Erzähl' mir bitte mehr von deinen Problemen.
And please call me as you might guess, ELIZA
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Willkommen im Forum!
Bei jeglichen Providern gibt es Probleme mit Erreichbarkeit und/oder Qualität der Auskunft.
Im Gegensatz zu dir bin ich bereits seit geraumer Zeit Kunde von Deutscher Glasfaser und kann nur sagen: läuft.
Die Gefahr, die beim "Teilen" eines Hausanschlusses besteht, ist die, wenn die beiden Vertragspartner sich nicht mehr leiden können. Je nachdem, wie zerstritten das Verhältnis dann ist, kann es sehr teuer für den Vermieter werden.
Leistungsversprechen nicht eingehalten, der Vermieter erbringt eine TK Dienstleistung für den Mieter - wie ist der Datenschutz umgesetzt, usw.
Wie gesagt, was den Netzbetreiber in der Fläche Geld kostet (und deshalb verständlicher Weise gefördert wird), ist der Hausanschluss.
Das ist gar nicht selbstverständlich. Bei uns gab es keine Förderung und es wurde trotzdem durch den Anbieter kostenfrei ausgebaut.
So wie der Staat die Hand offen hält, darf er auch gerne mal ein wenig rückvergüten.
Genau! Ich lasse unseren Hund auch mitten auf den Gehweg k..., schließlich bezahle ich ja Hundesteuer und da kann der städtische Bauhof ruhig mal für das bezahlte Geld reinigen. Wo war noch einmal der Unterschied zwischen Steuern und Abgaben?
Ein barrierefreier Zugang (habe ich gerade durch) muss von dem Vermieter nur bewilligt werden. Der Umbau muss auf Kosten des Mieters (bzw. der KK) erfolgen, der Rückbau ebenso. Aber ein Glasfaseranschluss ist doch kein "Grundbedürfnis", dass durch den Vermieter zu erfüllen ist.
Anders herum, er darf nicht abgelehnt werden. Kostenübernahme ist auch geregelt: wer bestellt - der bezahlt. Eine nachvollziehbare Argumentation, warum dies nicht auch für einen Glasfaseranschluss, gebucht durch den Mieter, gilt, kenne ich nicht. Lediglich der Eigentümer hat dieses Anrecht.
Ganz abgesehen davon definiert das WEG keine Grundbedüfnisse, auch nicht für Menschen mit Einschränkungen.
Ich hätte mich klarer ausdrücken sollen...
WEGs ticken häufig so, das nur das Augen ein einmal im Jahr stattfindenden Versammlungen beschlossen wird:
Artikel 14 Grundgesetz, Satz 2 ist leider heutzutage vielen unbekannt:
ZitatEigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Ich glaube wir sind da auf der gleichen Wellenlänge.
Im Zuge der erwähnten TKG Novelle sind einige Hürden abgebaut worden. Jedoch wird bei Mehrfamilienhäusern ein Glasfaserkabel explizit den gleichen Brandschutzbestimmungen unterworfen, wie Kupferkabel. Das ist Irrsinn, man stelle sich einen nachträglich errichteten F90 Kabelkanal im Treppenhaus (per Definition ist das ein Fluchtweg) vor, der 5 x 3 mm LSZH OS2 Glasfaserkabel enthält. Das wäre wie für einen Traktor eine mehrspurige Autobahnanbindung vorzusehen, das im Falle eines Feldbrandes der Bauer sicher flüchten kann.
Die andere Sache: Warum hat ein Mieter kein Anrecht auf einen Glasfaseranschluss? Ist dieser "schlechter" als ein Eigentümer oder als ein körperlich eingeschränkter Mieter, der einen barrierefreien Zugang zum Balkon verlangen (und wichtiger: bauen lassen darf) kann?
Da wurden bei der Novellierung des WEG und TKG wichtige Sachverhalte nicht berücksichtigt.
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Bei einer von DG gemieteten FRITZ!Box darfst Du fast alles, jedoch nie, nie die Telefoneinstellungen anfassen.
Via TR069 wird das von DG fernkonfiguriert. Je mehr Du daran bei dem Mietrouter rumfummelst, desto schlechter wird es bei dir funktionieren. Lass es einfach und freue dich, das DG dir unnützen Ballast abnimmt.
Ich empfehle dir bei dem jetzigen Zustand eine aktuelles Recovery-Image einzuspielen, damit ist auch ein Werksreset verbunden und im Anschluss daran die Fernkonfiguration stattfinden zu lassen. Es ist nicht dein Router, sondern der von DG!
Wenn Du spielen möchtest, dann Stelle den Vertrag auf kundeneigenen Router um (in der Initialen Laufzeit wirst Du dennoch die 5€/Monat bezahlen müssen) und verwende eine 5590 oder 5530.
Viele Erfahrungen Du sammeln wirst, junger Padavan.
Bei Einfamilienhäusern FullACK, @alfalfa. Bei Mehrfamilienhäusern, mit mehreren Eigentümern sieht das schon wieder anders aus. Durch die Novellierung des TKG ist zwar schon vieles einfacher geworden, ich hätte allerdings den Glasfaserleitungen einer Sonderbehandlung beim Brandschutz bzw. Verlegungsoptionen zukommen lassen. Das ist häufig eine finanzielle Hürde, die kein Eigentümer auf sich nehmen will, ebenso hätte ich dem Mieter ein Anrecht auf einen Glasfaseranschluss zugesprochen (bei gleicher Regelung wie bei den Eigentümern).
Ziel ist ja die flächendeckende Versorgung...
Ich denke, das werden wir hier innerhalb der nächsten Tage am Traffic im Forum feststellen können.
