Einziger leichter Vorteil bei 1&1 wäre für mich die Möglichkeit einer eigenen IPv4.
Mit dem "Nachteil" eines Ressourcen fressenden PPPoE und DS-Lite.
Einziger leichter Vorteil bei 1&1 wäre für mich die Möglichkeit einer eigenen IPv4.
Mit dem "Nachteil" eines Ressourcen fressenden PPPoE und DS-Lite.
Zu dem Straßencode: das ist Aufgabe des Providers. Da wird es sicherlich ein Regelwerk geben und wahrscheinlich erfindet auch nicht jeder Provider die Codierung neu. Ich kann nur soviel dazu sagen, dass Ähnlichkeiten des Codes mit dem tatsächlichen Namen zufällig sind. Zumindest bei Deutsche Glasfaser.
Fast jede Stadt vergibt eine Straßenkennziffer. In Frankfurt am Main ist das simpel realisiert. Alle Straßennamen werden alphabetisch (Problemfälle: Bindestriche, Umlaute) sortiert und die Position in der Liste ergibt die Straßenkennziffer, aktuell sind das inklusive aller Stadtteile knapp 3800. Hier würde eine hexadezimal er 3-Zeichencode ausreichen (FFF = 4095). Berücksichtigt man nun, dass FFM ja mehrere PLZ besitzt, dann wäre das schon mal eine valide Codierung (abgesehen von einer dokumentierten Auflösung der Problemfälle). Ob das auch für Berlin, Hamburg und München ausreicht, kann ich nicht beurteilen.
Wie bereits im anderen Thread geschrieben, ich hatte von wenigen Wechslern die ich kenne erfahren, dass 1&1 dort lediglich die WE-ID/Anschlusskennung telefonisch abfragte.
Das ist mir zu pauschal. Ich kann nur ausssagen, dass ein Wechsel im VDSL von der DTAG zu 1&1 bei mir völlig unbemerkt verlaufen ist. Genauso der Wechsel von 1&1/VDSL zu DG/GPON.
Ok, danke für die Erinnerung!
Die Mysteriums-ID findet sich also vermutlich als Bestandteil der PPPoE Line-ID wieder. Leider entspricht die hier veröffentlichte Line-ID: 1UND1.DEU.DGW.123456 nicht den Empfehlungen des Arbeitskreises S/PRI (https://ak-spri.de/spri/spri-spezifikationen-2-2/).
Zu, auch meiner, Überraschung hält sich Deutsche Glasfaser sehr dicht an die S/PRI Empfehlung zur Bildung der Home-ID, bei DG WE-ID/Anschlusskennung, genannt:
<PLZ><Straße>-<Hausnummer>-<laufende Nummer Anschluss>
z.B. 12345AKB-3--5-3
Wobei:
PLZ: ist klar die Postleitzahl
Straße: in drei Zeichen kodierter Straßenname
Hausnummer: im Prinzip klar, bei aus mehreren Parzellen zusammengesetzte Hausnummer (ja, das gibt es!) wird aus der Haunummer 3-5 ein 3--5 bei DG.
Laufende Nummer: auch klar, beginnend bei 1.
Lange Rede kurzer Sinn: Mit der WE-ID/Anschlusskennung ist der Anschluss eindeutig zuzuordnen. Diese ist auch dem Kunden bekannt. Falls die Mysteriums-ID benötigt wird, dann müssen das DG und 1&1 untereinander abstimmen. Der Kunde erhält (vermutlich) erst die Mysteriums-ID, wenn via PPPoE die Line-ID einzusehen ist, d.h. erst nach dem Wechsel.
Ob es geschickt ist, den Straßennamen und/oder Hausnummer in eine eindeutige Anschlusskennung einzukodieren, da kann man geteilter Meinung sein. Ich hätte es nicht in diesem Kontext gemacht, da sich Straßennamen auch mal ändern können und durch Nachverdichtung eine Änderung von Hausnummern nicht ungewöhnlich ist.
Z.B dass man bestätigt, das 0123456 eine valide Syntax ist. Evtl. kommt ja doch ein Bindestrich o.ä. vor. Sind evtl. Teile der Kundennummer oder WE-ID dort hinein codiert? Matcht die Mysteriums-ID evtl. mit der Line-ID, die man nach erfolgreichem PPPoE Verbindungsaufbau einsehen kann?
Alles Fragen, die Kenner der Mysteriums-ID beantworten oder zumindest darüber Auskunft geben können.
Ich vermute, es geht dolphin226 darum, ob es möglich ist, bei E.ON die Rufnummern nachträglich reinzuportieren.
Ja, dies sollte möglich sein. Ggf. dauerhaft aufpreispflichtig, weil zusätzliche Rufnummer.
Ich würde die Nummern daher eher zu einem freien SIP-Anbieter wie z. B. easybell portieren.
Das ist in den meisten Fällen die bessere Lösung.
Gerade im Kundenportal den aktuellen Status gesehen:
...
Es geht also nicht vorwärts, sondern wieder zurück.
Wie bereits geschrieben. Dies kann ein Rückzug von DG bedeuten. Allerdings scheint Saarbrücken zwischen den folgenden Unternehmen aufgeteilt zu werden:
Es ist ein Ortsteil von Saarbrücken.
Die AEB hat sie seit November 2022. Das wäre tatsächlich mal interessant zu klären, ich würde das im Zweifelsfall wahrscheinlich tun und mal sehen, ob die Anbieter das auch gerne richterlich geklärt haben möchten
Da gibt es mehrere Möglichkeiten:
Der problemloseste Weg ist der Dritte. Diesen würde ich gehen.
