Da habe ich es doch noch gefunden: Regulierung light für Glasfaser
Die Telekom muss auch ihr Glasfasernetz für Mitbewerber zu den gleichen Konditionen, wie für den Telekom Vertrieb anbieten. Eine Preisregulierung behält sich die BNA vor, falls die gestellten Bedingungen von der Telekom nicht eingehalten werden.
Die BNA hat also eine Öffnungsverpflichtung der Telekom auferlegt. Im Gegensatz zu den häufig beworbenen "Open Access"-Versprechungen anderer Glasfaser-Provider kann die Telekom jedoch keine Mondpreise verlangen, um Mitbewerber aus dem eigenen Netz herauszuhalten.