Die Hoffnung für viele liegt sicher hier:
Fiber:
Verbesserung: Interoperabilität zu verschiedenen Glasfasergegenstellen verbessert
Internet:
Verbesserung: Einfachere Ersteinrichtung mit „Easy-Support“ am Glasfaseranschluss der Deutschen Telekom
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1&1 baut sehr wenig Glasfaseranschlüsse selbst. Neu ist die Kooperation mit der Telekom:
und
Es gab erst letztens einen Kostenvergleich:
Letztlich spielt es keine Rolle, ob Du 1&1 Glasfaser über Telekom oder direkt bei der Telekom den Glasfaseranschluss buchst. Vom Bauchgefühl würde ich eher die Telekom für die ersten 24 Monate wählen, weil diese das Netz in deinem Falle gerade erst gebaut hat. Erfahrungsgemäß gibt es immer Startschwierigkeiten, da ist es praktikablen direkt beim Infrastrukturanbieter Kunde zu sein. Danach kannst Du immer noch zu 1&1 wechseln.
Ich empfehle deswegen, die Rufnummer selbst in der Fritzbox zu konfigurieren.
Es gibt hiervon (nur) eine Ausnahme: Wenn bei DG ein Vertrag mit Mietrouter abgeschlossen wurde. In diesem Fall richtet DG die Rufnummer in der FRITZ!Box selbst ein. Hat der Kunde bei einem Mietrouter die Rufnummer bereits konfiguriert, führt das zu einer nicht funktionierenden Telefonie. Daher (nur) bei einem Mietrouter besser die Finger von der Telefoniekonfiguration lassen.
Das Telefon als solches darf natürlich schon eingerichtet sein, jedoch nicht die Rufnummer!
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Du musst uns schon verraten, welcher NT bei dir montiert wurde.
Hast Du einen Mietrouter oder läuft dein Vertrag auf "kundeneigener Router" (steht im Portal von DG)?
Ein Foto des HÜP wäre ebenfalls hilfreich.
Zu DG und Glasfaserfritzboxen gibt es eine Seite bei AVM:
Und am Ende der Seite des folgenden Links gibt es zusätzliche Hinweise.
WIKI - Informationen zu Glasfaser | AVM Deutschland
Zu der NT Thematik und den Begrifflichkeiten gibt es Artikel im Forum, z.B.
Es gibt noch genügend IoT-Devices die nicht IPv6-tauglich sind. Betrachten wir die AVM Produkte, sehen wir auch, das erst ab FRITZ!OS 7.50 die IPv6-Unterstützung (zusätzlich zu IPv4) in den Grundeinstellungen aktiv ist. In den älteren Versionen muss die IPv6-Unterstützung erst vom Benutzer bewusst aktiviert werden.
Es war bis Anfang der 2020er Jahre schlicht nicht notwendig, das der Privatanwender sich mit IPv6 auseinandersetzen musste. Das beginnt erst gerade, da zunehmend CGNAT providerseitig Verwendung findet und in Folge nur mit Klimmzügen via IPv4 von außen auf das Heimnetz zugegriffen werden kann. Offensichtlich scheint genau diese Notwendigkeit bei vielen zu bestehen und kann sich positiv auf die Verbreitung von IPv6 auswirken.
Insofern wichtig, als das zu lange Inhalte hoffentlich nur abgeschnitten werden und keinen Überlauf erzeugen. Ich vermute (!) das der Feldtyp ASCII und nicht vom Typ Binary ist. Ob im ersten Fall hex-values vorausgesetzt werden, ist auch noch offen.
Aus den vorgenannten Gründen wäre eine Beschreibung ja ganz gut...
Evtl. kann mir ja auch FS.com Auskunft geben, trotzdem bin ich für Input aus dem Forum dankbar!
frank_m: war das ein Wink mit dem Zaunpfahl?
Ich bin immer noch nicht weiter, jedoch Frage ich einmal in die Leserschaft:
Ist jemandem der Aufbau und Länge des folgenden Parameters (Index 5) bekannt?
sfp_i2c -i 5 -s "Vendor-Data???" <-- Vendor Data ( byte) ???
Im konkreten Fall handelt es sich um das FS.com GPON ONU Modul.
Ach schade, ich dachte ggfs. hätte jemand die Daten vom DG GPON Modul ausgelesen und auf das SFP Modul von Unifi übertragen... (siehe https://github.com/Unifi-Tools/UFiber.Configurator)
Wenn man die Doku bzw. Bugtracker zu dem Konfigurator liest, findet man den Eintrag, das dieser eben nicht mit dem Unifi ONU SFP Modul funktioniert!
Wir haben heute eine neue Fritzbox 7590AX bekommen und wollten diese gegen die Vorgänger 7590 tauschen, doch mit der neuen bekommen wir kein Internet.
Welcher TK-Provider?
Was steht in der FRITZ!Box unter System > Ereignisse > Internetverbindung bzw. System?
Provider wäre 1&1 korrekt.
OK.
Grundsätzlich ja, da 1&1 sowohl 5530 als auch 5590 selbst vertreibt.
Aufgrund des ONT auf den Fotos gehe ich von einem Anschluss in GPON Topologie aus.
Eine Beschreibung über die Einrichtung findest Du hier:
1&1 Hilfe Center - 1&1 Glasfaser-Anschluss einrichten
Trotzdem musst Du dich mit 1&1 in Verbindung setzen, wenn Du kundeneigener Hardware an der Glasfaser im GPON betreiben möchtest. Die Modem-ID auf der Unterseite deiner FRITZ!Box wird benötigt.
Hier wird die Einrichtung einer Glasfaser-FRITZ!Box bei 1&1 beschrieben:
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