmt, dann kann er das natürlich freiwillig tun. Allerdings hast Du kein Anrecht darauf.

    Offensichtlich hat die Vodafone der Portierung nicht zugestimmt?!

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