Und solange die DG keine Auftragsbestätigung schickt, ist mMn auch noch kein Vertrag zustandegekommen (und selbst dann müsste sie noch 14 Tage Widerrufsfrist haben, denn die gilt erst "ab Vertragsschluss").
So mag es erscheinen, ist aber nicht der Fall
ZitatEine Auftragseingangsbestätigung bedeutet lediglich, dass Ihr Vertragswunsch beim Anbieter eingegangen ist, dieser aber noch keine verbindliche Vertragszusage macht. Sie sind jedoch an Ihren Vertragswunsch gebunden, auch wenn der Anbieter diesen für einen endgültigen Vertragsschluss noch annehmen muss. Das bedeutet, dass Sie an Ihren Vertragswunsch auch vor Annahme des Anbieters gebunden sind.
In dem Fall von deiner Mutter gehe ich jedoch ebenfalls davon aus, dass sich DG zurückzieht, da die Telekom den Ausbau deiner Schilderung nach angekündigt hat.
Um welchen Ort handelt es sich denn im Falle deiner Mutter?
Irgend eine Ahnung, warum die 5590 dann nicht freischaltbar ist? Modem kaputt?
Auch wenn die Box nicht im GPON gegenwärtig provisioniert ist. Informationen wo es hängt liefert sie trotzdem. Ich vermute, dass sie im Status O2 hängen bleibt. Teile doch bitte mal einen Screenshot von Internet > Glasfaser-Informationen und dort vom Reiter "Glasfaser" mit uns.
Jetzt betrachten wir es doch einmal nüchtern: die Anschlusskennung/WE-ID findet man nicht nur im DG Portal, sondern auf jeder der monatlich zugestellten Rechnungen.
Die mysteriöse 6-stellige Nummer, die bisher nur wenige kennen, erhält man evtl. oder auch nicht nach mehrmaligem Nachbohren beim DG Support.
Wenn ich mich nun in die Rolle von 1&1 versetze, welche ID kann mir der wechselwillige Kunde zuverlässig mitteilen? Die WE-ID oder die Mysteriums-ID? Die Antwort ist einfach. Alles weitere muss in den internen Vorgängen/Prozessen bei 1&1 geklärt werden und ich bin mir in diesem Punkt sicher: 1&1 kann das.
Btw. bis heute hat niemand im Forum den syntaktischen Aufbau der Mysteriums-ID verraten...
Willkommen im Forum!
Fragen bezüglich des lokalen Ausbaus kann am Besten euer Bürgermeister oder Bürgermeisterin beantworten. Üblicherweise gibt es einen Kooperationsvertrag zwischen dem ausbauenden Unternehmen und der jeweiligen Stadt/Gemeinde. Der Inhalt ist nicht öffentlich, jedoch sollten dort auch Ausstiegsmodalitäten oder Klauseln enthalten sein.
Wobei das ein neu ausgebautes Gebiet ist und HubeBube rät da ja zu Mietroutern, um nicht Opfer von Kinderkrankheiten des Netzausbaus zu werden!? Aber dieses jahrelange Miete abdrücken und im Problemfall dann doch keinen Support zu bekommen (Erfahrung vom alten DSL-Anschluss), nervt mich halt...
Nun ja, erst einmal rate ich in neu ausgebauten Gebieten dazu, denn Provider-ONT in der MVLZ zu nutzen. Die DG-Router, sofern sie nicht von AVM sind, verdienen nach bisherigem Kenntnisstand keine Empfehlung. Von daher kannst Du dir überlegen, ob Du eine 7530AX/7590 AX (nicht ohne AX!)/4060 an diesem Anschluss betreiben möchtest. Welche für deinen Einsatzzweck besser geeignet ist, kannst nur Du entscheiden.
Phino meinte, dass er den ZTE Router nutzen würde und nicht die 5690 XGS. Auch von ZTE gibt es Mesh Repeater: https://www.zte.com.cn/global/home_an…mesh_wi-fi.html
Wenn Du das Netzwerk deines Bruders betreuen möchtest, dann kannst Du freilich auch Geräte der Unifi Serie nutzen, genau dies wolltest Du doch vermeiden?
Das BX bedeutet bidirektional, also zwei Wellenlängen auf einer Faser. Üblicherweise als Singlemodefaser. Daher ist BX die im FTTH Umfeld gebräuchlichste Ausführung.
Allerdings wissen wir auch, dass diese Übersichten häufig aus dem Marketing stammen und nicht aus der Technikabteilung. Mit gewissen "Unschärfen" ist daher zu rechnen.
Die IPv6-Adresse bei "IP-Adresse im Internet" ist diejenige der FRITZ!Box oder die des Webservers?
Ja, wenn man entweder den Anbieter beispielsweise mit einer kleinen extra Klausel im Vertrag dazu bringt oder ein Geschäftskunde ist, hat man auch eine öffentliche Ipv4 Addresse
Oder man verwendet die public IPv4 der Fritze und nutzt Portforwarding.
Willkommen im Forum!
Du musst an der Firewall der Fritze die IPv6 Adresse Plus Port(s) des Webservers für den Zugriff aus dem Internet frei geben. Die IPv6 Adresse der Fritze spielt für den Zugriff keine Rolle.
Man weiß ja bekanntlich, dass man mit IPv4 über Glasfaser nicht erreichbar ist und somit keinen Dienst anbieten kann.
Man weiß bekanntlich auch, das diese Aussage in diesem Absolutismus absolut falsch ist.
Das nenn man dann "vergiften"!
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