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Aus diesem Grund wird diese komplexe Fragestellung momentan von Bundesnetzagentur, Verbraucherschutz und Branchenverbänden diskutiert, inwiefern ein Glasfaseranschluss bis in die Wohnung (FttH) eine begründete Ausnahme darstellt, wie es das Telekommunikationsgesetz vorsieht.
Der E-Mailschreiber hat einen veralteten Stand!
Es wird da gar nichts mehr diskutiert. Die BNetzA hat vor Monaten festgelegt, das es für die Glasfaserprovider keine Ausnahme geben wird und das TKG ist eindeutig.
Deutsche Giganetz muss dem Teilnehmer direkten Zugang zur Glasfaser gewähren und der Teilnehmer darf an die Faser ein geeignetes Gerät, welches den EU Regularien entspricht, anschließen. Das TKG untersagt sogar explizit den Zwang einen Provider-ONT benutzen zu müssen!